Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 entsprechend der Anlagen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Bentwisch für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2021 für die Gemeinde Bentwisch erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor: 

- die Produktübersicht,

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- die Aufstellung der geplanten Baumpflegearbeiten. 

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter Berücksichtigung von Vorträge ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.

Der Finanzhaushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter Berücksichtigung von Vorträge ausgeglichen dargestellt werden à die genaue Berechnung muss noch erfolgen.

 

Besonders hinzuweisen ist auf die Darstellung der liquiden Mittel auf Seite 18 des Finanzplanes. Unter Berücksichtigung alle Angaben im vorliegenden Zahlenwerk ergibt sich für die Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2021 ein Defizit bei den liquiden Mitteln in Höhe von ca. 445.999 €. Auch für die Folgejahre ist eine Abnahme der liquiden Mittel geplant à siehe Zeile 36 des Finanzplanes.

 

Die Gemeinde Bentwisch muss versuchen, das Jahresergebnis durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen/Minderauszahlungen u.a. auch im Bereich der Investitionen positiver zu gestalten. 

 

Die im Haushaltsentwurf geplanten Investitionen können derzeit nur mit Hilfe einer Kreditaufnahme realisiert werden, der Haushalt wäre dann genehmigungspflichtig.

 

Hinweis der Verwaltung:

In Vorbereitung der Sitzung des Finanzausschusses am 12.11.2020 wurden die Zahlen überarbeitet (Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf sind rot gekennzeichnet).  Die aktuellen Muster sind als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 12.11.2020:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 den Haushalt 2021 intensiv beraten. Der Haushalt 2021 wird der Gemeindevertretung mit den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen mit 4 Ja-Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen.

 

1. Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die Änderungen und Ergänzungen wurden in den Haushalt eingearbeitet (rot gekennzeichnet), der Haushalt wird Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hinweis:

Alle weiteren notwendigen Anlagen gem. § 1 GemHVO liegen am 03.12.2020 beim Mitarbeiter der Verwaltung zur Einsicht vor.

 

Die Wirtschaftspläne 2021 der Bentwisch GmbH und der ITC GmbH sowie die

Jahresrechnungen 2019 der Bentwisch GmbH und der ITC GmbH sind ebenfalls Anlagen zum Haushaltsplan.

Sie liegen am 03.12.2020 beim Mitarbeiter der Verwaltung zur Einsicht vor.

 

2.  Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Am 03.12.2020 fand in der Sitzung der Gemeindevertretung die Lesung des Haushaltes 2021 statt. Die dort besprochenen Änderungen und Ergänzungen wurden in den Haushalt eingearbeitet, der Haushalt wird Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In Anlage reichen wir folgende Unterlagen aus:

- die Satzung,

- Rubikon Erfassung und Auswertung,

- den Stellenplan,

- den Vorbericht,

- Muster 5.9 – Produktübersicht,

- Muster 6 und 6.1 – Ergebnishaushalt gesamt und mit Konten,

- Muster 6a – Erträge und Aufwendungen,

- Muster 7 und 7a – Finanzhaushalt gesamt und mit Konten,

- die Berechnung der Amtsumlage und

- die Wirtschaftspläne 2021 der Bentwisch GmbH und der ITC GmbH.  

 

Hinweis:

Alle weiteren notwendigen Anlagen gem. § 1 GemHVO liegen am 17.12.2020 beim Mitarbeiter der Verwaltung zur Einsicht vor.

 

 

Die Jahresrechnungen 2019 der Bentwisch GmbH und der ITC GmbH sind ebenfalls Anlagen zum Haushaltsplan.

Sie liegen in der Verwaltung sowie am 17.12.2020 beim Mitarbeiter der Verwaltung zur Einsicht vor.

Bei Bedarf können sie im Amt Rostocker Heide bei Frau Schmidt bzw. bei Frau Marquardt als Datei oder in Papierform angefordert werden.