Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt
den vorgelegten Wirtschaftsplan der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für
das Jahr 2025.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V
kann die Gemeinde einen Gesamtabschluss erstellen, wenn zum Ende des
vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem
beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand. Einen beherrschenden Einfluss übt
die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der
Stimmrechte der Gesellschafter zusteht. Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100
v.H. der Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH. Der Gemeindevertretung
wird entsprechend § 73 (1) Nr. 1 KV M-V und § 12 (3) Gesellschaftervertrag der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH mit
dieser Vorlage durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsplan 2025 der
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Bestätigung vorgelegt.
Beschlussempfehlung des
Aufsichtsrates:
Mit Sitzung vom 25. November 2024 empfehlen die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH einstimmig, den Mitgliedern der Gemeindevertretung Gelbensande, den Wirtschaftsplan 2025 in seiner vorgelegten Form zu beschließen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Wirtschaftsplan 2025 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH ist Anlage zum Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Gelbensande gem. § 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik M-V und muss mit den Haushaltsunterlagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Finanzierung:
Der Wirtschaftsplan 2025 der
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat keine finanziellen Auswirkungen auf
den Gemeindehaushalt 2025.