Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VOA/3327/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch

 

1. Änderung der

Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 02.05.2024 folgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I – Änderungen

 

1. Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

Anlage 1

Verzeichnis der Reinigungsklassen

 

Reinigungsklasse 1                                                                           Reinigungsklasse 2

 

(14tägige Reinigung aller                                                  (monatliche Reinigung aller Straßenteile.

Straßenteile. Schnee- und Glättebeseitigung                               - Schnee- u. Glättebeseitigung -

nach Erfordernis)                                                               nach Erfordernis)

 

 

 

Am Jungferndiek                                                                Am Campus

Am Sportplatz                                                                                    Am Graben

Am Umspannwerk                                                                             Am Soll

Am Widder Camp                                                                              Feldstraße

Amselstieg                                                                                           Hansestraße

An der Hasenheide                                                                            Heydeweg

Birkenweg

Distelweg                                                                                             Neu Bartelsdorfer Straße

Eschenweg                                                                                          Neue Goorstorfer Straße

Fasanenring                                                                                        Zum Süderholz

Fuchswinkel

Gartenweg

Ginsterring

Goorstorfer Straße

Hallershof

Haselnußweg

Im Wiesengrund

Kastanienhof

Kastanienweg

Klein Bartelsdorfer Weg

Marlower Straße

Nie Diek

Robinienweg

Stralsunder Straße

Straße Am Berg

Wildrosenweg

 

Straßen innerhalb OT Albertsdorf

 

Straßen innerhalb OT Goorstorf (Bentwischer Straße, Am Weiher, Heideblick, Neue Reihe,

                                                     Stiller Winkel; Zu den Birken)

 

Straßen innerhalb OT Harmstorf (Stadtweg, Mittelweg, Grüner Winkel, Fienstorfer Weg, Bachweg)

 

Straßen innerhalb OT Klein Bartelsdorf

Straßen innerhalb OT Klein Bentwisch

Straßen innerhalb OT Neu Bartelsdorf

 

Straßen innerhalb OT Klein Kussewitz (Am Gutshaus, Dorfstraße, Heidekrug, Lange Wiese, Siedlungsweg, Tannenweg, Zum Speicher)

 

Straßen innerhalb OT Groß Kussewitz (Am Park, An der Haferkoppel, Eschen-Straße, Schmiedeweg)

 

Straßen innerhalb OT Volkenshagen (Auf der Heide, Hof Dik, Kirchweg, Moehlenweg, Strohweg)

 

 

Artikel II – Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Bentwisch, _______________                        ________________________________

Ort, Datum                                                                            Unterschrift/ Siegel

 

                                                                                              Andreas Krüger

                                                                                              Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

Bentwisch, _______________                        ________________________________

Ort, Datum                                                                            Unterschrift

 

                                                                                               Andreas Krüger

                                                                                              Bürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) können Gemeinden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises können nur durch Satzung geregelt werden, soweit ein Gesetz dies vorsieht.

Laut § 50 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) sind öffentliche Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Art und Umfang richten sich nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst.

Grundsätzlich ist die Gemeinde Reinigungspflichtig. Gem. § 50 Abs. 4 StrWG M-V ist die Gemeinde u. a. berechtigt die Übertragung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke ganz oder teilweise zu regeln.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Bentwisch hat von ihrem Satzungsrecht zur Übertragung der Straßenreinigung und Winterdienst auf die anliegenden Grundstücke mit Satzung vom 21.04.2015 Gebrauch gemacht.

 

Mit Fusion der Altgemeinde Klein Kussewitz zum 01.01.2018 sowie der Neuerrichtung des Wohngebietes Hallershof ist keine Anpassung der Straßenreinigungssatzung in der Vergangenheit erfolgt. Damit sind die Straßen der Ortsteile Klein Kussewitz, Groß Kussewitz und Volkenshagen sowie der Straße Hallershof nicht Bestandteil der Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungspflicht ist nicht auf die anliegenden Eigentümer der Grundstücke übertragen. Dies wird mit der 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch geändert (Änderung in Rot gekennzeichnet, Änderung nur Anlage 1 notwendig).

Bei Anpassung der Satzung wurde festgestellt, dass die Straße Marlower Straße ebenfalls bisher nicht enthalten war. Dies wurde mit geändert.

 

Um gleiche Verhältnisse im Gemeindegebiet zu schaffen, sollte dies geändert werden.

 

 


Finanzierung:

Es werden ausschließlich Straßenreinigungsgebühren für das Gewerbegebiet erhoben.

Die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung hat keine finanziellen Auswirkungen.