Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 *Karl’s Erlebnisdorf* der
Gemeinde Rövershagen die folgende Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
sowie als Ergebnis der Abwägung einen erneuten Entwurf der 4. Änderung und
dessen Auslegung: (Abwägungsbeschluss sowie erneuter Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss)
- Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer
Sitzung am 23.03.2020 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 6 einer 4. Änderung zu
unterziehen.
- Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
6 wurde
ebenfalls in der Sitzung am 23.03.2020 gebilligt
und zur frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.
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Zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 27.10.2020 bis zum 27.11.2020 durchgeführt. |
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Von den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß
- Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung beschränkten sich die Änderungen des Bebauungsplanes im darauffolgenden Entwurf auf die
Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, der Änderung von Festsetzungen zu Höhen
und Grundflächenzahlen in bestimmten Bereichen und der
Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen.
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Der Entwurf zur
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde in der Sitzung am 28.06.2021 gebilligt und zur Beteiligung und öffentlichen
Auslegung bestimmt.
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Zur Beteiligung
der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung
des Entwurfs in der Zeit vom 28.07.2021 bis zum 27.08.2021 durchgeführt.
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Von den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß
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Im Zuge der
Abwägung folgt die Gemeinde den Einwänden der von der Änderung des B-Planes
betroffenen Anwohnern und nimmt die geplante Umnutzung der Grün- und
Maßnahmenfläche in ein Sondergebiet aus dem Verfahren.
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Stattdessen
wird nun die Ergänzung von Sondergebietsflächen auf bereits versiegelten
Flächen der vorhandenen Stellplätze zwischen dem Erlebnisdorf und der Bundesstraße
105 in das Änderungsverfahren aufgenommen. Die zukünftige Entwicklung ist in Richtung
Bundesstraße ausgerichtet.
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Die Grundstücke
der Anwohner werden durch die Ausweisung eines zusätzlichen Sondergebietes
nicht tangiert. Um den durch die Überplanung der vorhandenen Stellplätze
durch das Sondergebiet entstehenden Verlust an Stellplatzfläche
auszugleichen, wird die Möglichkeit zur Anlage einer Parkpalette in
Verbindung mit der Erzeugung erneuerbarer Energie eröffnet.
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Das neue
Sondergebiet SO 4 sollen z. B. eine Schauproduktion, Versandhandel und
Fremdenbeherbergung beinhalten. Das neue Sondergebiet SO 5 setzt eine
Parkpalette fest.
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Der
überarbeitete Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird in
der vorliegenden Form durch die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rövershagen gebilligt und erneut zur öffentlichen Auslegung und
zur erneuten Beteiligung der berührten Behörden, der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.
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Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am
23.03.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 einer 4. Änderung zu
unterziehen.
Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde ebenfalls in der Sitzung am 23.03.2020 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 27.10.2020 bis zum 27.11.2020 durchgeführt.
Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sind gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.05.2020 die Stellungnahmen eingeholt
worden.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschränkten sich die Änderungen des Bebauungsplanes im darauffolgenden Entwurf auf die Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, der Änderung von Festsetzungen zu Höhen und Grundflächenzahlen in bestimmten Bereichen und der Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde in der Sitzung am 28.06.2021 gebilligt und zur Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 28.07.2021 bis zum 27.08.2021 durchgeführt
Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sind gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.07.2021 und 12.07.2021 die Stellungnahmen
eingeholt worden.
Im Zuge der Abwägung wurden die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für Karl´s Erlebnisdorf überdacht, da die Umnutzung der Grün- und Maßnahmenfläche in ein Sondergebiet nicht mehr Gegenstand des Verfahrens ist. Daher wird nun die Ergänzung von Sondergebietsflächen in das Änderungsverfahren aufgenommen. Dabei werden die bereits versiegelten Flächen der vorhandenen Stellplätze in Anspruch genommen. Die zukünftige Entwicklung ist in Richtung Bundesstraße ausgerichtet. Die Grundstücke der Anwohner werden durch die zusätzlichen Sondergebiete nicht tangiert. Um den Verlust der Stellplatzfläche auszugleichen, wird die Möglichkeit zur Anlage einer Parkpalette in Verbindung mit der Erzeugung erneuerbarer Energie eröffnet.
Das neue Sondergebiet SO 4 sollen z. B. eine Schauproduktion, Versandhandel und Fremdenbeherbergung beinhalten. Das neue Sondergebiet SO 5 setzt eine Parkpalette fest
In der vorliegenden Form soll der erneute Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 erneut zur öffentlichen Auslegung in und zur erneuten Beteiligung der berührten Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Änderung des B-Planes folgt die
Gemeinde den Einwänden der Anwohner von Purkshof, die sich mit der
ursprünglichen Planung beschwert fühlten.
Nunmehr verbleibt die Festsetzung des B-Planes
im Bereich der Anwohnergrundstücke ohne eine Änderung zu erfahren.
Die Verwaltung sieht in der vorgeschlagenen
Änderung eine gute Lösung, den Bedenken der Anwohner gerecht zu werden und
zugleich die Planungsziele in einer städtebaulich besseren Lösung dennoch zu
erreichen.
Da in diesem Zusammenhang auch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes betroffen ist, wird der Antrag auf Genehmigung der 7. Änderung des FNP zurückgezogen und die Änderung in das noch offene Verfahren einbezogen.
Stellungnahme Bauausschuss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie als Ergebnis der Abwägung einen erneuten Entwurf der 4. Änderung und dessen Auslegung zu beschließen.