Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Finanzierung von Vermessungsleistungen
Vorlage
VFA/1721/2024/GBL
Aktenzeichen
Vermessung Streuobstwiese
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, das Vermessungsbüro Manthey & Schmidt aus Rostock mit der Grenzanzeige des gesamten Flurstückes 450 und des Flurstückes 451 im Bereich zur Grenze zum Flurstück 219 zu beauftragen.

Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.300,00 € werden aus den außerplanmäßigen Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem Produktkonto 61200.4715100/6715100 finanziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem Flurstück 450 der Flur 3, Gemarkung Blankenhagen (hinter dem Grundstück Schulweg 2) eine Streuobstwiese anzulegen. Außerdem soll aus Gründen des Hochwasserschutzes der in diesem Bereich verlaufende Graben (auf den Flurstücken 450 und 451 jeweils zur Grenze des Flurstückes 219) wiederhergestellt werden.

 

Beide Flurstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Blankenhagen. In der Örtlichkeit sind jedoch keine Abmarkungen mehr sichtbar. Anhand der Flurkarte kann nur eine ungefähre Lage des Grenzverlaufs der Flurstücke ermittelt werden.

 

Damit keine privaten Flächen bei der Umsetzung der Maßnahmen in Anspruch genommen werden, ist eine Grenzfeststellung, die nur von einem Vermessungsbüro vorgenommen werden darf, notwendig.

Finanzielle Mittel sind hierfür im Haushalt 2024 der Gemeinde Blankenhagen nicht eingestellt.

Daher ist über die Finanzierung der Vermessungsleistungen ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung vom Vermessungsbüro Manthey & Schmidt aus Rostock vor. Die Kosten für die Grenzfeststellung werden ca. 4.500,00 € zzgl. MwSt. = ca. 5.400,00 E brutto betragen.

 

Alternativ bietet das Vermessungsbüro der Gemeinde eine Grenzanzeige an, da die Grenzpunkte bereits im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens festgestellt wurden. Bei einer Grenzanzeige werden die Grenzpunkte „nur“ mittels Holzpfählen gekennzeichnet. Eine Abmarkung fehlender Grenzsteine erfolgt nicht. Die Kosten für die Grenzanzeige werden ca. 1.300,00 € brutto betragen.

 

Da die angrenzenden Flächen landwirtschaftlich genutzt werden, ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass Grenzsteine überpflügt oder in diesem Zusammenhang entfernt werden würden. Aus diesem Grund reicht aus der Sicht der Verwaltung für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch die Gemeinde eine Grenzanzeige aus.

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung hiermit das Vermessungsbüro Manthey & Schmidt aus Rostock zu beauftragen.

 

Eine Ausschreibung oder Angebotsabfrage ist bei einer Liegenschaftsvermessung -hier Grenzanzeige- nicht notwendig, da es sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe

handelt und der Vermessungsingenieur hierzu verpflichtet werden kann.

 

 

 

Finanzierung:

Die Finanzierung der Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.300,00 € könnte aus den voraussichtlichen außerplanmäßigen Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem Produktkonto 61200.4715100/6715100 (Stand am 26.03.2024 = 3.685,77 €, Ansatz = 0,00 €) erfolgen.

 

 

                              

Stellungnahme des Bauausschusses:

In Absprache mit dem Bürgermeister wird diese Beschlussvorlage aus Zeitgründen der Gemeindevertretung ohne vorherige Beratung in einem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.