Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über eine überplanmäßige Ausgabe für den Winterdienst
Vorlage
VOA/1761/2024/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 50 KV M-V auf dem Produktkonto 54100.5233810, Teilhaushalt 3 (Winterdienst) in Höhe von 3.600 EUR als unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt durch das Produktkonto 54100.5233830 (Baumpflege) in Höhe von 3.600.

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, die Entscheidung über den Eilantrag des Bürgermeisters zum Vertrag mit der Bentwisch GmbH nachträglich zu genehmigen. Sie beschließt die Finanzierung aus dem Produktkonto 54100 5233830 (Baumpflege) mit bis zu 3.600,00 Euro brutto für das Jahr 2024 zu planen und für das Haushaltsjahr 2025 in gleicher Höhe einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

In der Gemeinde Mönchhagen liegt ein Vertrag für die Durchführung des Winterdienstes mit der Firma Schubert AET GmbH, Unterdorf 47 in Mönchhagen, für bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze vor. Ausgenommen aus dem Vertrag sind einzelne Gehwege, auf denen der Winterdienst bisher durch die Gemeindearbeiter der Gemeinde Mönchhagen ausgeführt wurde. Derzeit ist die Durchführung dieser Arbeiten durch die Gemeindearbeiter aus personellen Gründen nicht abgesichert.

Die Firma Schubert AET GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt, diese Arbeiten nicht mitübernehmen zu können. Die Firma Bentwisch GmbH, Hansestraße 21, 18182 Bentwisch, würde in der Nachbargemeinde Mönchhagen für einen begrenzten Zeitraum den Winterdienst für den nicht durch die Firma Schubert AET GmbH abgedeckten Bereich ausführen. Nach dem anliegenden Vertrag über die Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen in der Gemeinde Mönchhagen könnten im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.03.2025 die Gehwege von Schnee beräumt und bei Glätte gestreut werden.

Zur kurzfristigen Absicherung des Winterdienstes in der Gemeinde Mönchhagen auf bestimmten Flächen (entsprechend der Aufstellung in der Anlage) ist es notwendig die Durchführung des Winterdienstes abzusichern. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit und der Wetterprognose erfolgte eine Eilentscheidung zum Vertrag für die Durchführung des Winterdienstes mit der Bentwisch GmbH durch den Bürgermeister.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Durchführung des Winterdienstes muss zur Abwendung von Schadens- und möglichen Haftpflichtfällen sichergestellt sein. Aktuelle Prognosen ergaben einen möglichen Wintereinbruch bereits im November 2024.

Durch die Eilentscheidung des Bürgermeisters wurde für die Zeit von November 2024 bis zum 31.03.2025 die Durchführung des Winterdienstes für die gesamte Gemeinde Mönchhagen abgesichert.


Finanzierung:

Die Finanzierung der Kosten des zusätzlichen Winterdienstes stellt eine überplanmäßige Ausgabe dar. Bei Erstellung des Haushaltsplanes für die Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2024 konnte nicht damit gerechnet werden, dass Kosten über die mit der Firma Schubert AET vertraglich vereinbarten Kosten hinaus entstehen könnten. Dadurch ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe. Die Kosten für die Durchführung der Arbeiten durch den Gemeindearbeiter für die Tätigkeiten im Winterdienst wurden bisher nicht extra veranschlagt und waren in den allgemeinen Personalkosten enthalten. Dadurch entstehen Kosten, die über der Haushaltsplanung des Jahres 2024 in diesem Produktkonto liegen und damit überplanmäßige Kosten sind.

Die Kosten für die Arbeiten (Schnee beräumen und bei Glätte streuen) wird die Bentwisch GmbH nach dem tatsächlichen Aufwand mit 50,00 €/h zzgl. MwSt. regelmäßig in Rechnung stellen. Bei einer angenommenen Wahrscheinlichkeit von je 15 Tagen im Jahr 2024 und 2025, an denen Schnee geschoben und bei Glätte gestreut wird und von einer Stundenzahl von 4 h/täglich ausgegangen wird ergeben sich Kosten in Höhe von 3.600,00 Euro / brutto entsprechend dem vertraglichen Stundensatz.

Die Kosten können nicht über das Produktkonto Winterdienst gedeckt werden. Im Produktkonto Baumpflege sind finanzielle Mittel verfügbar, die für geplante Maßnahmen noch nicht beauftragt und ins Haushaltsjahr 2025 verschoben werden können. Im Produktkonto Baumpflege stehen damit finanzielle Mittel zur Finanzierung des Winterdienstes zur Verfügung.

Teilhaushalt 3 (Ordnungsamt)

Produktkonto 54100.5233810 (Winterdienst)                                                                          0,00 Euro

Produktkonto 54100.5233830 (Baumpflege)                                                                     3.600,00 Euro