Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage:

Ist die Umnutzung eines vorhandenen Gebäudes auf dem Grundstück 255/2 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 35 (2) BauGB in Verbindung mit § 35 (4) 4. BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.