Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der
Gemeinde Bentwisch
1. Änderung der
Satzung über die Straßenreinigung in der
Gemeinde Bentwisch
Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 4
und 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und des § 50 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) jeweils
in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 02.05.2024 folgende Satzung erlassen:
Artikel I – Änderungen
1. Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst:
Anlage 1
Verzeichnis der Reinigungsklassen
Reinigungsklasse 1 Reinigungsklasse
2
(14tägige Reinigung aller (monatliche
Reinigung aller Straßenteile.
Straßenteile. Schnee- und
Glättebeseitigung -
Schnee- u. Glättebeseitigung -
nach Erfordernis) nach
Erfordernis)
Am Jungferndiek Am
Campus
Am Sportplatz Am
Graben
Am Umspannwerk Am
Soll
Am Widder Camp Feldstraße
Amselstieg Hansestraße
An der Hasenheide Heydeweg
Birkenweg
Distelweg Neu
Bartelsdorfer Straße
Eschenweg Neue
Goorstorfer Straße
Fasanenring Zum
Süderholz
Fuchswinkel
Gartenweg
Ginsterring
Goorstorfer Straße
Hallershof
Haselnußweg
Im Wiesengrund
Kastanienhof
Kastanienweg
Klein Bartelsdorfer Weg
Marlower Straße
Nie Diek
Robinienweg
Stralsunder Straße
Straße Am Berg
Wildrosenweg
Straßen innerhalb OT Albertsdorf
Straßen innerhalb OT Goorstorf
(Bentwischer Straße, Am Weiher, Heideblick, Neue Reihe,
Stiller Winkel; Zu den Birken)
Straßen innerhalb OT Harmstorf
(Stadtweg, Mittelweg, Grüner Winkel, Fienstorfer Weg, Bachweg)
Straßen innerhalb OT Klein
Bartelsdorf
Straßen innerhalb OT Klein
Bentwisch
Straßen innerhalb OT Neu
Bartelsdorf
Straßen innerhalb OT
Klein Kussewitz (Am Gutshaus, Dorfstraße, Heidekrug, Lange Wiese, Siedlungsweg,
Tannenweg, Zum Speicher)
Straßen innerhalb OT
Groß Kussewitz (Am Park, An der Haferkoppel, Eschen-Straße, Schmiedeweg)
Straßen innerhalb OT
Volkenshagen (Auf der Heide, Hof Dik, Kirchweg, Moehlenweg, Strohweg)
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bentwisch,
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Ort, Datum Unterschrift/
Siegel
Andreas
Krüger
Bürgermeister
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung
gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Bekanntmachungsvorschriften.
Bentwisch,
_______________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Andreas
Krüger
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) können Gemeinden
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln, soweit
Gesetze nichts anderes bestimmen.
Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises können nur durch Satzung
geregelt werden, soweit ein Gesetz dies vorsieht.
Laut § 50 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) sind öffentliche
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Art und Umfang
richten sich nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst.
Grundsätzlich ist die Gemeinde Reinigungspflichtig. Gem. § 50 Abs. 4
StrWG M-V ist die Gemeinde u. a. berechtigt die Übertragung auf die Eigentümer
der anliegenden Grundstücke ganz oder teilweise zu regeln.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch hat von ihrem
Satzungsrecht zur Übertragung der Straßenreinigung und Winterdienst auf die
anliegenden Grundstücke mit Satzung vom 21.04.2015 Gebrauch gemacht.
Mit Fusion der Altgemeinde Klein Kussewitz zum
01.01.2018 sowie der Neuerrichtung des Wohngebietes Hallershof ist keine
Anpassung der Straßenreinigungssatzung in der Vergangenheit erfolgt. Damit sind
die Straßen der Ortsteile Klein Kussewitz, Groß Kussewitz und Volkenshagen
sowie der Straße Hallershof nicht Bestandteil der Straßenreinigungssatzung und
die Straßenreinigungspflicht ist nicht auf die anliegenden Eigentümer der
Grundstücke übertragen. Dies wird mit der 1. Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch geändert (Änderung in Rot
gekennzeichnet, Änderung nur Anlage 1 notwendig).
Bei Anpassung der Satzung wurde festgestellt,
dass die Straße Marlower Straße ebenfalls bisher nicht enthalten war. Dies
wurde mit geändert.
Um gleiche Verhältnisse im Gemeindegebiet zu
schaffen, sollte dies geändert werden.
Finanzierung:
Es werden ausschließlich
Straßenreinigungsgebühren für das Gewerbegebiet erhoben.
Die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung
hat keine finanziellen Auswirkungen.