Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bentwisch beschließt die Abberufung von Herrn Felix Senftleben,
wohnhaft in der Stralsunder Str.19 in 18182 Bentwisch, aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis.
Sachverhalt:
Der amtierende
stellvertretende Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Bentwisch, Herr Felix
Senftleben, hat mit Schreiben vom 14.11.2024 seinen sofortigen Rücktritt aus
der Funktion erklärt.
Er gibt hierfür
persönliche Gründe als Begründung an.
Im Text der Ernennung
zum Ehrenbeamten sowie in § 12 Abs. 7 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr
Bentwisch heißt es: „…bis zur Ernennung des Nachfolgers“.
Auf Basis der Begründung
und durch das sofortige wirksam werden bleibt die Funktion somit unbesetzt. Die
Ersatzwahl kann in die geplante Jahreshauptversammlung am 22.02.2025 terminiert
werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der durch Herrn
Senftleben erklärte Rücktritt, mit sofortiger Wirkung, aus persönlichen Gründen
hat zur Folge, dass eine Ersatzwahl durchgeführt werden muss. Diese hat laut §
12 Abs. 9 der Satzung der Ortsfeuerwehr Bentwisch der Freiwilligen Feuerwehr
Bentwisch innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Mit der heutigen Abberufung
kann dieser Zeitraum eingehalten werden. Herr Senftleben wurde im Juni 2022 in
das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum stellvertrenden Ortswehrführer
ernannt, durch seinen Rücktritt muss diese Ernennung und Berufung durch
überreichen einer Abberufungsurkunde abgeschlossen werden.
Die Gemeinde- und Ortsfeuerwehr
muss nun geeignete Mitglieder einer Feuerwehr finden die dieses Amt übernehmen
können und wollen. Auch eine Nichtbesetzung ist möglich, da immer weniger
Menschen sich den herausfordernden und vielfältigen Aufgaben stellen wollen,
die ein solches Amt mit sich trägt.
Unter Umständen können
auch Mitglieder, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, mit einer zeitlich
befristeten und an Auflagen gebundenen Ausnahmegenehmigung der
Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock, in die Funktion gewählt werden.
Hierauf wird erst im Bedarfsfall eingegangen.
Finanzierung:
Im Produktkonto
12600.5019000 sind Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. Hier
stehen für den stellvertretenden Ortswehrführer monatlich 77,00 EUR zur
Verfügung. Die monatlichen 77,00 EUR € ergeben sich aus der Verordnung über die
Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der
Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V in Verbindung mit dem
Beschluss der Gemeinde Bentwisch mit der Nummer VOA/3274/2024/GBE vom
25.01.2024, der eine Steigerung von 10% des Vorjahressatzes bis zum Höchstsatz
vorsieht. Das heißt ab Januar 2025 steigt die monatliche Zahlung auf dann 84,70
EUR.
Diese Zahlungen werden
bis zur neuen Ernennung nicht getätigt. Es entstehen also Minderausgaben im
Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: