Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Finanzierung von Vermessungsleistungen
Vorlage
VFA/2199/2024/GGE
Aktenzeichen
Vermessung Buswartehaus
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die Vermessungsstelle des Landkreises Rostock mit den Vermessungsarbeiten zur Herauslösung der mit dem Buswartehäuschen überbauten Fläche aus dem Flurstück 48/1 der Flur 2, Gemarkung Willershagen (Höhe Dorfstraße 10) zu beauftragen. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 2.800,00 € erfolgt aus den voraussichtlichen außerplanmäßigen Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem Produktkonto 61200.4715100/6715100.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande hat bereits im Jahr 2020 ein Buswartehäuschen an der K DBR 20 in der Ortslage Willershagen in Höhe der Dorfstraße 10, auf einer Teilfläche des Flurstückes 48/1 der Flur 2 Gemarkung Willershagen, errichtet. Der Grundstückseigentümer, der Landkreis Rostock, hatte seine Zustimmung zur Inanspruchnahme dieser Teilfläche vorab erteilt.

 

Gemäß Bauzulassung vom 14.07.2020 soll eine spätere Regelung der Eigentumsverhältnisse bezüglich des Grund und Bodens erfolgen. Voraussetzung ist die Grundstücksvermessung zu Lasten der Gemeinde Gelbensande.

Die Grundstücksvermessung ist bislang nicht erfolgt. Der Landkreis fragt nach dem Stand.

 

Da im Haushalt 2024 der Gemeinde Gelbensande hierfür keine finanziellen Mittel eingeplant sind, ist durch die Gemeindevertretung ein Beschluss über die Finanzierung der Vermessungskosten zu fassen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß Bauzulassung ist die Gemeinde verpflichtet, die Fläche mit dem Buswartehäuschen herausmessen zu lassen.

 

Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung für die Vermessungsleistungen von der Vermessungsstelle des Landkreises Rostock vor. Die Kosten werden ca. 2.800,00 € brutto betragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vermessungsstelle des Landkreises Rostock mit der

Vermessung zu beauftragen. Eine Ausschreibung oder eine Angebotsabfrage sind bei einer

Liegenschaftsvermessung nicht notwendig, da es sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe

handelt und der Vermessungsingenieur hierzu verpflichtet werden kann

 


Finanzierung:

Die Finanzierung der Vermessungskosten in Höhe von ca. 2.800,00 € könnte aus den voraussichtlichen außerplanmäßigen Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem Produktkonto 61200.4715100/6715100 (Stand am 26.03.2024 = 11.265,52 €, Ansatz = 10.000,00 €).

 

                              

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:

Eine Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses konnte nicht eingeholt werden, da keine Sitzung vor dieser Gemeindevertretersitzung stattfand.