Sitzung: 01.10.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2705/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der
Voranfrage:
Ist die Umnutzung eines vorhandenen Gebäudes auf dem Grundstück 255/2 der
Flur 1 Gemarkung Albertsdorf bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 35 (2) BauGB in
Verbindung mit § 35 (4) 4. BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.