Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde
Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V. zu tragenden Nebenkosten und Kosten der
Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem Betrieb der Sportanlage in
Zusammenhang stehenden Personalkosten für das Jahr 2023 zu akzeptieren und zur
Kenntnis zu nehmen (57.000,00 €).
Da die Abrechnung für 2023 durch den FSV
Bentwisch termingerecht und korrekt vorgelegt wurde, steht der pauschalen
Vorauszahlung des Zuschusses, der im Haushalt 2024
eingestellt und genehmigt ist, (48.500,00 € -
Zuschuss an den FSV Bentwisch zur Betreibung der
Sportanlage) bis zur Abrechnung dieses
Zuschusses, nichts entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Dem FSV Bentwisch e.V. wird seit dem Jahre 2009 jährlich ein
Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 € (im Jahre 2016 betrug
dieser Zuschuss einmalig 45.000,00 €) durch die Gemeinde Bentwisch zur
Verfügung gestellt. In den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 machte der FSV
Bentwisch e.V. von seinem Recht Gebrauch zusätzlich 7.000,00 € für
Instandhaltung/Wartungsarbeiten abzurufen.
Somit Betrug der Bewirtschaftungskostenzuschuss 2020, 2021, 2022 und 2023
57.000,00 €. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bentwisch
und dem FSV Bentwisch e.V. wurde am 06.08.2009 geschlossen. In dieser
Vereinbarung sowie der 1. Änderung der Vereinbarung vom 25.06.2015 über die
Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an der Unterhaltung und Instandhaltung
sowie für den Betrieb der Sportanlagen heißt es unter anderem wie folgt:
§ 3 Nachschuss
„Übersteigt jeweils im laufenden Jahr die
- Kosten für die Wartung der
Heizungsanlage den Betrag von EUR 1.000,00
- Kosten für Wartungsarbeiten und
Schönheitsreparaturen am Pachtobjekt den Betrag von EUR 6.000 oder
- Die Gesamtbewirtschaftungskosten
(einschließlich der vorgenannten Kosten) den Betrag von EUR 57.000,00 kann der
FSV unter Vorlage der Kostennachweise bei der Gemeinde einen Nachschuss in Höhe
der Kostenüberschreitung beantragen. Über diesen Antrag wird die Gemeinde im
Rahmen ihrer Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft
binnen 8 Wochen entscheiden.“
§ 4 Mittelverwendung
„Der Zuschuss ist im jährlichen aufzustellenden Wirtschaftsplan des FSV
auszuweisen. Es ist dem FSV freigestellt, den Zuschuss zur Deckung von Sach-
oder/und Personalkosten, die zur Unter- und Erhaltung der Baulichkeiten und der
Anlage im Bereich des Pachtobjektes erforderlich sind, zu verwenden.
Die Gemeinde ist die Mittelverwendung bis zum 30.04.des Folgejahres
schriftlich nachzuweisen. Die Zahlung des Zuschusses in Folgejahren erfolgt nur
dann, wenn der Mittelverwendungsnachweis inhaltlich vollständig und
termingerecht der Gemeinde vorgelegt ist. Der Gemeinde steht das Recht zu, in
den jährlichen Wirtschaftsplan und in die nach Abschluss des Wirtschaftsjahres
erstellte Einnahme- /Überschussrechnung des FSV Einsicht zu erhalten.“
Dem FSV Bentwisch e.V. wurde im Jahr 2023 aufgrund der Haushaltsplanung
sowie des
Beschlusses VZD/3137/2023/GBE vom 01.06.2023 (Anlage 1) 57.000,00 €
Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten in der Haushaltssatzung
2023 genehmigt sowie ausgezahlt.
Insgesamt wurde damit im Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 57.000,00 €
gezahlt.
Mit Schreiben vom 25.03.2024 (Posteingang 27.03.2024) Anlage 2 reichte
Frau
Jahn Schatzmeisterin des FSV Bentwisch e.V die Abrechnungsunterlagen in
der Verwaltung ein.
Die Abrechnung ist damit fristgerecht erfolgt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abrechnung für das Jahr 2023 (Anlage 3 mit
Erläuterungen) wurde durch den FSV Bentwisch e.V. mit Auszügen aus dem
Kanzlei-Rechnungswesen (Stand 25.03.2024, 19.03.2024 bzw. 07.02.2024) belegt
(Anlagen 4 bis 10, Diese Anlagen können von der Verwaltung abgefordert werden
oder liegen in der Sitzung beim Protokulanten vor). Die Verwaltung bittet mit
den
Daten sensibel umzugehen.
Aus Anlage 11 ist die Abrechnung der Jahre 2020
und 2021 ersichtlich. In der Anlage 3 ist die Abrechnung des Jahres 2022
erkennbar.
Somit wurden im Jahre 2023 (Anlage 3) vom FSV
Bentwisch e.V. Gelder in Höhe von insgesamt rund 85.388 € verbracht. Der
Zuschuss der Gemeinde Bentwisch belief sich auf insgesamt 57.000,00 €
Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten.
Die Differenz von rund 28.388 € werden aus
Mitteln des FSV Bentwisch e.V. getragen.
Die Abrechnung des SV Bentwisch e.V. wurde
fristgerecht eingereicht.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der
Gemeinde Bentwisch vom 23.04.2024
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
der Gemeinde Bentwisch erläutert und diskutiert die Beschlussvorlage der
Verwaltung. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit 9 Ja-Stimmen und 0 nein Stimmen und 1
Enthaltung (Herr Lau ist befangen) zu beschließen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich. Es wurde der im Haushalt 2023 geplante Zuschuss in Höhe von 57.000,00 € zur Betreibung der Sportanlage an den FSV Bentwisch e.V. ausgezahlt.