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Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Voranfrage: Ist die Umnutzung eines vorhandene Gebäudes auf dem Grundstück 255/2 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf als Lückenbebauung zwischen Haus 5 und 6 bauplanungsrechtlich zulässig?
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Beratungen
16.09.2020 Bauausschuss Bentwisch TOP 7 öffentlich - Vorberatung
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Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde
01.10.2020 Gemeindevertretung Bentwisch TOP 9 öffentlich - Entscheidung
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Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde