Sitzung: 13.03.2023 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2584/2023/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 *Karl’s Erlebnisdorf* der
Gemeinde Rövershagen die folgende Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
sowie als Ergebnis der Abwägung einen erneuten Entwurf der 4. Änderung und
dessen Auslegung: (Abwägungsbeschluss sowie erneuter Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss)
- Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer
Sitzung am 23.03.2020 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 6 einer 4. Änderung zu
unterziehen.
- Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
6 wurde
ebenfalls in der Sitzung am 23.03.2020 gebilligt
und zur frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung bestimmt.
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Zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 27.10.2020 bis zum 27.11.2020 durchgeführt. |
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Von den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß
- Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung beschränkten sich die Änderungen des Bebauungsplanes im darauffolgenden Entwurf auf die
Entlassung von Sondergebietsflächen aus dem Geltungsbereich, der Änderung von Festsetzungen zu Höhen
und Grundflächenzahlen in bestimmten Bereichen und der
Darstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen.
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Der Entwurf zur
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde in der Sitzung am 28.06.2021 gebilligt und zur Beteiligung und öffentlichen
Auslegung bestimmt.
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Zur Beteiligung
der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung
des Entwurfs in der Zeit vom 28.07.2021 bis zum 27.08.2021 durchgeführt.
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Von den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß
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Im Zuge der
Abwägung folgt die Gemeinde den Einwänden der von der Änderung des B-Planes
betroffenen Anwohnern und nimmt die geplante Umnutzung der Grün- und
Maßnahmenfläche in ein Sondergebiet aus dem Verfahren.
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Stattdessen
wird nun die Ergänzung von Sondergebietsflächen auf bereits versiegelten
Flächen der vorhandenen Stellplätze zwischen dem Erlebnisdorf und der Bundesstraße
105 in das Änderungsverfahren aufgenommen. Die zukünftige Entwicklung ist in Richtung
Bundesstraße ausgerichtet.
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Die Grundstücke
der Anwohner werden durch die Ausweisung eines zusätzlichen Sondergebietes
nicht tangiert. Um den durch die Überplanung der vorhandenen Stellplätze
durch das Sondergebiet entstehenden Verlust an Stellplatzfläche
auszugleichen, wird die Möglichkeit zur Anlage einer Parkpalette in
Verbindung mit der Erzeugung erneuerbarer Energie eröffnet.
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Das neue
Sondergebiet SO 4 sollen z. B. eine Schauproduktion, Versandhandel und
Fremdenbeherbergung beinhalten. Das neue Sondergebiet SO 5 setzt eine Parkpalette
fest.
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Der
überarbeitete Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird in
der vorliegenden Form durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen gebilligt und erneut zur
öffentlichen Auslegung und zur erneuten Beteiligung der berührten Behörden,
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und zur Beteiligung
der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.
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