Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Eventraum für Yoga und Sport auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das Einvernehmen mit dem Hinweis zu erteilen, dass das geplante 2. Vollgeschoss im Dachgeschoss zu integrieren ist.
Sachverhalt
Der Gemeindevertretung Rövershagen liegt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur
Errichtung eines Wohnhauses mit Eventraum für Yoga und Sport auf dem Flurstück
27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Grundstück ist bereits mit einem
Gaststättengebäude bebaut.
An der Grenze der Klarstellungssatzung ist
nunmehr die Errichtung eines Wohnhauses inkl. Eventraum für Yoga und Sport nach
Abriss der in diesem Bereich stehenden Nebengebäuden, beide mit 2
Vollgeschossen, geplant.
Ebenfalls sollen 6 weiter Stellplätze entlang
der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Auf Grund der Lage des Vorhabens im
Geltungsbereich der Klarstellungssatzung richtet sich die Beurteilung nach § 34
BauGB, Bauen im Innenbereich.
Danach muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Betrachtet man das nähere Umfeld ist
festzustellen, dass keine gewachsene Bebauungsstruktur vorhanden ist. Neben gewerblichen
Hallenbauten (Schmiede) und der Gaststätte auf dem Vorhabengrundstück
dominieren Wohngebäude in unterschiedlicher Bebauungstiefe. Das 2. Geschoss
jedoch immer im Dachgeschoss.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht fügt sich das
geplante Vorhaben durchaus in das nähere Umfeld ein.
Da die Stellplätze an der nordöstlichen
Grundstücksgrenze geplant sind, welche direkt an den gewerblich genutzten Teil
des Nachbargrundstückes angrenzen, dürften sich daraus keine nachteiligen
nachbarschaftlichen Belange ergeben.
Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhaben mit dem Hinweis zuzustimmen, dass das 2. Geschoss (auch als Vollgeschoss) im Dachgeschoss zu integrieren ist.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Rövershagen empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja, 0 Nein, und 0
Enthaltungen den Beschluss unverändert
laut Beschlussvorschlag zu beschließen.