Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Mönchhagen beschließt die 12. Änderungssatzung zur Satzung der
Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002:
12.
Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund
des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der
§§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(KAG MV) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
vom 09.12.2024 folgende 12.
Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund
der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die
Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 11.
Änderungssatzung vom 20.12.2023 wie folgt geändert:
In § 3
(2) Satz 2 wird der Gebührensatz 24,33 €/ha durch den Gebührensatz 22,57 €/ha
ersetzt.
III.
Diese
Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Mönchhagen, den ………….
Karl-Friedrich Peters
Bürgermeister Siegel
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April
2005 in der derzeit geltenden Fassung werden die von Kommunen für ihre
Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch
Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen,
Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den
Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch
genommene Fremdleistungen.
2.
Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2024 entsprechend des
Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 13.03.2024 und 09.07.2024 21.619,22 €
Verwaltungsaufwand 2.062,34 €
= Gesamtaufwand 23.681,56 €
3.
Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 1058.4585
ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
Mitglieder, 9.1032 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1049.3553
ha
4.
Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die
gebührenpflichtige Fläche dividiert.
23.681,56 € : 1049.3553 ha = 22,57 €/ha
Die Gebühr beträgt 22,57 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Mönchhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter
Ordnung wahrnimmt.
Die
Gemeinde hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und
Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002
(BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit
4. Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung
seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen
Haushaltsführung erforderlich sind.
Die von
der Gemeinde Mönchhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1
der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die
Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom 13.03.2024 und 09.07.2024
für 2024 liegen vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst
werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine
Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen hat in Ihrer Sitzung am 11.12.2023 die 11.
Änderung der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 24,33 €/ha
beschlossen.
Grundlage
für die neue Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes
vom 13.03.2024 und 09.07.2024 in Höhe von insgesamt 21.619,22 € (2023 =
22.980,91 €).
Die
Beitragsbescheide beinhalten neben der Senkung der Verbandsbeiträge für das
Haushaltsjahr 2024 (20.673,62 €) auch die Mehrkosten (945,60 €) für die im Haushaltsjahr
2023 durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und Bodenverbandes in der
Gemeinde Mönchhagen. Die Mehrkostenumlage erfolgt entsprechend des § 65
Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten betreffen Erschwernisse durch
urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine Zuwegung, bauliche Anlagen an
oder über den Gewässern), welche eine maschinelle Unterhaltung nicht zulassen.
Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden keine Mehrkosten mehr
abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund ökologischer Vorgaben
erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht berücksichtigt.
Bei der
Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die
grundsteuerpflichtige Fläche (1.049,3553 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr
wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.
Im
Ergebnis der neuen Kalkulation ergibt sich ein Gebührensatz in Höhe von 22,57
€/ha (vorher 24,33 €/ha).
Zur
Rechtssicherheit für die Bescheidung in 2025 sollte die Gemeindevertretung der
Gemeinde Mönchhagen die 12. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz
beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung selbst entstehen der
Gemeinde Mönchhagen keine Kosten. Die Gemeinde Mönchhagen müsste für ihre
eigenen Grundstücke (44,6817 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde
erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und
Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt
entsprechend geplant.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 21.11.2024:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die 12. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung
der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002 mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.