Betreff
Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Einbeziehungssatzung "Am Umspannwerk" der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VBE/2793/2021/GBE
Aktenzeichen
Satzungsbeschluss IBS Umspannwerk
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die

„Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ (Einbeziehungssatzung) für das Gebiet südlich der L 182 „Marlower Straße“, zwischen der Straße „Am Umspannwerk“ im Osten und dem Betriebsgleis des Umspannwerkes Bentwisch im Westen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - Satzungsbeschluss

 

 

1.

Die zum Entwurf der Einbeziehungssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

 

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

16

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

20

Gemeinde Mönchhagen

 

21

Gemeinde Rövershagen

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

3

Bergamt Stralsund

 

5

Straßenbauamt Stralsund

 

14

HanseGas GmbH

 

15

GDMcom

 

22

Gemeinde Broderstorf

 

23

Gemeinde Poppendorf

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

 

2

Hauptzollamt Stralsund

 

6

StALU Mittleres Mecklenburg

 

7

Landesbeauftragter für Eisenbahnaufsicht

 

8

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

8

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

8

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

8

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

8

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

8

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

9

Nordwasser GmbH

 

10

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

11

Stadtwerke Rostock AG

 

12

E.DIS Netz GmbH

 

13

50 Hertz Transmission GmbH

 

17

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

18

WBV Untere Warnow – Küste

 

19

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, für das Gebiet südlich der L 182 „Marlower Straße“, zwischen der Straße „Am Umspannwerk“ im Osten und dem Betriebsgleis des Umspannwerkes Bentwisch im Westen. 

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Einbeziehungssatzung ortsüblich bekanntzumachen, sobald eine verbindliche Reservierung für die Abbuchung der erforderlichen Kompensationsflächenäquivalente für das Vorhaben der E.DIS AG vorliegt. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung:

davon anwesend:        ;

Ja-Stimmen:        ;

Nein-Stimmen:        ;

Stimmenthaltungen:       ;

 

 


Sachverhalt:

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich der L 182 „Marlower Straße“, zwischen der Straße „Am Umspannwerk“ im Osten und dem Betriebsgleis des Umspannwerkes Bentwisch im Westen, ist in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2020 bis zum 30.10.2020 öffentlich ausgelegt worden. Gleichzeitig sind die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Halbsatz 2 BauGB beteiligt worden.

 

Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten des Amtes für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock wurde angeregt, auf die Aufstellung der Einbeziehungssatzung zu verzichten und das Planungsziel durch Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans zu realisieren. Begründet wurde dies damit, dass bauliche Nutzungen des angrenzenden Bereichs fehlen würden, die die einbezogene Fläche entsprechend prägen könnten. Damit würden die Voraussetzungen für eine Einbeziehungssatzung nicht vorliegen. Auch eine Festlegung als Innenbereich nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB käme nicht in Betracht, weil die Fläche nicht als Baufläche im FNP dargestellt sei.

 

Die vorgebrachten Belange sind geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Einbeziehungssatzung vorliegen. Die detaillierte Begründung hierzu ist der Abwägungsvorlage (Anlage zum Satzungsbeschluss) zu entnehmen. Am Planungsziel soll weiterhin festgehalten werden.

 

Von den übrigen beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind lediglich Hinweise zur Satzung vorgebracht worden. Die Behandlung dieser Hinweise ist ebenfalls der Anlage zum Satzungsbeschluss zu entnehmen.    

 

Nach § 34 Abs. 4 BauGB und § 5 Abs. 1 KV M-V ist die Einbeziehungssatzung durch die Gemeinde zu beschließen. Die Bekanntmachung der Satzung sollte erst dann vorgenommen werden, wenn eine verbindliche Reservierung der für den Ausgleich der Eingriffe durch das Vorhaben der E.DIS AG erforderlichen Ökopunkte in Höhe von 8.577 m² KFÄ von einem Ökokonto in der Landschaftszone Ostseeküstenland vorliegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit dem Satzungsbeschluss und danach dessen Bekanntmachung ist das Verfahren abgeschlossen.

Die Satzung regelt dann eindeutig den Innenbereich. Bauvorhaben beurteilen sich nach § 34 BauGB.

Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss mit den Abwägungsergebnissen zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen.

Sollte bis zur Gemeindevertretersitzung die verbindliche Reservierung der für den Ausgleich der Eingriffe durch das Vorhaben der E.DIS AG erforderlichen Ökopunkte in Höhe von 8.577 m² KFÄ von einem Ökokonto in der Landschaftszone Ostseeküstenland vorliegen, wird der Punkt 6 im Beschluss entsprechend angepasst.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen den Abwägungsvorschlägen zu folgen, den Satzungsbeschluss zu fassen und die Begründung zu billigen.