Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.761,60€ auf dem Produktkonto
1.36100.5561900/7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und
Hort – Kostenbeteiligung) im Haushaltsjahr 2023 aus dem Produktkonto
1.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von
Banken) zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden
Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 363 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz
belief sich damit auf 781.300€ (363 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =
781.292,16€).
Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023
zwischen 351 – 394 Kinder pro Monat abgerechnet. Diese große Schwankung
entsteht hauptsächlich durch die Sommermonate, in denen die Hortkinder der 4.
Klasse bereits den Hort verlassen haben, aber die Hortkinder der 1. Klasse den
Hort noch nicht besuchen. Auch die Anzahl der betreuten Kita-Kinder ist zu
diesem Zeitpunkt aufgrund der Einschulung zunächst etwas niedriger und erhöht
sich dann in den Folgemonaten wieder, wenn die Krippenkinder in die Kita
wechseln bzw. neue Kinder aufgenommen werden.
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichten die
eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es wurde zunächst von Mehrkosten
in Höhe von voraussichtlich 19.200,00€ ausgegangen. Der entsprechende Beschluss
zur Finanzierung der Mehrkosten wurde durch die Gemeindevertretung am 14.12.2023
gefasst (VZD/3227/2023/GBE).
Mit Datum vom 20.12.2023 ist dann eine
Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker
Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellte eine Nachberechnung in Höhe
von 11.299,68€ dar. Der entsprechende Beschluss zur Finanzierung der Mehrkosten
wurde durch die Gemeindevertretung am 25.01.2024 gefasst (VZD/3285/2024/GBE).
Mit Datum vom 11.03.2024 ist nunmehr eine
erneute Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker
Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellt eine Nachberechnung in Höhe
von 10.761,60€ für die Monate 01-12/2023 dar.
Hintergrund ist, dass der Landkreis Rostock
weitere Korrekturmeldungen von anderen Ämtern, Städten und Gemeinden erhalten
hat und sich diese Korrekturmeldungen u.a. auch auf die Abrechnungen der
Gemeinde Bentwisch auswirken.
In diesem Fall gab es diverse Zuzüge, die in
den bisherigen Abrechnungen noch nicht berücksichtigt wurden. So ist eine
Familie mit 2 Kindern z.B. in 01/2023 in die Gemeinde gezogen und wurde nunmehr
für das gesamte Jahr 2023 nachberechnet. Dies macht bereits eine Summe in Höhe
von 4.304,64€ aus (179,36€ x 2 Kinder x 12 Monate). Weitere 9 Kinder sind
zugezogen und wurden ebenfalls mit dieser Korrekturrechnung nachberechnet
(jeweils für 1 Monat bzw. einmal auch für 2 Monate). Dies ergibt eine Summe in
Höhe von 1.793,60€ (179,36€ x 10).
Hinzu kommt, dass bei 6 Kindern vermutlich der
Berechtigungsschein nicht frühzeitig genug ausgestellt und/oder beantragt wurde.
Diese Kinder sind 3 Jahre geworden und somit von der Krippe in die Kita
gewechselt. Bei diesen Kindern sind Nachberechnungen z.T. rückwirkend seit
09/2023 erfolgt. Dieser Teil macht eine Gesamtsumme i.H.v. 3.049,12€ aus
(insgesamt 17 Monate x 179,36€).
Somit entsteht bereits eine Gesamtsumme in Höhe
von 9.147,36€. Die Restsumme von 1.614,24€ entspricht 9 Gemeindeanteilen und
wird für Kinder nachberechnet, die z.T. neu in die Kindertagesstätte
aufgenommen wurden oder anderweitige Veränderungen bestanden, so dass die
laufende Abrechnung kurzzeitig unterbrochen war (z.B. weil eine Erneuerung des
Berechtigungsscheins erforderlich war, ein Kita-Wechsel erfolgt ist, … o.ä.).
Eine Überprüfung dieser Korrekturrechnung mit
den bisher vorliegenden Rechnungen/Korrekturrechnungen sowie Meldedaten ist
durch die Verwaltung erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund dieser erneuten Korrekturrechnung sind
nochmals überplanmäßige Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Korrekturrechnung ist in 03/2024 im Amt
Rostocker Heide eingegangen. Das eine erneute Korrekturrechnung eingehen würde
und diese eine Nachzahlung i.H.v. 10.761,60€ für die Gemeinde Bentwisch
bedeuten würde, war nicht vorhersehbar.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Bentwisch gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen von 10% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch
nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen.
Darüber hinaus entscheidet die
Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung
der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
10.761,60€ können aus dem Produktkonto 1.61200-4715100/6715100 (Sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) erfolgen. Aufgrund der
Zinszahlungen/Zinserhöhungen liegen hier Mehreinnahmen vor.