Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr
2021 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Bentwisch für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2021 für die Gemeinde Bentwisch erarbeitet.
Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:
- die Produktübersicht,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- die Aufstellung der geplanten
Baumpflegearbeiten.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2021 der Gemeinde
Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter Berücksichtigung
von Vorträge ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.
Der Finanzhaushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch
kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter Berücksichtigung von
Vorträge ausgeglichen dargestellt werden à die genaue Berechnung muss noch erfolgen.
Besonders hinzuweisen ist auf die Darstellung
der liquiden Mittel auf Seite 18 des Finanzplanes. Unter Berücksichtigung alle
Angaben im vorliegenden Zahlenwerk ergibt sich für die Gemeinde Bentwisch zum
31.12.2021 ein Defizit bei den liquiden Mitteln in Höhe von ca. 445.999 €. Auch
für die Folgejahre ist eine Abnahme der liquiden Mittel geplant à siehe Zeile 36 des Finanzplanes.
Die Gemeinde Bentwisch muss versuchen, das
Jahresergebnis durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw.
Minderaufwendungen/Minderauszahlungen u.a. auch im Bereich der Investitionen
positiver zu gestalten.
Die im Haushaltsentwurf geplanten Investitionen
können derzeit nur mit Hilfe einer Kreditaufnahme realisiert werden, der
Haushalt wäre dann genehmigungspflichtig.
Hinweis der Verwaltung:
In Vorbereitung der Sitzung des
Finanzausschusses am 12.11.2020 wurden die Zahlen überarbeitet (Änderungen
gegenüber dem 1. Entwurf sind rot gekennzeichnet). Die aktuellen Muster sind als Anlage
beigefügt.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 12.11.2020:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am
12.11.2020 den Haushalt 2021 intensiv beraten. Der Haushalt 2021 wird der
Gemeindevertretung mit den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen mit 4
Ja-Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen.
1. Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Änderungen und Ergänzungen wurden in den
Haushalt eingearbeitet (rot gekennzeichnet), der Haushalt wird Ihnen zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Hinweis:
Alle weiteren notwendigen Anlagen gem. § 1
GemHVO liegen am 03.12.2020 beim Mitarbeiter der Verwaltung zur Einsicht vor.
Die Wirtschaftspläne 2021 der Bentwisch GmbH
und der ITC GmbH sowie die
Jahresrechnungen 2019 der Bentwisch GmbH und
der ITC GmbH sind ebenfalls Anlagen zum Haushaltsplan.
Sie liegen am 03.12.2020 beim Mitarbeiter der
Verwaltung zur Einsicht vor.
2. Erneute Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 03.12.2020 fand in der Sitzung der
Gemeindevertretung die Lesung des Haushaltes 2021 statt. Die dort besprochenen
Änderungen und Ergänzungen wurden in den Haushalt eingearbeitet, der Haushalt
wird Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegt.
In Anlage reichen wir folgende Unterlagen aus:
- die Satzung,
- Rubikon Erfassung und Auswertung,
- den Stellenplan,
- den Vorbericht,
- Muster 5.9 – Produktübersicht,
- Muster 6 und 6.1 – Ergebnishaushalt gesamt
und mit Konten,
- Muster 6a – Erträge und Aufwendungen,
- Muster 7 und 7a – Finanzhaushalt gesamt und
mit Konten,
- die Berechnung der Amtsumlage und
- die Wirtschaftspläne 2021 der Bentwisch GmbH
und der ITC GmbH.
Hinweis:
Alle weiteren notwendigen Anlagen gem. § 1
GemHVO liegen am 17.12.2020 beim Mitarbeiter der Verwaltung zur Einsicht vor.
Die Jahresrechnungen 2019 der Bentwisch GmbH
und der ITC GmbH sind ebenfalls Anlagen zum Haushaltsplan.
Sie liegen in der Verwaltung sowie am
17.12.2020 beim Mitarbeiter der Verwaltung zur Einsicht vor.
Bei Bedarf können sie im Amt Rostocker Heide
bei Frau Schmidt bzw. bei Frau Marquardt als Datei oder in Papierform
angefordert werden.