Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den auf der Sitzung am 19.11.2020 gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz für die Änderung der Erschließungsanlagen – Änderung der Ableitung der Oberflächenentwässerung, zu erweitern.

 

1.

Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Bentwisch für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und der Entwurf der Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.