Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr
2022 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Rövershagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2022 für die Gemeinde Rövershagen erarbeitet.
Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:
- die Satzung,
- die Erfassung und Auswertung Rubikon,
- der Stellenplan,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und
Erläuterungen.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2022 der Gemeinde
Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2025) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.
Der Finanzhaushalt 2022 der Gemeinde
Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2025) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Stellungnahme der Haupt- und Finanzausschusses:
Am 15.11.2021 wurde der Haushalt 2022 in 1.
Lesung im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die besprochenen Änderungen und Ergänzungen des
Haupt- und Finanzausschusses wurden in den Haushalt 2022 eingearbeitet.
Da sich aber zwischenzeitlich noch weitere
Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben haben, wird Ihnen der Haushalt 2022 nach
Absprache mit der Bürgermeisterin zur 2. Lesung vorgelegt.
Zur Vorbereitung übergebe ich Ihnen:
- die Satzung,
- der Stellenplan,
- die Produktübersicht,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und
Erläuterungen.
Stellungnahme der Haupt- und Finanzausschusses vom 17.01.2022:
Am 17.01.2022 wurde der Haushalt 2022 in 2. Lesung im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, dem Haushalt einschließlich der Änderungen zuzustimmen.