Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
fasst den folgenden Abwägungsbeschluss und abschließenden Beschluss für die 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen:
1.
Die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes Rövershagen hat die Gemeindevertretung mit dem in der
Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung der
Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren
Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der
Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu
setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu
nehmen.
3.
Die Gemeindevertretung
beschließt abschließend die 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rövershagen.
4.
Die Begründung einschließlich
Umweltbericht wird gebilligt.
5.
Der Flächennutzungsplan ist
gemäß §6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 23.03.2020
beschlossen, im Parallelverfahren zu der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6
den gemeindlichen Flächennutzungsplan einer 7. Änderung zu unterziehen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1
BauGB eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 10.11.2020 bis
zum 10.12.2020 durchgeführt.
Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.05.2020 die Stellungnahmen
eingeholt worden.
Am 28.06.2021 wurde der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Rövershagen von der Gemeindevertretung beschlossen sowie der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und seine öffentliche
Auslegung bestimmt.
Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 08.07.2021 die Stellungnahmen
eingeholt worden.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rövershagen sowie der Entwurf
der Begründung einschließlich Umweltbericht lagen vom 28.07.2021 bis
einschließlich 27.08.2021 im Amt Rostocker Heide zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen.
In der vorliegenden Form soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Rövershagen beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde hat den Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 6 einer 7. Änderung
unterzogen. Die erforderlichen Verfahrensschritte sind abgearbeitet. Die
Gemeindevertretung muss abschließend die eingegangenen Stellungnahmen,
Anregungen, Bedenken gegenüber den gemeindlichen Interessen abwägen (Abwägungsbeschluss)
sowie den abschließenden Beschluss zur Beendigung des Verfahrens fassen.
Das Verfahren zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde-
dem Landkreis Rostock - zur Genehmigung einzureichen.
Nach Genehmigung ist diese bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung wird der
Flächennutzungsplan wirksam.
Die Verwaltung empfiehlt den
Abwägungsvorschlägen zu folgen und den abschließenden Beschluss zu fassen.
Hinweis: Die Änderungen in der Abwägung
gegenüber dem aufgehobenen Beschluss VBE/2465/2021/GRÖ betreffen die
Raumordnung, Lfd. Nr. 1.
Da es ein neuer Beschluss ist, wird Ihnen aus
verfahrenstechnischen Gründen die komplette Abwägung, die Begründung mit
Umweltbericht und der FNP in den Anlagen beigefügt.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 6 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den im Beschlussvorschlag formulierten Abwägungsbeschluss und abschließenden Beschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen zu fassen.