Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende der
Agrar Union GmbH & Co.KG Poggendorf (Agrar Union GmbH & Co.KG
Poggendorf, Inh. Lutz- Joachim Scheibler e.K., Dorfstraße 30 in 18184 Poppendorf)
in Höhe von 300,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 09.04.2024) und für Ausgaben
von kulturellen Veranstaltungen
im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen.
(Spenden-Gelder dürfen z.B. für Auftritte von Vereinen, Kinder- und
Seniorenarbeit, Kinderschminken, Hüpfburg usw. verwendet werden)
Das Spenden-Geld soll speziell für
- ……………..
verwendet werden.
Sollte das Geld nicht im Jahr 2024 ausgegeben
werden, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Agrar Union GmbH & Co.KG Poggendorf (Agrar Union GmbH & Co.KG
Poggendorf, Inh. Lutz- Joachim Scheibler e.K., Dorfstraße 30 in 18184
Poppendorf) hat am 09.04.2024 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe
von 300 € für Kulturelle Veranstaltungen Mandelshagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 €
überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch
die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen
ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die
Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis
1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Blankenhagen über die Annahme der Spende entscheiden. Da nicht absehbar ist,
wann die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Blankenhagen
stattfindet, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung gerechtfertigt.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen (Kulturelle Veranstaltungen) diese Gelder verwendet werden.
Dabei ist zu beachten, dass gemäß der Vorgaben vom Finanzministerium
Spendengelder für gemeinnützige Zwecke zum Beispiel für die Kinder- und
Jugendarbeit sowie Seniorenarbeit verwendet werden dürfen. Beispielsweise darf
der DJ bzw. das Zelt eines Dorffestes dagegen nicht aus Spendengeldern finanziert
werden.
Finanzierung:
Der Beschluss erfordert keine Finanzierung, da
es sich um die Annahme und Verwendung einer Spende handelt.