Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für
die Sanierung der Dachfläche des „Neubau“ der Grundschule Bentwisch
111.000,00 € aus liquiden Mitteln zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt beim Landkreis
Rostock den Antrag zu stellen, die Maßnahme der Sanierung der Dachhaut des
„Neubau“ der Grundschule mit in die Fördermaßnahme „Teilumbau und Einrichtung
eines Verbindungsbau an der Grundschule Bentwisch“ aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme schnellstmöglich
öffentlich auszuschreiben, um eine Förderfähigkeit zu gewährleisten.
Der erste stellvertretende Bürgermeister und
der zweite stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtigt, nach Vorliegen
des Ausschreibungsergebnisses, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu
unterzeichnen, da der Bürgermeister, Herr A. Krüger, als Architekt für diese
Maßnahme nach § 24 KV befangen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für
die Reparatur der Dachfläche des „Neubau“ der Grundschule Bentwisch
liquide Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme schnellstmöglich
öffentlich auszuschreiben.
Der erste stellvertretende Bürgermeister und
der zweite stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtigt, nach Vorliegen
des Ausschreibungsergebnisses, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu
unterzeichnen, da der Bürgermeister, Herr A. Krüger, als Architekt für diese
Maßnahme nach § 24 KV befangen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat
beschlossen die Grundschule in Bentwisch zu erweitern und umzubauen. Die Lose
1-4 wurden bereits beauftragt.
Die Aufträge für die Lose 5 -12 sollen am
02.05.2024 in der Gemeindevertretersitzung vergeben werden.
Da es in den letzten Jahren immer mal wieder
zum Wassereintritt in die Raumdecken des „Neubau“ der Grundschule kam und bei
mehreren durchgeführten optischen Überprüfungen durch Fachfirmen keine Leckagen
gefunden werden konnten, hat der Planer Dipl.-Ing. Andreas Krüger aus Klein
Kussewitz am 19.04.2024, durch eine Beneblung eine Prüfung der Dachhaut auf
Undichtigkeiten durchführen lassen.
In die betreffende Dachfläche wird eine 5cm
große Öffnung geschnitten, über diese wird unter Überdruck Nebel in den
Dachaufbau eingeleitet. Dieser Nebel wird dann unter die Dachmembran, in das
Dämmpaket, geblasen.
Da der Nebel unter Druck steht, wird er durch
jede vorhandene Undichtigkeit nach außen gedrückt. Die Techniker suchen dann
nach Stellen, an denen der Nebel austritt, bzw. was auf einen
Wassereintrittsort hinweist. Auf diese Weise erfolgt eine optische Leckortung
und es könnte umgehend mit der Sanierung des betroffenen Areals begonnen
werden. Alle Fehlstellen wurden vor Ort bekanntgegeben und markiert.
Die Nebelprüfung zeigte folgende Anomalien
(siehe Anlage):
- Nebelaustritt aus der Anbindung zwischen Fassade und Dachhaut
- Nebelaustritt aus der Anbindung ans neue
Gebäude
- Nebelaustritt aus der Kabeldurchführung
in der Fassade
Der Planer beschreibt das Ergebnis:
- dass
insbesondere in den Aufkantungen, Attiken und Wandanschlüssen und um die Sekuraten und Dachdurchdringungen eine
Unzahl von kleinsten Undichtigkeiten vorliegt
- eine
den Schaden verursachende Leckage konnte nicht ermittelt werden, worauf sich
nun die Erkenntnis stützt, dass
das gesamte Dach zu sanieren ist.
Eine vollständige Sanierung des Daches des
„Neubau“ wäre auch dann zu empfehlen, wenn die Gemeindevertretung beabsichtigt,
das gesamte Dach mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken und damit ein
direkter Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten am Zwischenbau der Grundschule
entsteht.
Der Planer schätzt die Kosten für eine
komplette Sanierung des Daches auf ca. 111.000,00 €
Um die Undichtigkeiten am Dach des „Neubau“ zu
beseitigen muss die Gemeindevertretung entscheiden, ob im Rahmen der
Baumaßnahme des Zwischenbau die gesamte Dachhaut des „Neubau“ saniert oder
durch das Amt nur eine Reparatur des Daches ausgeschrieben werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im „Neubau“ der Grundschule Bentwisch kam es
bei Starkregen immer wieder zu kleinflächigen Durchnässungen in den Decken. Die
Ursachensuche verlief immer ohne nutzbare Ergebnisse.
Mit der Beneblung liegt erstmals ein
belastbares Untersuchungsergebnis vor, ohne aber eine konkrete Schadensstelle
bestimmen zu können.
Am konsequentesten wäre eine komplette
Dachsanierung, um eine 100 % ige Schadensbeseitigung zu gewährleisten.
Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit lässt sich
aber auch durch eine Reparatur eine Fehlerbeseitigung erreichen.
Die Grundsanierung der Dachhaut wird auch dann
sinnvoll, wenn die Gemeindevertretung eine vollständige Bestückung der
Dachfläche mit PV Anlagen in Betracht zieht.
Finanzierung:
Für die Sanierung der Dachfläche des „Neubau“
der Grundschule Bentwisch stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich im Haushalt 2024 der Gemeinde keine
Einsparungen in der benötigten Größenordnung erkennen.
Für das Vorhaben „Teilumbau und Einrichtung
eines Verbindungsbau an der Grundschule Bentwisch“ stehen finanzielle Mittel in
Höhe von 1.229.301,00 € im Produktkonto 01.21100.7852200 zur Verfügung. Für die
Planung und die Lose 1-12 wurden bisher Aufträge in Höhe von 923.035,73 €
vergeben.
Da nicht abzusehen ist, inwieweit der
Kostenrahmen durch Nachträge noch ausgeschöpft wird, empfiehlt die Verwaltung
die 111.000,00 € zusätzlich aus liquiden Mitteln der Gemeinde zur Verfügung zu
stellen.
Die Verwaltung sollte durch die
Gemeindevertretung beauftragt werden beim Landkreis Rostock den Antrag zu
stellen, die Maßnahme der Sanierung der Dachhaut des „Neubau“ der Grundschule
mit in die Fördermaßnahme „Teilumbau und Einrichtung eines Verbindungsbau an der
Grundschule Bentwisch“ aufzunehmen, damit die Gemeinde Bentwisch im Falle, dass
die Fördermittel für die Fördermaßnahme nicht ausgeschöpft werden, die
Fördermittel auch für die Sanierung des Daches einsetzen können und somit eine
Eigenmittelreduzierung möglich wird.
Zum Ergebnis des Antrages beim Landkreis kann
zur Zeit nur festgestellt werden, dass auf eine Aufnahme kein Anspruch besteht
und eine Erhöhung der Fördermittel nicht in Betracht kommt.