Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. § 44 der Kommunal-verfassung M-V, die
Spende der Firma Thomas Wollboldt, Ingenieurbüro für Gebäude und Umwelttechnik,
Stralsunder Str.29, 18182 Bentwisch für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der
Ortsfeuerwehr Bentwisch der Gemeinde Bentwisch, in Höhe von 2.000,00 EUR,
eingegangen am 12.11.2024, anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma Thomas
Wollboldt, Ingenieurbüro für Gebäude und Umwelttechnik, Stralsunder Str.29,
18182 Bentwisch, hat am 12.11.2024 durch Überweisungsgutschrift 2.000,00 EUR
für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Bentwisch der Gemeinde
Bentwisch gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung. Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung
durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den
Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet. Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch entscheidet
gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis
1.000,00 €. Somit ist bei der Höhe der vorliegenden Spende die
Gemeindevertretung zuständig.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der
Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden
gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu
übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: