Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dem
Zirkus Humberto im Zeitraum vom 03.06.-09.06.2024 ein Gastspiel auf der
Festwiese in Bentwisch zu ermöglichen.
Mit dem Zirkus Humberto ist eine
Nutzungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abzuschließen:
- Gegenstand der Vereinbarung ist eine Teilfläche von ca. 2.300 m² aus den
Flurstücken 79/10 und 100/11 (Festwiese)
- Nutzung im Rahmen des Zirkusbetriebes
- Vertragsdauer 03.06.-09.06.2024, Abreise am 10.06.2024 aufgrund der
Wahlen
- Nutzungsentgelt beträgt einmalig für den gesamten Zeitraum 400,00 €,
zahlbar bis zum 31.05.2024
- zusätzliche Zahlung der Kosten für Strom und Wasser nach tatsächlichem
Verbrauch,
Abrechnung direkt mit der
Bentwisch GmbH
- Verkehrssicherungspflicht und Haftung für Schäden, während des
Zirkusbetriebes, durch den Zirkus Humberto.
- Beräumung der Fläche und Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand bei
Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Zirkus Humberto an die Bentwisch
GmbH
Die Vorbereitung / Nachbereitung /Herstellung
der Festwiese erfolgt durch die Bentwisch GmbH.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Sachverhalt:
Der Zirkus Humberto war
in den letzten beiden Jahren zu Gast in der Gemeinde Rövershagen. In diesem
Jahr ist in der Gemeinde Bentwisch ein Gastspiel im Zeitraum vom 03.06. bis zum
09.06.2024 geplant.
Die Zirkusvorführungen
-überwiegend Artistik und Akrobatik, aber auch Darbietungen mit Tieren- sollen
auf der Festwiese stattfinden. Es handelt sich beim Zirkus Humberto um den
Landeszirkus M-V, welcher ein umfangreiches Programm (auch mit ausländischen Akrobaten)
gebietet.
Die Festwiese wurde im
letzten Jahr einem anderen Zirkus für 600 EUR für 14 Tage zur Verfügung
gestellt. Der Zirkus Humberto möchte die Festwiese für 7 Tage nutzen.
Es wurde vereinbart,
dass der Zirkus für die Nutzung der Festwiese ein Entgelt in Höhe von 400,00 €
zahlt (geplant sind 4 Spieltage - 100 EUR pro Spieltag). Zusätzlich sind die
Kosten für den tatsächlichen Verbrauch von Strom und Wasser durch Ablesung der
jeweils separaten Zähler von dem Zirkus zu tragen.
Der Zirkus ist bereits
hierüber informiert und hat dem zugestimmt.
Die Gemeindevertretung
Bentwisch muss nun entscheiden, ob sie der vorgenannten Verfahrensweise
zustimmt und die Fläche für 400 EUR zur Nutzung zur Verfügung stellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch ist Eigentümerin der
Flurstücke 79/10 und 100/11 der Flur 1, Gemarkung Bentwisch. Auf diesen
Flurstücken befinden sich u.a. die Sporthalle und die Festwiese. Bewirtschafter
ist die Bentwisch GmbH.
Die Gemeinde sollte, zur rechtlichen Sicherheit,
mit dem Zirkus Humberto eine Vereinbarung mit folgendem Inhalt abschließen:
- Gegenstand der Vereinbarung ist eine Teilfläche von ca. 2.300 m² aus den
Flurstücken 79/10 und 100/11 (Festwiese)
- Nutzung im Rahmen des Zirkusbetriebes
- Vertragsdauer 03.06.-09.06.2024, Abreise am 10.06.2024 aufgrund der
Wahlen
- Nutzungsentgelt beträgt einmalig für den gesamten Zeitraum 400,00 €,
zahlbar bis zum 31.05.2024
- zusätzliche Zahlung der Kosten für Strom und Wasser nach tatsächlichem
Verbrauch,
Abrechnung direkt mit der
Bentwisch GmbH
- Verkehrssicherungspflicht und Haftung für Schäden, während des
Zirkusbetriebes, durch den Zirkus Humberto.
- Beräumung der Fläche und Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand bei
Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Zirkus Humberto an die Bentwisch
GmbH
(Entwurf der Vereinbarung s. Anlage)
Zudem werden die Kosten
für Strom und Wasser über einen Extra-Zähler erfasst und durch die Bentwisch
GmbH mit dem Zirkus abgerechnet.
Die Vorbereitung /
Nachbereitung Herstellung der Festwiese erfolgt durch die Bentwisch GmbH.
Finanzierung:
Kosten
fallen für die Gemeinde nicht an.
Das Nutzungsentgelt wird auf dem Produktkonto
11401.4411000 ergebnisverbessernd verbucht.
Stellungnahme des Ausschusses
für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 23.04.2024:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig den vorliegenden
Beschlussvorschlag.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.04.2024:
Wird mündlich vorgetragen.