Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.255,52€ im Haushaltsjahr 2023 auf
dem Produktkonto 2.36100.5561900/7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für
Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:
- 985,00€ aus dem Produktsachkonto
2.21100.5238000/7238000 (Grundschule - geringwertige Geräte und
Ausstattungsgegenstände / Minderaufwendungen im HH 2023)
- 270,52€ aus dem Produktsachkonto
2.21100.5246000/7246000 (Grundschule - Lernmittel / Minderaufwendungen im HH
2023)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden
Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 106 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz
belief sich damit auf 228.200€ (106 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =
228.145,92€).
Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023
zwischen 97 – 114 Kinder pro Monat abgerechnet.
Die Anzahl ist seit Anfang 2023 stetig
gestiegen.
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichten die
eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es wurde zunächst von Mehrkosten
in Höhe von voraussichtlich 4.200€ ausgegangen. Der entsprechende Beschluss zur
Finanzierung der Mehrkosten wurde durch die Gemeindevertretung am 11.12.2023
gefasst (VZD/1692/2023/GBL).
Mit Datum vom 20.12.2023 ist dann eine
Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker
Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellte eine Nachberechnung in Höhe
von 5.380,80€ dar. Der entsprechende Beschluss zur Finanzierung der Mehrkosten
wurde durch die Gemeindevertretung am 22.01.2024 gefasst (VZD/1708/2024/GBL).
Mit Datum vom 11.03.2024 ist eine erneute
Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker
Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellt eine Nachberechnung in Höhe
von 1.255,52€ für die Monate 11-12/2023 dar.
Hintergrund ist, dass der Landkreis Rostock
weitere Korrekturmeldungen von anderen Ämtern, Städten und Gemeinden erhalten
hat und sich diese Korrekturmeldungen u.a. auch auf die Abrechnungen der
Gemeinde Blankenhagen auswirken.
In diesem Fall gab es Zuzüge, die in den
bisherigen Abrechnungen noch nicht berücksichtigt wurden. Eine entsprechende
Überprüfung der bisherigen Rechnungen sowie der Meldedaten ist erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund dieser erneuten Korrekturrechnung sind
nochmals überplanmäßige Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Im Haushalt 2022 wurden durchschnittlich 97
Kinder pro Monat abgerechnet.
Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023
insgesamt 106 Kinder pro Monat eingeplant.
Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser
Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben unvorhergesehen.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Blankenhagen gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto)
des betreffenden Produktsachkontos […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet
die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung
der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
1.255,52€ können wie folgt finanziert werden:
- 985,00€ aus dem Produktsachkonto
2.21100.5238000/7238000 (Grundschule - geringwertige Geräte und
Ausstattungsgegenstände / Minderaufwendungen)
- 270,52€ aus dem Produktsachkonto
2.21100.5246000/7246000 (Grundschule - Lernmittel / Minderaufwendungen)