Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage mit
Werkstatt, Imkerraum und Zisterne auf dem Flurstück 251 der Flur 3 Gemarkung
Blankenhagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen liegt im Rahmen der
Beteiligung nach
§ 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Bauantrag zum Neubau
eines Doppelgarage mit Werkstatt, Imkerraum und Zisterne auf dem Flurstück 251
der Flur 3, Gemarkung Blankenhagen zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorhabenstandort ist dem
Bebauungszusammenhang der Ortslage Blankenhagen und damit dem Innenbereich nach
§ 34 BauGB zuzuordnen.
Bauplanungsrechtlich gibt es gegen die Errichtung
des Nebengebäudes mit der beschriebenen Nutzung keine Einwände.
Die Verwaltung empfiehlt dem beantragten
Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: