Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Bestätigung des Wirtschaftsplanes 2025 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH (WGG)
Vorlage
VFA/2265/2024/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt den vorgelegten Wirtschaftsplan der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Gemäß § 61 (1) KV M-V kann die Gemeinde einen Gesamtabschluss erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand. Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht. Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH. Der Gemeindevertretung wird entsprechend § 73 (1) Nr. 1 KV M-V und § 12 (3) Gesellschaftervertrag der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH mit dieser Vorlage durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsplan 2025 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Bestätigung vorgelegt.

Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates:

Mit Sitzung vom 25. November 2024 empfehlen die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH einstimmig, den Mitgliedern der Gemeindevertretung Gelbensande, den Wirtschaftsplan 2025 in seiner vorgelegten Form zu beschließen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Wirtschaftsplan 2025 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH ist Anlage zum Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Gelbensande gem. § 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik M-V und muss mit den Haushaltsunterlagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.


Finanzierung:

Der Wirtschaftsplan 2025 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt 2025.