Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zum Bebauungsplan Nr. 20 für das Gewerbegebietwestlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VBE/2794/2021/GBE
Aktenzeichen
Satzungsbeschluss B 20
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20  für das Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters der Gemeinde Bentwisch

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 für das Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

 

4

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Rostock

 

5

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

 

9

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

30

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bentwisch-Volkenshagen

 

31

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

 

34

Gemeinde Mönchhagen

 

35

Gemeinde Rövershagen

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

2

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

7

Deutscher Wetterdienst

 

8

Bergamt Stralsund

 

10

Straßenbauamt Stralsund

 

14

Polizeiinspektion Güstrow

 

15

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

 

21

50 Hertz Transmission GmbH

 

22

HanseGas GmbH

 

23

GDMcom

 

24

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

27

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

29

Handelsverband Nord

 

32

Regionalbus Rostock GmbH

 

36

Gemeinde Broderstorf

 

38

Gemeinde Poppendorf

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 20 aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

 

3

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

 

6

Hauptzollamt Stralsund

 

11

StALU Mittleres Mecklenburg

 

12

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

13

Forstamt Billenhagen

 

16

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

16

LK Rostock, Kreisordnungsamt/Brandschutz

 

16

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

16

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

16

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

16

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

16

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

 

17

Nordwasser GmbH

 

18

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

19

Stadtwerke Rostock AG

 

20

E.DIS AG

 

23/1

PCK Raffinerie GmbH über BIL Leitungsauskunft

 

25

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

26

Industrie- und Handelskammer

 

28

WBV Untere Warnow – Küste

 

33

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

37

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August

2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, sowie nach § 86 der Landesbauordnung

Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), die durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 20 kann frühestens ortsüblich bekannt gemacht werden, wenn die Naturschutzgenehmigung für die Beseitigung der Windschutzpflanzung an der Bentwischer Straße und die mittelbare Beeinträchtigung der geschützten Biotope im Plangebiet durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock erteilt worden ist. 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 der Gemeinde Bentwisch sind alle erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt worden. Im Aufstellungsverfahren ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt worden in deren Ergebnis festgestellt werden kann, dass dem Bebauungsplan Nr. 20 keine erheblichen Umweltauswirkungen entgegenstehen.

 

Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 05.11.2020 zu jedermanns Einsichtnahme im Amt Rostocker Heide öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 06.10.2020 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt worden.

 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat mitgeteilt, dass der Bebauungsplan Nr. 20 mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Damit stehen höherrangige Ziele der Raumordnung und Landesplanung dem Bebauungsplan Nr. 20 nicht entgegen.     

 

Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Die Behandlung der Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Nach § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung.  

 

Für die Beseitigung der Windschutzpflanzung an der Bentwischer Straße und die mittelbare Beeinträchtigung der geschützten Biotope im Plangebiet fehlt aktuell noch eine Naturschutzgenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock. Die Rechtskraft des Bebauungsplans kann erst dann herbeigeführt werden, wenn die Naturschutzgenehmigung erteilt worden ist. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss beendet ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht.

Im Rahmen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde durch den Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde, für das geplante Fällen der Birkenreihe eine Naturschutzgenehmigung gefordert. Die Naturschutzgenehmigung kann erst nach Verbandsbeteiligung erteilt werden.

Aktuell liegt die Naturschutzgenehmigung für die Beseitigung der Windschutzpflanzung an der Bentwischer Straße und für die mittelbare Beeinträchtigung der geschützten Biotope jedoch noch nicht vor und wird auf Grund der Fristen, die eine Verbandsbeteiligung mit sich bringt, bis zur Gemeindevertretersitzung auch nicht vorliegen.

 

Die Satzung kann also erst bekannt gemacht werden, wenn die Genehmigung vorliegt und keine Bedingungen enthält, die Niederschlag in Satzung und Begründung finden müssen.  

 

 


Finanzierung: