Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Bauantrag zum Neubau eines Abstellfundaments auf dem Gelände des Umspannwerkes Bentwich, Gemarkung Harmstorf, Flur 1
Vorlage
VBE/3083/2023/GBE
Aktenzeichen
08332-22-63212 Umspannwerk
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung eines Abstellfundaments auf den Flurstücken 86/3, 88/2, 89/1 und 90/1 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (1) Nr. 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Bauantrag zur Errichtung eines Abstellfundaments auf den Flurstücken 86/3, 88/2, 89/1 und 90/1 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Fundament, welches zum Abstellen eines Trafos dient, liegt auf dem Gelände des Umspannwerkes Bentwisch.

Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben nach § 35 (1) Nr.3. einzuordnen und ist bauplanungsrechtlich zulässig.

Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen auf der vorgenannten Rechtsgrundlage erteilt werden.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.