Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde dem Bauantrag zum Neubau von 6 Unterkünften für Erntehelfer sowie eines Gemeinschaftshauses auf dem Flurstück 152/208 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, verbunden mit einem Antrag auf Befreiung bzgl. der Zweckbestimmung sowie Überschreitung der B-Plangrenze nicht auf der Beurteilungsgrundlage § 30 – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und §31 BauGB – Ausnahmen und Befreiungen, sondern nach § 33 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung zu beurteilen.

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt dem Vorhaben nach § 35 (1) in Verbindung mit

§ 33 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                             9

Zustimmung:                                                      8

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         1

 

 

und

 

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt für die 2. Ausbaustufe – Errichtung von 15 weiteren Unterkunftsgebäuden mit je 10 Zimmern für 2 Personen und ein mit Aufenthaltsraum im EG und Toiletten und Duschen im OG ausgestattetes Gemeinschaftshaus das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) in Verbindung mit § 33 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.