Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem
Bauantrag zur Errichtung eines Abstellfundaments auf den Flurstücken 86/3,
88/2, 89/1 und 90/1 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (1) Nr. 3 BauGB das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Bauantrag zur Errichtung
eines Abstellfundaments auf den Flurstücken 86/3, 88/2, 89/1 und 90/1 der Flur
1 Gemarkung Harmstorf zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Fundament, welches zum Abstellen eines
Trafos dient, liegt auf dem Gelände des Umspannwerkes Bentwisch.
Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben
nach § 35 (1) Nr.3. einzuordnen und ist bauplanungsrechtlich zulässig.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Bauantrag
das gemeindliche Einvernehmen auf der vorgenannten Rechtsgrundlage erteilt
werden.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen dem
Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.