Betreff
2. Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/2205/2024/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.690,40€ auf dem Produktkonto 6.36100.5561900 bzw. 6.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort) mit 500,00€ aus dem Produktkonto 28100-5415900/7415900 (kulturelle Veranstaltungen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Seniorenveranstaltungen - Minderaufwendungen) und mit 2.190,40€ aus dem Produktkonto 61200-4715100/6715100 (sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken - Mehreinnahmen) im Haushaltsjahr 2023 zu finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.03.2024, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 11.03.2024, hat der Landkreis Rostock der Gemeinde Gelbensande eine 2. Korrekturrechnung für die Kita-Gemeindeanteile für das Haushaltsjahr 2023 zugesandt. Diese Korrekturrechnung stellte eine Nachberechnung in Höhe von 2.690,40€ für die Monate 09-12/2023 dar.

 

Bereits mit Datum vom 15.12.2023 ist eine 1. Korrekturmeldung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Diese Korrekturmeldung stellte eine Nachberechnung in Höhe von 8.153,34€ dar. Der entsprechende Beschluss zur Finanzierung der Mehrkosten wurde durch die Gemeindevertretung Gelbensande am 07.03.2024 gefasst (VZD/2181/2024/GGE).

 

Hintergrund der 2. Korrekturmeldung ist, dass der Landkreis Rostock keine Gemeindeanteile abfordert, wenn für Kinder keine Platzkosten gezahlt wurden. Hierbei ist der Landkreis Rostock auf die Mitarbeit der Träger und Einrichtungen angewiesen. Der Landkreis Rostock erhält laut eigenen Aussagen teilweise verzögert erst die Mitteilung, dass ein Kind betreut wird. Das führt dazu, dass die Platzkosten für zurückliegende Monate nachgezahlt werden und dementsprechend auch die Gemeindeanteile von den jeweiligen Wohnsitzgemeinden nachgefordert werden. Der Landkreis Rostock ist bemüht, die Nachberechnungen so gering wie möglich zu halten und bearbeitet laut eigenen Aussagen stetig die eingehenden Meldungen.

In diesem Fall wurden Kinder aus der Gemeinde Gelbensande als Krippenkinder neu in die Betreuung aufgenommen bzw. es erfolgte eine Fortsetzung bereits bestehender Betreuungen. Die in der Korrekturmeldung aufgelisteten Kinder wurden in den bisherigen Abrechnungen noch nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Überprüfung der bisherigen Rechnungen sowie Meldedaten ist erfolgt. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund dieser erneuten Korrekturrechnung sind nochmals überplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Diese Korrekturrechnung ist in 03/2024 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Das eine weitere Korrekturrechnung eingehen würde und diese eine Nachzahlung i.H.v. 2.690,40€ für die Gemeinde Gelbensande bedeuten würde, war nicht vorhersehbar.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Gelbensande gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V als Wohnsitzgemeinde zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.


Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von 10% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden. 

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.690,40€ können wie folgt finanziert werden:

- 500,00€ aus dem Produktkonto 28100-5415900/7415900 (kulturelle Veranstaltungen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Seniorenveranstaltungen) - Minderausgaben

- 2.190,40€ aus dem Produktkonto 61200-4715100/6715100 (sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) - Mehreinnahmen