Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Satzung der
Gemeinde Rövershagen zur Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Purkshof und die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung)
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2. 3. 4. |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung: |
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davon anwesend: |
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Ja- Stimmen: |
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Nein- Stimmen: |
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Stimmenthaltungen: |
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Sachverhalt und Stellungnahme:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in Ihrer Sitzung am
23.04.2018 dem Antrag zur Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit
Einbeziehungsflächen bei Kostenfreihaltung der Gemeinde für das
Aufstellungsverfahren stattgegeben und am 11.03.2019 beschlossen, die Satzung
für den Bereich Purkshof aufzustellen.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
*Purkshof* wurde in der Sitzung am 11.03.2019 gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung bestimmt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 34 Abs. 6
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des
Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.04.2019 bis zum 24.05.2019
durchgeführt.
Von den berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 23.04.2019
die Stellungnahme eingeholt worden.
Da ursprünglich vorgesehen
war den Ausgleich des Eingriffes für die Einbeziehungsflächen im Zusammenhang
mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Karls Erlebnisdorf festzusetzen und
zu realisieren, wurde die Satzung erst einmal nicht weiterbearbeitet.
Da, wie Sie wissen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes und der 7.Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich des Bebauungsplanes noch mitten im Verfahren ist, soll nun das Verfahren der an sich „fertigen“ „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung“ unabhängig davon zum Abschluss gebracht werden.
Der Ausgleich erfolgt durch Pflanzungen und durch Einzahlung von Ökopunkten in ein durch den Landkreis Rostock zu benennendes Ökokonto im Rahmen des Bauantrages. Der Bauherr hat den Nachweis der Erfüllung gegenüber dem Landkreis zu erbringen.
Die Satzung ordnet die Ausgleichsmaßnahmen den beiden Einbeziehungsflächen zu.
Die Verwaltung empfiehlt die vorliegende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung *Purkshof* der Gemeinde Rövershagen in der vorliegenden Form als Satzung zu beschließen und durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen mit 6 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den im Beschlussvorschlag formulierten Abwägungs- und Satzungsbeschluss
über die Satzung der Gemeinde Rövershagen zur Klarstellung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Purkshof und die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
(Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) zu fassen.:
Finanzierung:
Gemäß der Beschlusslage zum Beschlusses
VBE/016/103/2018/GRÖ vom 23.04.2018 sind der Gemeinde keinerlei Kosten aus der
Aufstellung der Satzung entstanden.