Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme einer Spende in Höhe von 2.000 EUR für die Jugend- und Kinderfeuerwehr Bentwisch, gemäß § 44 Kommunalverfassung (KV MV)
Vorlage
VOA/3424/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. § 44 der Kommunal-verfassung M-V, die Spende der Firma Thomas Wollboldt, Ingenieurbüro für Gebäude und Umwelttechnik, Stralsunder Str.29, 18182 Bentwisch für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Bentwisch der Gemeinde Bentwisch, in Höhe von 2.000,00 EUR, eingegangen am 12.11.2024, anzunehmen.

 


Sachverhalt:

Die Firma Thomas Wollboldt, Ingenieurbüro für Gebäude und Umwelttechnik, Stralsunder Str.29, 18182 Bentwisch, hat am 12.11.2024 durch Überweisungsgutschrift 2.000,00 EUR für die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Bentwisch der Gemeinde Bentwisch gespendet.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung. Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet. Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der Höhe der vorliegenden Spende die Gemeindevertretung zuständig.

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: