Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 „Schwager sin Grund“
der Gemeinde Rövershagen: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt
den B-Plan 1.2/4 Schwager sin Grund einer 6. Änderung zu unterziehen.
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Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: davon
anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: |
Sachverhalt:
Die Gemeinde beabsichtigt ihren Bauhof entsprechen den Erfordernissen an
Unterstellmöglichkeiten für die kommunale Technik, an Sozialräumen, Salzlager
etc. neu zu bauen.
Im Rahmen von Voruntersuchung wurde festgestellt, dass der bisher vorgesehene
Standort „Ärztehaus“ nach Leerzug und Abriss zu klein ist.
Auch der jetzige Standort ist eher ungeeignet, wobei hierbei Faktoren der
Unterbringung des Bauhofes während der Bauphase und die Thematik der
Ortsumgehung Mönchhagen/Rövershagen betrachtet wurden. Bei der
Variantenuntersuchung für eine Ortsumgehung wird auch die Ertüchtigung der
bestehenden Trasse der B 105 untersucht. Deshalb ist noch nicht abzusehen, ob
dafür Flächen des jetzigen Standortes in Anspruch genommen werden müssen.
Auf der Suche nach potentiellen Bauflächen unter der Prämisse, den Bauhof
auf Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde und innerhalb der Ortslage
befinden, wurden u.a. auch die sich dafür anbietende Fläche des ehemaligen
Mischwerkes und eine sich von der Lage her anbietende Randfläche im
Geltungsbereich des B-Planes 1.2/4, in Betracht gezogen.
Durch die Untere Naturschutzbehörde wurde dem Standort „Mischwerk“ keine
Zustimmung in Aussicht gestellt, wohl aber der Randbereich des B-Planes 1.2/4
auf Teilflächen der Flurstücke
152/199, 153/24, 153/164 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen unter Maßgabe, dass
der Grüngürtel einen nach außen ununterbrochenem Abschluss behält.
Dieser Standort soll nun im Rahmen der 6. Änderung des B-Planes 1.2/4
Schwager sin Grund auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung wäre der Standort
„Mischwerk“, mitten in der Ortslage und doch etwas Abseits die bessere Lösung,
jedoch würde hier das Verfahren bereits an der naturschutzrechtlichen Ablehnung
scheitern. Eine Weiterverfolgung dieses Standortes ist damit aussichtslos. Wann
die tatsächliche Trasse einer Ortsumgehung oder die Entscheidung über die
Ertüchtigung der B 105 getroffen wird, ist sehr ungewiss. Das Bauvorhaben der
Gemeinde könnte sich um mehrere Jahre verzögern.
Die nun vorgesehene Fläche hat eine Größe von
ca. 0,52 ha und liegt im Geltungsbereich des B-Planes 1.2/4 innerhalb einer
ausgewiesenen Grünfläche hinter der Bestandsbebauung, ausgerichtet in Richtung
B 105.
Die eigentliche Baufläche grenzt mit
unterschiedlichen Abständen, nördlich an eine Mischgebietsfläche und westlich
an eine Wohnbaufläche an.
Zur Schaffung von Baurecht ist der
Bebauungsplan einer Änderung zu unterziehen.
Um Lärmkonflikte auszuschließen, sollte vor Beginn
des eigentlichen Änderungsverfahrens zum B-Plan ein Lärmgutachten beauftragt
werden, um eventuelle Konfliktpunkte zu erkennen und im Rahmen der Planung
begegnen zu können.
Finanzierung:
Der Aufstellungsbeschluss ist mit keinen
finanziellen Aufwendungen verbunden.
Die Finanzierung der städtebaulichen
Planungsleistungen für die B-Planänderung wird Ihnen in einem gesonderten
Beschluss vorgelegt.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja, 0 Nein und 0 Stimmenthaltungen einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Planes zu fassen und das Lärmgutachten als erstes zu beauftragen.
Die Planänderung sollte an das Büro bsd, aus Rostock beauftragt werden, die den Ursprungsplan und sämtliche Änderungen des Planes bearbeitet haben.
Hinweis:
Durch die Planerin wurde der Geltungsbereich als Übersichtsplan dargestellt. Anlage „Bauhof“
Zwischenzeitlich gab es noch eine Alternativvariante, Anlage „Bauhof – Alternativstandort“
Nach Rücksprache mit Frau Dr. Schöne soll vor der Gemeindevertretersitzung Klarheit über die Lage des Geltungsbereiches geschaffen werden.
Dem Bauausschuss lag der Geltungsbereich Anlage „Bauhof“ vor.
Hinsichtlich des Alternativstandortes gibt es Bedenken dahingehend, dass dieser „versteckte“ Standort zwar einen größeren Abstand zwischen Wohnbebauung und Vorhabenstandort schafft, jedoch die Gefahr von Einbrüchen wegen Nichteinsehbarkeit des Geländes erhöht.
Die Entscheidung über die Lage des Geltungsbereiches soll in der Haupt- und Finanzausschusssitzung getroffen werden und Niederschlag im Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung finden.
Gleichzeitig soll der festgelegte Geltungsbereich Grundlage für die Angebotsabforderung für ein Lärmschutzgutachten sein.
Entscheidung des
Haupt- und Finanzausschusses zur Lage des Geltungsbereiches:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen die Variante 2 als zukünftigen Standort des Bauhofes.