Betreff
3. Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/3337/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.761,60€ auf dem Produktkonto 1.36100.5561900/7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) im Haushaltsjahr 2023 aus dem Produktkonto 1.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) zu finanzieren. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 363 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz belief sich damit auf 781.300€ (363 Kinder x 179,36€ x 12 Monate = 781.292,16€).

 

Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023 zwischen 351 – 394 Kinder pro Monat abgerechnet. Diese große Schwankung entsteht hauptsächlich durch die Sommermonate, in denen die Hortkinder der 4. Klasse bereits den Hort verlassen haben, aber die Hortkinder der 1. Klasse den Hort noch nicht besuchen. Auch die Anzahl der betreuten Kita-Kinder ist zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Einschulung zunächst etwas niedriger und erhöht sich dann in den Folgemonaten wieder, wenn die Krippenkinder in die Kita wechseln bzw. neue Kinder aufgenommen werden.

 

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichten die eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es wurde zunächst von Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 19.200,00€ ausgegangen. Der entsprechende Beschluss zur Finanzierung der Mehrkosten wurde durch die Gemeindevertretung am 14.12.2023 gefasst (VZD/3227/2023/GBE).

 

Mit Datum vom 20.12.2023 ist dann eine Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellte eine Nachberechnung in Höhe von 11.299,68€ dar. Der entsprechende Beschluss zur Finanzierung der Mehrkosten wurde durch die Gemeindevertretung am 25.01.2024 gefasst (VZD/3285/2024/GBE).

 

Mit Datum vom 11.03.2024 ist nunmehr eine erneute Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellt eine Nachberechnung in Höhe von 10.761,60€ für die Monate 01-12/2023 dar. 

Hintergrund ist, dass der Landkreis Rostock weitere Korrekturmeldungen von anderen Ämtern, Städten und Gemeinden erhalten hat und sich diese Korrekturmeldungen u.a. auch auf die Abrechnungen der Gemeinde Bentwisch auswirken.

In diesem Fall gab es diverse Zuzüge, die in den bisherigen Abrechnungen noch nicht berücksichtigt wurden. So ist eine Familie mit 2 Kindern z.B. in 01/2023 in die Gemeinde gezogen und wurde nunmehr für das gesamte Jahr 2023 nachberechnet. Dies macht bereits eine Summe in Höhe von 4.304,64€ aus (179,36€ x 2 Kinder x 12 Monate). Weitere 9 Kinder sind zugezogen und wurden ebenfalls mit dieser Korrekturrechnung nachberechnet (jeweils für 1 Monat bzw. einmal auch für 2 Monate). Dies ergibt eine Summe in Höhe von 1.793,60€ (179,36€ x 10).

Hinzu kommt, dass bei 6 Kindern vermutlich der Berechtigungsschein nicht frühzeitig genug ausgestellt und/oder beantragt wurde. Diese Kinder sind 3 Jahre geworden und somit von der Krippe in die Kita gewechselt. Bei diesen Kindern sind Nachberechnungen z.T. rückwirkend seit 09/2023 erfolgt. Dieser Teil macht eine Gesamtsumme i.H.v. 3.049,12€ aus (insgesamt 17 Monate x 179,36€). 

Somit entsteht bereits eine Gesamtsumme in Höhe von 9.147,36€. Die Restsumme von 1.614,24€ entspricht 9 Gemeindeanteilen und wird für Kinder nachberechnet, die z.T. neu in die Kindertagesstätte aufgenommen wurden oder anderweitige Veränderungen bestanden, so dass die laufende Abrechnung kurzzeitig unterbrochen war (z.B. weil eine Erneuerung des Berechtigungsscheins erforderlich war, ein Kita-Wechsel erfolgt ist, … o.ä.).

Eine Überprüfung dieser Korrekturrechnung mit den bisher vorliegenden Rechnungen/Korrekturrechnungen sowie Meldedaten ist durch die Verwaltung erfolgt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund dieser erneuten Korrekturrechnung sind nochmals überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Korrekturrechnung ist in 03/2024 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Das eine erneute Korrekturrechnung eingehen würde und diese eine Nachzahlung i.H.v. 10.761,60€ für die Gemeinde Bentwisch bedeuten würde, war nicht vorhersehbar.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Bentwisch gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von 10% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen.

Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden. 

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.761,60€ können aus dem Produktkonto 1.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) erfolgen. Aufgrund der Zinszahlungen/Zinserhöhungen liegen hier Mehreinnahmen vor.