Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden
Abwägungs- und Satzungs-beschluss zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung
Oberhäger Straße
(Abwägungs-
und Satzungsbeschluss über die 1. 1. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung *Oberhäger Straße* Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger
Straße beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der
Straße Ausbau)
1. |
Die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der
Änderung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des
im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße
beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße
Ausbau hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten
Ergebnis geprüft. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind, während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
nicht eingegangen. |
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Die Anlage mit der
Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben,
von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der
Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten
Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen. |
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2. |
Aufgrund des § 34
Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 08.08.2020 BGBI. S.1728 sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.
Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19.11 2019 (GVOBl. M-V S. 682), beschließt die Gemeindevertretung die 1.
Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im
Bereich Oberhäger Straße beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis
zum Abzweig der Straße Ausbau, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte. |
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3. |
Die Begründung wird gebilligt. |
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4. |
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder
der Gemeindevertretung: |
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besetzte Mandate: |
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davon anwesend: |
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Ja- Stimmen: |
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Nein- Stimmen: |
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Stimmenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V war kein
Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt:
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Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 11.03.2019 beschlossen, die Satzung für den Bereich
Oberhäger Straße, beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum
Abzweig der Straße Ausbau, einer Änderung zu unterziehen. Der Entwurf zur 1. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße
beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße
Ausbau (Innenbereichssatzung) wurde
ebenfalls in der Sitzung am 11.03.2019 gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung bestimmt. |
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Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13
Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfs
nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.04.2019 bis zum 17.05.2019 durchgeführt. |
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Von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß |
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Hinsichtlich
des Artenschutzes werden die diesbezüglichen Festsetzungen aufgrund der
Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde neu gefasst |
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In der vorliegenden Form soll die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau als Satzung beschlossen werden. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung in Kraft. |
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die erste Änderung als
Satzung zu beschließen.
Stellungnahme des Bauausschusses (10.05.2021):
Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt. Diese
Beschlussvorlage soll korrigiert im nächsten Bauausschuss erneut vorgestellt
werden.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen den Abwägungsvorschlägen mit den Änderungen in der Begründung, in
Bezug auf Baurecht für Wohnbarkeit, zu folgen und die erste Änderung als
Satzung zu beschließen.
Stellungnahme des Bauausschusses (07.06.2021):
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Rövershagen den Beschluss laut Beschlussvorlage zu fassen.
7 ja
Finanzierung: