Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt die
überplanmäßige Ausgabe gemäß § 50 KV M-V auf dem Produktkonto 54100.5233810,
Teilhaushalt 3 (Winterdienst) in Höhe von 3.600 EUR als unvorhergesehen,
unabweisbar und gedeckt durch das Produktkonto 54100.5233830 (Baumpflege) in
Höhe von 3.600.
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, die Entscheidung über den
Eilantrag des Bürgermeisters zum Vertrag mit der Bentwisch GmbH nachträglich zu
genehmigen. Sie beschließt die Finanzierung aus dem Produktkonto 54100 5233830
(Baumpflege) mit bis zu 3.600,00 Euro brutto für das Jahr 2024 zu planen und
für das Haushaltsjahr 2025 in gleicher Höhe einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In der Gemeinde Mönchhagen liegt ein Vertrag für die Durchführung des
Winterdienstes mit der Firma Schubert AET GmbH, Unterdorf 47 in Mönchhagen, für
bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze vor. Ausgenommen aus dem Vertrag
sind einzelne Gehwege, auf denen der Winterdienst bisher durch die
Gemeindearbeiter der Gemeinde Mönchhagen ausgeführt wurde. Derzeit ist die
Durchführung dieser Arbeiten durch die Gemeindearbeiter aus personellen Gründen
nicht abgesichert.
Die Firma Schubert AET GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt, diese Arbeiten
nicht mitübernehmen zu können. Die Firma Bentwisch GmbH, Hansestraße 21, 18182
Bentwisch, würde in der Nachbargemeinde Mönchhagen für einen begrenzten
Zeitraum den Winterdienst für den nicht durch die Firma Schubert AET GmbH
abgedeckten Bereich ausführen. Nach dem anliegenden Vertrag über die
Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen in der Gemeinde Mönchhagen
könnten im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.03.2025 die Gehwege von Schnee
beräumt und bei Glätte gestreut werden.
Zur kurzfristigen Absicherung des Winterdienstes in der Gemeinde
Mönchhagen auf bestimmten Flächen (entsprechend der Aufstellung in der Anlage)
ist es notwendig die Durchführung des Winterdienstes abzusichern. Aufgrund der
fortgeschrittenen Jahreszeit und der Wetterprognose erfolgte eine
Eilentscheidung zum Vertrag für die Durchführung des Winterdienstes mit der
Bentwisch GmbH durch den Bürgermeister.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Durchführung des
Winterdienstes muss zur Abwendung von Schadens- und möglichen Haftpflichtfällen
sichergestellt sein. Aktuelle Prognosen ergaben einen möglichen Wintereinbruch
bereits im November 2024.
Durch die Eilentscheidung des Bürgermeisters wurde für die Zeit von November 2024 bis zum 31.03.2025 die Durchführung des Winterdienstes für die gesamte Gemeinde Mönchhagen abgesichert.
Finanzierung:
Die Finanzierung der
Kosten des zusätzlichen Winterdienstes stellt eine überplanmäßige Ausgabe dar.
Bei Erstellung des Haushaltsplanes für die Gemeinde Mönchhagen für das Jahr
2024 konnte nicht damit gerechnet werden, dass Kosten über die mit der Firma
Schubert AET vertraglich vereinbarten Kosten hinaus entstehen könnten. Dadurch
ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe. Die Kosten für die Durchführung der
Arbeiten durch den Gemeindearbeiter für die Tätigkeiten im Winterdienst wurden
bisher nicht extra veranschlagt und waren in den allgemeinen Personalkosten
enthalten. Dadurch entstehen Kosten, die über der Haushaltsplanung des Jahres
2024 in diesem Produktkonto liegen und damit überplanmäßige Kosten sind.
Die Kosten für die
Arbeiten (Schnee beräumen und bei Glätte streuen) wird die Bentwisch GmbH nach
dem tatsächlichen Aufwand mit 50,00 €/h zzgl. MwSt. regelmäßig in Rechnung
stellen. Bei einer angenommenen Wahrscheinlichkeit von je 15 Tagen im Jahr 2024
und 2025, an denen Schnee geschoben und bei Glätte gestreut wird und von einer
Stundenzahl von 4 h/täglich ausgegangen wird ergeben sich Kosten in Höhe von
3.600,00 Euro / brutto entsprechend dem vertraglichen Stundensatz.
Die Kosten können nicht
über das Produktkonto Winterdienst gedeckt werden. Im Produktkonto Baumpflege
sind finanzielle Mittel verfügbar, die für geplante Maßnahmen noch nicht
beauftragt und ins Haushaltsjahr 2025 verschoben werden können. Im Produktkonto
Baumpflege stehen damit finanzielle Mittel zur Finanzierung des Winterdienstes
zur Verfügung.
Teilhaushalt 3
(Ordnungsamt)
Produktkonto
54100.5233810 (Winterdienst) 0,00 Euro
Produktkonto
54100.5233830 (Baumpflege) 3.600,00
Euro