Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Gelbensande beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 *Misch- und Sondergebiet am Wallbach* OT
Willershagen in der Gemeinde Gelbensande sowie die Billigung des Vorentwurfs
und dessen Begründung sowie deren Auslegung.
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Gelbenssande beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1
*Misch- und Sondergebiet am Wallbach* OT Willershagen in der Gemeinde Gelbensande
im Paralleverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch
den Wallbach, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung und im Süden sowie
Westen durch die freie Landschaft.
Folgende Planungsziele sind Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses:
Innerhalb des Geltungsbereichs sollen zwei
Mischgebiete festgesetzt werden.
Das kleinere nördliche Mischgebiet MI 1 ist
mit seinen Festsetzungen für ein Wohnhaus vorgesehen.
Das anschließende Mischgebiet MI 2 soll
Baurecht für die Errichtung einer gewerblich genutzten Halle schaffen.
Südlich davon wird ein Sonstiges
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik festgesetzt. Zusätzlich
entsteht eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft.
2. Die Gemeindevertretung Gelbensande
billigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1
*Misch- und Sondergebiet am Wallbach* OT Willershagen und dessen Begründung.
3, Die Gemeindevertretung Gelbensande
beschließt, dass mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1
*Misch- und Sondergebiet am Wallbach* OT Willershagen
1.
die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu
jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
durchgeführt werden soll;
2.
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a
Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht unterrichtet, zur
Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert
werden sollen und
3.
dieser
Beschluss ortsüblich Bekannt zu machen ist.
Der in der Anlage beigefügte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1
*Misch- und Sondergebiet am Wallbach* OT Willershagen sowie dessen Begründung
sind Bestandteil des Beschlusses.
.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Gelbensande hat mit Beschluss Nr. VBE/1928/2021/GGE vom 01.07.2021 dem Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit dem Ziel der Baurechtschaffung für Photovoltaik, gewerblichen
Lagerhallen und Wirtschaftsgebäuden sowie einem Wohnhaus und der Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens zugestimmt.
Auf Grund der bereits konkret vorliegenden
Ideen zur Bebauung wird der Bebauungsplan vorhabenbezogen aufgestellt. Dadurch
werden sämtliche Festsetzungen präzise angepasst getroffen.
Vor Satzungsbeschluss ist zwischen Gemeinde
und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag auf Grundlage des § 12 BauGB zu
schließen.
Über eine Vorabstimmung mit dem Landkreis
und dem Amt für Raumordnung wurde empfohlen die unterschiedlichen Nutzungen
über verschiedene Baugebiete festzusetzen.
Der Gemeindevertretung liegt nun ein
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 *Misch- und Sondergebiet
am Wallbach* OT Willershagen mit den folgenden Planungszielen vor.
Geplant sind die Errichtung eines
Wohnhauses, einer gewerblich genutzten Halle sowie einer
Freiflächenphotovoltaikanlage. Außer den geplanten Vorhaben soll die Restfläche
als Grünfläche erhalten bleiben.
Mit dieser Beschlussvorlage soll nunmehr der
Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im
Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und der
Vorentwurf inkl. Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange bestimmt werden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt zur Einleitung des
Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zu fassen, den Vorentwurf sowie
die Begründung zu billigen und zur Auslegung zu bestimmen.
Finanzierung:
Durch eine Direktbeauftragung aller Leistungen
durch den Antragsteller wird der Haushalt der Gemeinde nicht belastet.
Stellungnahme des
Haupt- und Finanzausschusses:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen,
die GRZ für das Sondergebiet Fotovoltaik auf 0,8 anzuheben und das Ferienwohnen
im MI auszuschließen.
Die Unterlagen (Anlagen) sind zur GVS
anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung