Beschlussvorschlag:
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Abwägungs-
und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
20 für das Gewerbegebiet westlich der
Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters der Gemeinde Bentwisch
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 der
Gemeinde Bentwisch sind alle erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt
worden. Im Aufstellungsverfahren ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt worden in deren Ergebnis festgestellt werden kann, dass dem
Bebauungsplan Nr. 20 keine erheblichen Umweltauswirkungen entgegenstehen.
Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 05.11.2020 zu jedermanns Einsichtnahme im Amt Rostocker Heide öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 06.10.2020 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt worden.
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat mitgeteilt, dass der Bebauungsplan Nr. 20 mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Damit stehen höherrangige Ziele der Raumordnung und Landesplanung dem Bebauungsplan Nr. 20 nicht entgegen.
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Die Behandlung der Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Nach § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung.
Für die Beseitigung
der Windschutzpflanzung an der Bentwischer Straße und die mittelbare
Beeinträchtigung der geschützten Biotope im Plangebiet fehlt aktuell noch eine
Naturschutzgenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Rostock. Die Rechtskraft des Bebauungsplans kann erst dann herbeigeführt
werden, wenn die Naturschutzgenehmigung erteilt worden ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss beendet
ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht.
Im Rahmen der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurde durch den Landkreis Rostock, Untere
Naturschutzbehörde, für das geplante Fällen der Birkenreihe eine
Naturschutzgenehmigung gefordert. Die Naturschutzgenehmigung kann erst nach
Verbandsbeteiligung erteilt werden.
Aktuell liegt die Naturschutzgenehmigung für die Beseitigung
der Windschutzpflanzung an der Bentwischer Straße und für die mittelbare
Beeinträchtigung der geschützten Biotope jedoch noch nicht vor und wird auf
Grund der Fristen, die eine Verbandsbeteiligung mit sich bringt, bis zur
Gemeindevertretersitzung auch nicht vorliegen.
Die Satzung kann also erst bekannt gemacht werden, wenn die Genehmigung vorliegt und keine Bedingungen enthält, die Niederschlag in Satzung und Begründung finden müssen.
Finanzierung: