Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Eventraum für Yoga/Sport auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
Vorlage
VBE/2374/2020/GRÖ
Aktenzeichen
VA, WH mit Eventr. Flst. 27/3 Fl.1 Röha
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Eventraum für Yoga und Sport auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das Einvernehmen mit dem Hinweis zu erteilen, dass das geplante 2. Vollgeschoss im Dachgeschoss zu integrieren ist.

 


Sachverhalt

 

Der Gemeindevertretung Rövershagen liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Eventraum für Yoga und Sport auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zur Stellungnahme vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Grundstück ist bereits mit einem Gaststättengebäude bebaut.

An der Grenze der Klarstellungssatzung ist nunmehr die Errichtung eines Wohnhauses inkl. Eventraum für Yoga und Sport nach Abriss der in diesem Bereich stehenden Nebengebäuden, beide mit 2 Vollgeschossen, geplant.

Ebenfalls sollen 6 weiter Stellplätze entlang der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Auf Grund der Lage des Vorhabens im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung richtet sich die Beurteilung nach § 34 BauGB, Bauen im Innenbereich.

Danach muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Betrachtet man das nähere Umfeld ist festzustellen, dass keine gewachsene Bebauungsstruktur  vorhanden ist. Neben gewerblichen Hallenbauten (Schmiede) und der Gaststätte auf dem Vorhabengrundstück dominieren Wohngebäude in unterschiedlicher Bebauungstiefe. Das 2. Geschoss jedoch immer im Dachgeschoss.

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht fügt sich das geplante Vorhaben durchaus in das nähere Umfeld ein.

Da die Stellplätze an der nordöstlichen Grundstücksgrenze geplant sind, welche direkt an den gewerblich genutzten Teil des Nachbargrundstückes angrenzen, dürften sich daraus keine nachteiligen nachbarschaftlichen Belange ergeben.

 

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhaben mit dem Hinweis zuzustimmen, dass das 2. Geschoss (auch als Vollgeschoss) im Dachgeschoss zu integrieren ist.


Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Rövershagen empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja, 0 Nein, und 0 Enthaltungen den Beschluss  unverändert laut Beschlussvorschlag zu beschließen.