Beschlussvorschlag (inkl. Änderungsempfehlung des Bauausschusses):
Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den
folgenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 „Am Taubenbergweg
Rövershagen“ der Gemeinde Rövershagen.
1. |
Für die beiden Grünflächen, Zweckbestimmung
Spielplatz angrenzend an den Taubenbergweg, der Bebauungspläne 1.3
„Elsterstrat“ und 1.2/4 „Swager sin Grund“ soll der Bebauungsplan Nr. 15 „Am
Taubenbergweg“ Rövershagen“ aufgestellt werden. Das Plangebiet wird begrenzt: im
Norden : durch das Flurstück 163/60 im
Osten : durch die
Bestandsbebauung der Grundstücke im Geltungsbereich der B-Pläne 1.3 und 1.2/4 der
Gemeinde Rövershagen im
Süden : durch die
Bestandsbebauung und eine festgesetzte öffentliche Grünfläche im Geltungsbereich
des Planes 1.2/4 und im
Westen : durch die Straßenanlage Taubenbergweg Das Gebiet umfasst die Flurstücke 164/12,164/32 und 164/58 Gemarkung Rövershagen Flur 1, wobei das Flurstück 164/12 nur in der Ausdehnung der Flurstücke 164/32 und 164/158 einbezogen wird. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 15 umfasst
eine Gesamtfläche von ca.2.280 m². |
2.
|
Mit
dem Bebauungsplan Nr. 15 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine
Wohnbaunutzung geschaffen werden. Dabei
sollen die bestehenden ober- und unterirdischen Anlagen die der Oberflächenentwässerung
der angrenzenden Wohnbauflächen dienen
in die Randbereiche des Geltungsbereiches umverlegt werden. Die
Wohngebäude sind den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4 in der Kubatur,
Zulässigkeit von Vollgeschossen sowie Trauf- und Firsthöhe anzupassen. Die
GRZ auf den mindestens 750 m² großen Grundstücken ist mit 0,4 festzusetzen. |
3. |
Die
vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 15 ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. |
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen hat sich mit Beschluss
VFA/2457/2021/GRÖ auf ihrer Sitzung bereits mit der Überplanung der Flurstücke
164/12 (teilweise),164/32 und 164/58 Gemarkung Rövershagen Flur 1 befasst und
beschlossen Baurecht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schaffen.
Das Flurstück 163/58 liegt im Geltungsbereich des B-Planes 1.3
„Elsterstrat“, die Flurstücke Flurstück 164/12 und 164/32 liegen im
Geltungsbereich des b-Planes 1.2/4 „Swager sin Grund“.
Der Antragsteller hat mittlerweile seine Willensbekundung zum Kauf und
zur Überplanung der Fläche zurückgezogen.
Die Nutzung der Fläche wurde auf der Bauausschusssitzung am 15.08.
beraten. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde hat zur Durchführung des
Bauleitplanverfahrens keinerlei Mittel im Haushalt eingeplant.
Seitens der Verwaltung kann zur Dokumentation
des Planungswillens den Aufstellungsbeschluss formulieren und beschließen
lassen und zur HH-Planung 2023 ein Kostenangebot für die städtebaulichen
Planungsleistungen abfordern.
Finanzierung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss entstehen der
Gemeinde keine Kosten.
Die finanziellen Mittel für die städtebaulichen
Planungsleistungen für das weitere Bauleitpanverfahren müsste dann im HH 2023
eigestellt werden.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den in Punkt 2 des Beschlussvorschlages geänderten Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 15 zu fassen.
2. Mit dem Bebauungsplan Nr. 15 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden.
Dabei sollen die bestehenden ober- und unterirdischen
Anlagen die der Oberflächenentwässerung der angrenzenden Wohnbauflächen dienen in die Randbereiche des
Geltungsbereiches umverlegt werden. dienen, durch Darstellung gesichert
und erhalten werden.
Die Wohngebäude sind den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4 in
der Kubatur, Zulässigkeit von Vollgeschossen sowie Trauf- und Firsthöhe
anzupassen. Die GRZ auf den mindestens 750 m² großen Grundstücken ist mit 0,4
festzusetzen.