Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Kulturelle Veranstaltungen Mandelshagen 250 €)
Vorlage
VZD/1726/2024/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende der LB Lehmann Brandschutz & Sanierungs GmbH (LB Lehmann Brandschutz & Sanierungs GmbH, Hansestr. 9 in 18182 Bentwisch) in Höhe von 250,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 04.04.2024) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen. (Spenden-Gelder dürfen z.B. für Auftritte von Vereinen, Kinder- und Seniorenarbeit, Kinderschminken, Hüpfburg usw. verwendet werden)

Das Spenden-Geld soll speziell für

- ……………..

verwendet werden.

Sollte das Geld nicht im Jahr 2024 ausgegeben werden, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.

Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Die LB Lehmann Brandschutz & Sanierungs GmbH (LB Lehmann Brandschutz & Sanierungs GmbH, Hansestr. 9 in 18182 Bentwisch) hat am 04.04.2024 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 250 € für Kulturelle Veranstaltungen Mandelshagen überwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blankenhagen über die Annahme der Spende entscheiden. Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen stattfindet, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung gerechtfertigt.

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen)

diese Gelder verwendet werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass gemäß der Vorgaben vom

Finanzministerium Spendengelder für gemeinnützige Zwecke zum Beispiel für die Kinder- und

Jugendarbeit sowie Seniorenarbeit verwendet werden dürfen. Beispielsweise darf der DJ bzw.

das Zelt eines Dorffestes dagegen nicht aus Spendengeldern finanziert werden.

 


Finanzierung:
Der Beschluss erfordert keine Finanzierung, da es sich um die Annahme und Verwendung einer

Spende handelt.