Sitzung: 05.08.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2862/2021/GBE
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den auf der Sitzung am 19.11.2020
gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz für die Änderung der Erschließungsanlagen –
Änderung der Ableitung der Oberflächenentwässerung, zu erweitern.
1. |
Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23
der Gemeinde Bentwisch für
das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und
der Entwurf der Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt. |
2. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
3. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von
der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |