Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Umfriedung des Grundstückes des Dorfgemeinschaftshauses Klein Kussewitz
Vorlage
VBE/3404/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch auf der Sitzung am 05.12.2024 eine Umfriedung in einer Höhe von max. 0,80 m und mit einem Tor, um die östliche Grünfläche des Dorfgemeinschaftshauses Klein Kussewitz (Siedlungsweg 5, Flurstück 103, 104/40) zur Dorfstraße zu errichten. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Produktkonto 57300.5231300/7231300. Die Errichtungsleistung wird durch die Bentwisch GmbH erfolgen. Der Gemeinde werden die Materialkosten in Höhe von 761,60 Euro brutto in Rechnung gestellt.


Sachverhalt:

 

Die Bentwisch GmbH teilte der Gemeinde mit, dass die Grünfläche östlich neben dem Dorfgemeinschaftshaus Klein Kussewitz (Siedlungsweg 5, Flurstück 103, 104/40) oft durch fußballspielende Kinder, Jugendliche mit Alkohol und Hundehaltern unbefugt genutzt wird. Dadurch befinden sich oft Glasscherben und Hundekot auf der Rasenfläche. Außerdem wurden des Öfteren Dekoartikel und Blumen entwendet sowie Beschädigungen an den Sitzgelegenheiten des Außenbereiches festgestellt. Die Mieter des Dorfgemeinschaftshauses und die Bentwisch GmbH bittet daher, dass ein Zaun in einer Länge von ca. 50 m errichtet wird, damit die Benutzung der Fläche kontrollierbar und die Pflege der Grünfläche erleichtert wird. Die Bentwisch GmbH hat eine Kostenschätzung von ca. 640,00 Euro netto für das Material übersandt, der Einbau des Zaunes erfolgt über die Mitarbeiter der Bentwisch GmbH.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Umfriedung des Grundstückes des Dorfgemeinschaftshauses Klein Kussewitz, damit die Fläche zukünftig nicht unbefugt benutzt wird. Durch die Glasscherben entsteht für die Mieter des Dorfgemeinschaftshauses und die Mitarbeiter der Bentwisch GmbH eine erhöhte Verletzungsgefahr dar.

Stellungnahme des Sozialausschuss am 08.10.2024

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Umfriedung zu errichten.

Stellungnahme des Bauausschusses am 09.10.2024

Der Bauausschuss gibt den Hinweis, dass der Zaun eine maximale Höhe von 0,80 m und ein Tor haben soll.


Finanzierung:

 

Für diese Maßnahme sind im Haushalt keine finanziellen Mittel eingestellt. Im Produktkonto 57300.5231300/7231300 (Gebäudeunterhaltung Dorfgemeinschaftshaus) sind Mittel in Höhe von 964,20 € verfügbar, somit wäre die Finanzierung gesichert. Sollte sich die Gemeindevertretung für die Errichtung einer Umfriedung entscheiden, so würde ein Rest in Höhe von 202,60 Euro auf dem PK entstehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Zustimmungen:

Anzahl Ablehnungen:

Anzahl Enthaltungen: