Stellungnahme des Bauausschusses vom 21.02.2022:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, den Beschlussvorschlag
zu bestätigen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.02.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 -Stimmenenthaltungen, den
Beschlussvorschlag zu bestätigen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgen
Aufstellungsbeschluss über die Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Rövershagen sowie über die Bestätigung des Vorentwurfs:
1. |
Für das Gebiet
der Gemeinde soll der Flächennutzungsplan neu aufgestellt werden. |
2. |
Der vorliegende
Vorentwurf des Flächennutzungsplans wird als weitere Arbeitsgrundlage
bestätigt. |
3. |
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. |
4. |
Der Vorentwurf
des Flächennutzungsplans ist zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Rostocker
Heide nach § 3 Abs. 1 BauGB bereitzulegen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: davon anwesend: Zustimmung: Ablehnung:
Enthaltung: |
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rövershagen ist seit dem
15.06.1999 wirksam und wurde seither mehrfach geändert.
So wurde im Bereich westlich der Ortslage Purkshof ein
sonstiges Sondergebiet „Solarpark“ und in Oberhagen ein sonstiges Sondergebiet
„Biogasanlage“ dargestellt.
Die Flächen nördlich des Waldweges wurden neu geordnet und
als Mischgebiet dargestellt. Im Bereich des Erlebnisdorfes ist der
Flächennutzungsplan mehrfach geändert worden; die letzte Änderung (7. Änderung)
ist noch im Verfahren.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen der
Innenentwicklung ist der Flächennutzungsplan zweimal berichtigt worden und zwar
mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Lebensmittelmarkt
Graal-Müritzer-Straße“ und mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11
„Gemeinbedarfsfläche Sporthalle“.
Die im bestehenden Flächennutzungsplan dargestellten
Bauflächen sind zwischenzeitlich durch Aufstellung von Bebauungsplänen und
Innenbereichssatzungen weitestgehend ausgeschöpft. Einige Darstellungen sind
teilweise aus heutiger Sicht nicht mehr umsetzbar. Dazu gehört das
Ferienhausgebiet in Wiethagen und der Golfplatz in Behnkenhagen mit zugehöriger
Sonderbaufläche für die golfbezogenen Einrichtungen. Auch die entlang der
Rostocker Straße dargestellten Wohnbauflächen lassen sich in der ursprünglich
gedachten Tiefe nicht mehr verwirklichen, weil zwischenzeitlich dort Wald
entstanden ist.
Der bestehende Flächennutzungsplan enthält für die weitere
städtebauliche Entwicklung der Gemeinde keine nutzbaren Bauflächenreserven
mehr.
Er hat seine Steuerungsfunktion für die städtebauliche
Entwicklung der Gemeinde dadurch weitestgehend verloren.
Nach der Intention des Gesetzgebers ist der
Flächennutzungsplan einer Gemeinde auf einen Planungshorizont von 10 bis 15
Jahren ausgelegt.
Seit der erstmaligen Wirksamkeit des Flächennutzungsplans
sind nunmehr 22 Jahre vergangen, so dass aus den zuvor genannten, nicht
abschließenden Gründen, eine Neuaufstellung erforderlich und sinnvoll ist.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplans sind
die Bauflächen im Ort aktualisiert und durch Abrundung der Ortslagen
Rövershagen, Niederhagen und Behnkenhagen neue Wohnbauflächen bereitgestellt
worden. Im Bereich der Köhlerstrat sind Gemeinbedarfsflächen für den
Vereinssport ausgewiesen worden. Die aufgestellten Innenbereichssatzungen und
FNP-Änderungen sind entsprechend eingearbeitet worden. Die Waldflächen
einschließlich der Aufforstungsflächen wurden aktualisiert. Gesetzlich
geschützte Biotope und festgesetzte Ausgleichsflächen wurden übernommen.
Mit dem Vorentwurf sollen die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Planungsabsicht unterrichtet werden. Gleichzeitig
soll die Öffentlichkeit frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Im Rahmen
des Planverfahrens ist darüber hinaus eine Planungsanzeige an das Amt für
Raumordnung und Landesplanung erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ihnen jetzt
vorliegende Entwurf ist ein Ergebnis intensiver Vorarbeit durch den
Bauausschuss in Zusammenarbeit mit dem Planer und der Verwaltung.
Ein Vorgespräch auf
Grundlage des Vorentwurfs hat mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung
sowie dem Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock stattgefunden.
Im Ergebnis war
festzustellen, dass Grundsätzlich dieser Planung gefolgt werden könne.
Details wird die
landesplanerische Stellungnahme ergeben.
Die Verwaltung schlägt vor, mit dem in der Anlage beigefügtem Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes das Verfahren zu beginnen; den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Vorentwurf zu bestätigen.
Finanzierung:
Bisher an das Büro
bsd, Herr Böhm, aus Rostock beauftragt und abgerechnet war für die
Neuaufstellung des FNP lediglich die Zusammenzeichnung aller Planänderungen und
IBS als Grundlage weiterer Überlegungen zur Neuaufstellung.
Der Bauausschuss
hat sich auf dieser Grundlage mehrfach mit den möglichen Entwicklungszielen der
Gemeinde befasst. Herr Böhm wurde dafür auch weiterhin tätig, ein Kostenangebot
für den Vorentwurf der Neuaufstellung bis zur Auswertung der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung (TÖB = Träger öffentlicher Belange) liegt
in Höhe von 15.673,73 € brutto vor und kann durch die Sicherung der
Haushaltsmittel im Produktkonto 51100 5625500/7625500 (117,3 T€) beauftragt
werden.
Nach Auswertung der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung lässt sich der weitere
Planungsaufwand erkennen und mit Zahlen hinterlegen.
Die Verwaltung
empfiehlt daher vorerst die oben beschriebene Leistungsphase „Vorentwurf inkl.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Planungsanzeige und deren Auswertung“
in Höhe von 15.673,73 € zu beauftragen.
Der Auftrag ist
nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Die Beschreibung der Finanzierung war jedoch geboten, um deren Absicherung darzustellen.