Sitzung: 04.10.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2453/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde dem Bauantrag
zum Neubau von 6 Unterkünften für Erntehelfer sowie eines Gemeinschaftshauses
auf dem Flurstück 152/208 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, verbunden mit einem
Antrag auf Befreiung bzgl. der Zweckbestimmung sowie Überschreitung der
B-Plangrenze nicht auf der Beurteilungsgrundlage § 30 – Zulässigkeit von
Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und §31 BauGB – Ausnahmen und
Befreiungen, sondern nach § 33 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der
Planaufstellung zu beurteilen.
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt dem
Vorhaben nach § 35 (1) in Verbindung mit
§ 33 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 11
davon anwesend: 9
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
und
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt für
die 2. Ausbaustufe – Errichtung von 15
weiteren Unterkunftsgebäuden mit je 10 Zimmern für 2 Personen und ein mit
Aufenthaltsraum im EG und Toiletten und Duschen im OG ausgestattetes
Gemeinschaftshaus das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) in
Verbindung mit § 33 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.