Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Abberufung des amtierenden stellvertretenden Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Bentwisch
Vorlage
VOA/3425/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Abberufung von Herrn Felix Senftleben, wohnhaft in der Stralsunder Str.19 in 18182 Bentwisch, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 


Sachverhalt:

Der amtierende stellvertretende Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Bentwisch, Herr Felix Senftleben, hat mit Schreiben vom 14.11.2024 seinen sofortigen Rücktritt aus der Funktion erklärt.

Er gibt hierfür persönliche Gründe als Begründung an.

Im Text der Ernennung zum Ehrenbeamten sowie in § 12 Abs. 7 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch heißt es: „…bis zur Ernennung des Nachfolgers“.

Auf Basis der Begründung und durch das sofortige wirksam werden bleibt die Funktion somit unbesetzt. Die Ersatzwahl kann in die geplante Jahreshauptversammlung am 22.02.2025 terminiert werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der durch Herrn Senftleben erklärte Rücktritt, mit sofortiger Wirkung, aus persönlichen Gründen hat zur Folge, dass eine Ersatzwahl durchgeführt werden muss. Diese hat laut § 12 Abs. 9 der Satzung der Ortsfeuerwehr Bentwisch der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Mit der heutigen Abberufung kann dieser Zeitraum eingehalten werden. Herr Senftleben wurde im Juni 2022 in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum stellvertrenden Ortswehrführer ernannt, durch seinen Rücktritt muss diese Ernennung und Berufung durch überreichen einer Abberufungsurkunde abgeschlossen werden. 

Die Gemeinde- und Ortsfeuerwehr muss nun geeignete Mitglieder einer Feuerwehr finden die dieses Amt übernehmen können und wollen. Auch eine Nichtbesetzung ist möglich, da immer weniger Menschen sich den herausfordernden und vielfältigen Aufgaben stellen wollen, die ein solches Amt mit sich trägt.

Unter Umständen können auch Mitglieder, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, mit einer zeitlich befristeten und an Auflagen gebundenen Ausnahmegenehmigung der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock, in die Funktion gewählt werden. Hierauf wird erst im Bedarfsfall eingegangen.


Finanzierung:

Im Produktkonto 12600.5019000 sind Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. Hier stehen für den stellvertretenden Ortswehrführer monatlich 77,00 EUR zur Verfügung. Die monatlichen 77,00 EUR € ergeben sich aus der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V in Verbindung mit dem Beschluss der Gemeinde Bentwisch mit der Nummer VOA/3274/2024/GBE vom 25.01.2024, der eine Steigerung von 10% des Vorjahressatzes bis zum Höchstsatz vorsieht. Das heißt ab Januar 2025 steigt die monatliche Zahlung auf dann 84,70 EUR.

Diese Zahlungen werden bis zur neuen Ernennung nicht getätigt. Es entstehen also Minderausgaben im Haushaltsjahr 2024.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: