Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Abrechnung des FSV Bentwisch e.V. bezüglich der Verwendung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2023
Vorlage
VZD/3319/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V. zu tragenden Nebenkosten und Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem Betrieb der Sportanlage in Zusammenhang stehenden Personalkosten für das Jahr 2023 zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen (57.000,00 €).

Da die Abrechnung für 2023 durch den FSV Bentwisch termingerecht und korrekt vorgelegt wurde, steht der pauschalen Vorauszahlung des Zuschusses, der im Haushalt 2024

eingestellt und genehmigt ist, (48.500,00 € - Zuschuss an den FSV Bentwisch zur Betreibung der

Sportanlage) bis zur Abrechnung dieses Zuschusses, nichts entgegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Dem FSV Bentwisch e.V. wird seit dem Jahre 2009 jährlich ein Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 € (im Jahre 2016 betrug dieser Zuschuss einmalig 45.000,00 €) durch die Gemeinde Bentwisch zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 machte der FSV Bentwisch e.V. von seinem Recht Gebrauch zusätzlich 7.000,00 € für Instandhaltung/Wartungsarbeiten abzurufen.
Somit Betrug der Bewirtschaftungskostenzuschuss 2020, 2021, 2022 und 2023 57.000,00 €. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem FSV Bentwisch e.V. wurde am 06.08.2009 geschlossen. In dieser Vereinbarung sowie der 1. Änderung der Vereinbarung vom 25.06.2015 über die Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für den Betrieb der Sportanlagen heißt es unter anderem wie folgt:


§ 3 Nachschuss

„Übersteigt jeweils im laufenden Jahr die

 - Kosten für die Wartung der Heizungsanlage den Betrag von EUR 1.000,00

 - Kosten für Wartungsarbeiten und Schönheitsreparaturen am Pachtobjekt den Betrag von EUR 6.000 oder

 - Die Gesamtbewirtschaftungskosten (einschließlich der vorgenannten Kosten) den Betrag von EUR 57.000,00 kann der FSV unter Vorlage der Kostennachweise bei der Gemeinde einen Nachschuss in Höhe der Kostenüberschreitung beantragen. Über diesen Antrag wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft binnen 8 Wochen entscheiden.“

 

§ 4 Mittelverwendung

„Der Zuschuss ist im jährlichen aufzustellenden Wirtschaftsplan des FSV auszuweisen. Es ist dem FSV freigestellt, den Zuschuss zur Deckung von Sach- oder/und Personalkosten, die zur Unter- und Erhaltung der Baulichkeiten und der Anlage im Bereich des Pachtobjektes erforderlich sind, zu verwenden.

Die Gemeinde ist die Mittelverwendung bis zum 30.04.des Folgejahres schriftlich nachzuweisen. Die Zahlung des Zuschusses in Folgejahren erfolgt nur dann, wenn der Mittelverwendungsnachweis inhaltlich vollständig und termingerecht der Gemeinde vorgelegt ist. Der Gemeinde steht das Recht zu, in den jährlichen Wirtschaftsplan und in die nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellte Einnahme- /Überschussrechnung des FSV Einsicht zu erhalten.“

Dem FSV Bentwisch e.V. wurde im Jahr 2023 aufgrund der Haushaltsplanung sowie des

Beschlusses VZD/3137/2023/GBE vom 01.06.2023 (Anlage 1) 57.000,00 €

Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten in der Haushaltssatzung 2023 genehmigt sowie ausgezahlt.

Insgesamt wurde damit im Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 57.000,00 € gezahlt.

Mit Schreiben vom 25.03.2024 (Posteingang 27.03.2024) Anlage 2 reichte Frau

Jahn Schatzmeisterin des FSV Bentwisch e.V die Abrechnungsunterlagen in der Verwaltung ein.

Die Abrechnung ist damit fristgerecht erfolgt

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Abrechnung für das Jahr 2023 (Anlage 3 mit Erläuterungen) wurde durch den FSV Bentwisch e.V. mit Auszügen aus dem Kanzlei-Rechnungswesen (Stand 25.03.2024, 19.03.2024 bzw. 07.02.2024) belegt (Anlagen 4 bis 10, Diese Anlagen können von der Verwaltung abgefordert werden oder liegen in der Sitzung beim Protokulanten vor). Die Verwaltung bittet mit den

Daten sensibel umzugehen.

Aus Anlage 11 ist die Abrechnung der Jahre 2020 und 2021 ersichtlich. In der Anlage 3 ist die Abrechnung des Jahres 2022 erkennbar.

Somit wurden im Jahre 2023 (Anlage 3) vom FSV Bentwisch e.V. Gelder in Höhe von insgesamt rund 85.388 € verbracht. Der Zuschuss der Gemeinde Bentwisch belief sich auf insgesamt 57.000,00 € Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten.

Die Differenz von rund 28.388 € werden aus Mitteln des FSV Bentwisch e.V. getragen.

Die Abrechnung des SV Bentwisch e.V. wurde fristgerecht eingereicht.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch vom 23.04.2024
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch erläutert und diskutiert die Beschlussvorlage der Verwaltung. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage der Verwaltung mit 9 Ja-Stimmen und 0 nein Stimmen und 1 Enthaltung (Herr Lau ist befangen) zu beschließen.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich. Es wurde der im Haushalt 2023 geplante Zuschuss in Höhe von 57.000,00 € zur Betreibung der Sportanlage an den FSV Bentwisch e.V. ausgezahlt.