Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung eines Abstellfundaments auf den Flurstücken 86/3, 88/2, 89/1 und 90/1 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (1) Nr. 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.