Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Sanierung der Dachhaut des Neubau der Grundschule Bentwisch im Rahmen des Bauvorhaben - Teilumbau und Einrichtung Verbindungsbau -
Vorlage
VBE/3338/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für die Sanierung der Dachfläche des „Neubau“ der Grundschule Bentwisch 111.000,00 € aus liquiden Mitteln zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt beim Landkreis Rostock den Antrag zu stellen, die Maßnahme der Sanierung der Dachhaut des „Neubau“ der Grundschule mit in die Fördermaßnahme „Teilumbau und Einrichtung eines Verbindungsbau an der Grundschule Bentwisch“ aufzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme schnellstmöglich öffentlich auszuschreiben, um eine Förderfähigkeit zu gewährleisten.

 

Der erste stellvertretende Bürgermeister und der zweite stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtigt, nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu unterzeichnen, da der Bürgermeister, Herr A. Krüger, als Architekt für diese Maßnahme nach § 24 KV befangen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für die Reparatur der Dachfläche des „Neubau“ der Grundschule Bentwisch liquide Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme schnellstmöglich öffentlich auszuschreiben.

 

Der erste stellvertretende Bürgermeister und der zweite stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtigt, nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu unterzeichnen, da der Bürgermeister, Herr A. Krüger, als Architekt für diese Maßnahme nach § 24 KV befangen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat beschlossen die Grundschule in Bentwisch zu erweitern und umzubauen. Die Lose 1-4 wurden bereits beauftragt.

 

Die Aufträge für die Lose 5 -12 sollen am 02.05.2024 in der Gemeindevertretersitzung vergeben werden.

 

Da es in den letzten Jahren immer mal wieder zum Wassereintritt in die Raumdecken des „Neubau“ der Grundschule kam und bei mehreren durchgeführten optischen Überprüfungen durch Fachfirmen keine Leckagen gefunden werden konnten, hat der Planer Dipl.-Ing. Andreas Krüger aus Klein Kussewitz am 19.04.2024, durch eine Beneblung eine Prüfung der Dachhaut auf Undichtigkeiten durchführen lassen.

In die betreffende Dachfläche wird eine 5cm große Öffnung geschnitten, über diese wird unter Überdruck Nebel in den Dachaufbau eingeleitet. Dieser Nebel wird dann unter die Dachmembran, in das Dämmpaket, geblasen.

Da der Nebel unter Druck steht, wird er durch jede vorhandene Undichtigkeit nach außen gedrückt. Die Techniker suchen dann nach Stellen, an denen der Nebel austritt, bzw. was auf einen Wassereintrittsort hinweist. Auf diese Weise erfolgt eine optische Leckortung und es könnte umgehend mit der Sanierung des betroffenen Areals begonnen werden. Alle Fehlstellen wurden vor Ort bekanntgegeben und markiert.

Die Nebelprüfung zeigte folgende Anomalien (siehe Anlage):

-        Nebelaustritt aus der Anbindung zwischen Fassade und Dachhaut

-        Nebelaustritt aus der Anbindung ans neue Gebäude

-        Nebelaustritt aus der Kabeldurchführung in der Fassade

 

Der Planer beschreibt das Ergebnis:

-              dass insbesondere in den Aufkantungen, Attiken und Wandanschlüssen und um die       Sekuraten und Dachdurchdringungen eine Unzahl von kleinsten Undichtigkeiten vorliegt

-              eine den Schaden verursachende Leckage konnte nicht ermittelt werden, worauf sich nun          die Erkenntnis stützt, dass das gesamte Dach zu sanieren ist.

 

Eine vollständige Sanierung des Daches des „Neubau“ wäre auch dann zu empfehlen, wenn die Gemeindevertretung beabsichtigt, das gesamte Dach mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken und damit ein direkter Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten am Zwischenbau der Grundschule entsteht.

 

Der Planer schätzt die Kosten für eine komplette Sanierung des Daches auf ca. 111.000,00 €

 

Um die Undichtigkeiten am Dach des „Neubau“ zu beseitigen muss die Gemeindevertretung entscheiden, ob im Rahmen der Baumaßnahme des Zwischenbau die gesamte Dachhaut des „Neubau“ saniert oder durch das Amt nur eine Reparatur des Daches ausgeschrieben werden soll.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im „Neubau“ der Grundschule Bentwisch kam es bei Starkregen immer wieder zu kleinflächigen Durchnässungen in den Decken. Die Ursachensuche verlief immer ohne nutzbare Ergebnisse.

Mit der Beneblung liegt erstmals ein belastbares Untersuchungsergebnis vor, ohne aber eine konkrete Schadensstelle bestimmen zu können.

Am konsequentesten wäre eine komplette Dachsanierung, um eine 100 % ige Schadensbeseitigung zu gewährleisten.

Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit lässt sich aber auch durch eine Reparatur eine Fehlerbeseitigung erreichen.

Die Grundsanierung der Dachhaut wird auch dann sinnvoll, wenn die Gemeindevertretung eine vollständige Bestückung der Dachfläche mit PV Anlagen in Betracht zieht.

 

 


Finanzierung:

Für die Sanierung der Dachfläche des „Neubau“ der Grundschule Bentwisch stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich im Haushalt 2024 der Gemeinde keine Einsparungen in der benötigten Größenordnung erkennen.

 

Für das Vorhaben „Teilumbau und Einrichtung eines Verbindungsbau an der Grundschule Bentwisch“ stehen finanzielle Mittel in Höhe von 1.229.301,00 € im Produktkonto 01.21100.7852200 zur Verfügung. Für die Planung und die Lose 1-12 wurden bisher Aufträge in Höhe von 923.035,73 € vergeben.

Da nicht abzusehen ist, inwieweit der Kostenrahmen durch Nachträge noch ausgeschöpft wird, empfiehlt die Verwaltung die 111.000,00 € zusätzlich aus liquiden Mitteln der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung sollte durch die Gemeindevertretung beauftragt werden beim Landkreis Rostock den Antrag zu stellen, die Maßnahme der Sanierung der Dachhaut des „Neubau“ der Grundschule mit in die Fördermaßnahme „Teilumbau und Einrichtung eines Verbindungsbau an der Grundschule Bentwisch“ aufzunehmen, damit die Gemeinde Bentwisch im Falle, dass die Fördermittel für die Fördermaßnahme nicht ausgeschöpft werden, die Fördermittel auch für die Sanierung des Daches einsetzen können und somit eine Eigenmittelreduzierung möglich wird.

 

Zum Ergebnis des Antrages beim Landkreis kann zur Zeit nur festgestellt werden, dass auf eine Aufnahme kein Anspruch besteht und eine Erhöhung der Fördermittel nicht in Betracht kommt.