Beschlussvorschlag:
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die
„Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Einbeziehung einzelner
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“
(Einbeziehungssatzung) für das Gebiet südlich der L 182 „Marlower Straße“,
zwischen der Straße „Am Umspannwerk“ im Osten und dem Betriebsgleis des
Umspannwerkes Bentwisch im Westen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB -
Satzungsbeschluss
Die zum Entwurf der Einbeziehungssatzung eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: |
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Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben: |
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4 |
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
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16 |
Vodafone Kabel Deutschland GmbH |
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20 |
Gemeinde Mönchhagen |
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21 |
Gemeinde Rövershagen |
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Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden. |
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1 |
Landesamt für innere Verwaltung M-V |
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3 |
Bergamt Stralsund |
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5 |
Straßenbauamt Stralsund |
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14 |
HanseGas GmbH |
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15 |
GDMcom |
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22 |
Gemeinde Broderstorf |
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23 |
Gemeinde Poppendorf |
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Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage) |
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2 |
Hauptzollamt Stralsund |
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6 |
StALU Mittleres Mecklenburg |
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7 |
Landesbeauftragter für Eisenbahnaufsicht |
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8 |
LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung |
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8 |
LK Rostock, untere Wasserbehörde |
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8 |
LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde |
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8 |
LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr |
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8 |
LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde |
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8 |
LK Rostock, untere Naturschutzbehörde |
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9 |
Nordwasser GmbH |
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10 |
Deutsche Telekom Technik GmbH |
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11 |
Stadtwerke Rostock AG |
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12 |
E.DIS Netz GmbH |
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13 |
50 Hertz
Transmission GmbH |
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17 |
Warnow-Wasser- und
Abwasserverband |
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18 |
WBV Untere Warnow
– Küste |
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19 |
Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock |
2. |
Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
3. |
Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
4. |
Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuchs in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist,
beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Bentwisch über
die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil“, für das Gebiet südlich der L 182 „Marlower Straße“,
zwischen der Straße „Am Umspannwerk“ im Osten und dem Betriebsgleis des
Umspannwerkes Bentwisch im Westen.
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5. |
Die Begründung wird gebilligt. |
6. |
Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Einbeziehungssatzung ortsüblich bekanntzumachen, sobald eine verbindliche Reservierung für die Abbuchung der erforderlichen Kompensationsflächenäquivalente für das Vorhaben der E.DIS AG vorliegt. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung:
davon anwesend: ;
Ja-Stimmen: ;
Nein-Stimmen: ;
Stimmenthaltungen: ;
Sachverhalt:
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich
der L 182 „Marlower Straße“, zwischen der Straße „Am Umspannwerk“ im Osten und
dem Betriebsgleis des Umspannwerkes Bentwisch im Westen, ist in Anwendung des §
3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2020 bis zum 30.10.2020 öffentlich
ausgelegt worden. Gleichzeitig sind die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Halbsatz 2 BauGB beteiligt
worden.
Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten des Amtes für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock wurde angeregt, auf die Aufstellung der Einbeziehungssatzung zu verzichten und das Planungsziel durch Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans zu realisieren. Begründet wurde dies damit, dass bauliche Nutzungen des angrenzenden Bereichs fehlen würden, die die einbezogene Fläche entsprechend prägen könnten. Damit würden die Voraussetzungen für eine Einbeziehungssatzung nicht vorliegen. Auch eine Festlegung als Innenbereich nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB käme nicht in Betracht, weil die Fläche nicht als Baufläche im FNP dargestellt sei.
Die vorgebrachten Belange sind geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Einbeziehungssatzung vorliegen. Die detaillierte Begründung hierzu ist der Abwägungsvorlage (Anlage zum Satzungsbeschluss) zu entnehmen. Am Planungsziel soll weiterhin festgehalten werden.
Von den übrigen beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind lediglich Hinweise zur Satzung vorgebracht worden. Die Behandlung dieser Hinweise ist ebenfalls der Anlage zum Satzungsbeschluss zu entnehmen.
Nach § 34 Abs. 4 BauGB und § 5 Abs. 1 KV M-V ist die Einbeziehungssatzung durch die Gemeinde zu beschließen. Die Bekanntmachung der Satzung sollte erst dann vorgenommen werden, wenn eine verbindliche Reservierung der für den Ausgleich der Eingriffe durch das Vorhaben der E.DIS AG erforderlichen Ökopunkte in Höhe von 8.577 m² KFÄ von einem Ökokonto in der Landschaftszone Ostseeküstenland vorliegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Satzungsbeschluss und danach dessen
Bekanntmachung ist das Verfahren abgeschlossen.
Die Satzung regelt dann eindeutig den
Innenbereich. Bauvorhaben beurteilen sich nach § 34 BauGB.
Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss
mit den Abwägungsergebnissen zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen.
Sollte bis zur Gemeindevertretersitzung die verbindliche
Reservierung der für den Ausgleich der Eingriffe durch das Vorhaben der E.DIS
AG erforderlichen Ökopunkte in Höhe von 8.577 m² KFÄ von einem Ökokonto in der
Landschaftszone Ostseeküstenland vorliegen, wird der Punkt 6 im Beschluss
entsprechend angepasst.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen den Abwägungsvorschlägen zu folgen, den
Satzungsbeschluss zu fassen und die Begründung zu billigen.