Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
das Vermessungsbüro Manthey & Schmidt aus Rostock mit der Grenzanzeige des
gesamten Flurstückes 450 und des Flurstückes 451 im Bereich zur Grenze zum
Flurstück 219 zu beauftragen.
Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.300,00
€ werden aus den außerplanmäßigen Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem
Produktkonto 61200.4715100/6715100 finanziert.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem Flurstück 450 der Flur 3, Gemarkung
Blankenhagen (hinter dem Grundstück Schulweg 2) eine Streuobstwiese anzulegen.
Außerdem soll aus Gründen des Hochwasserschutzes der in diesem Bereich
verlaufende Graben (auf den Flurstücken 450 und 451 jeweils zur Grenze des
Flurstückes 219) wiederhergestellt werden.
Beide Flurstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Blankenhagen. In der
Örtlichkeit sind jedoch keine Abmarkungen mehr sichtbar. Anhand der Flurkarte
kann nur eine ungefähre Lage des Grenzverlaufs der Flurstücke ermittelt werden.
Damit keine privaten Flächen bei der Umsetzung der Maßnahmen in Anspruch
genommen werden, ist eine Grenzfeststellung, die nur von einem Vermessungsbüro
vorgenommen werden darf, notwendig.
Finanzielle Mittel sind hierfür im Haushalt 2024 der Gemeinde
Blankenhagen nicht eingestellt.
Daher ist über die Finanzierung der Vermessungsleistungen ein Beschluss
durch die Gemeindevertretung zu fassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung vom
Vermessungsbüro Manthey & Schmidt aus Rostock vor. Die Kosten für die
Grenzfeststellung werden ca. 4.500,00 € zzgl. MwSt. = ca. 5.400,00 E brutto
betragen.
Alternativ bietet das Vermessungsbüro der
Gemeinde eine Grenzanzeige an, da die Grenzpunkte bereits im Rahmen des
Bodenordnungsverfahrens festgestellt wurden. Bei einer Grenzanzeige werden die
Grenzpunkte „nur“ mittels Holzpfählen gekennzeichnet. Eine Abmarkung fehlender
Grenzsteine erfolgt nicht. Die Kosten für die Grenzanzeige werden ca. 1.300,00
€ brutto betragen.
Da die angrenzenden Flächen landwirtschaftlich
genutzt werden, ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass Grenzsteine
überpflügt oder in diesem Zusammenhang entfernt werden würden. Aus diesem Grund
reicht aus der Sicht der Verwaltung für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
durch die Gemeinde eine Grenzanzeige aus.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
hiermit das Vermessungsbüro Manthey & Schmidt aus Rostock zu beauftragen.
Eine Ausschreibung oder Angebotsabfrage ist bei
einer Liegenschaftsvermessung -hier Grenzanzeige- nicht notwendig, da es sich
hierbei um eine hoheitliche Aufgabe
handelt und der Vermessungsingenieur hierzu
verpflichtet werden kann.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Vermessungskosten in Höhe
von ca. 1.300,00 € könnte aus den voraussichtlichen außerplanmäßigen
Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem Produktkonto 61200.4715100/6715100
(Stand am 26.03.2024 = 3.685,77 €, Ansatz = 0,00 €) erfolgen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
In Absprache mit dem Bürgermeister wird diese
Beschlussvorlage aus Zeitgründen der Gemeindevertretung ohne vorherige Beratung
in einem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.