Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die Vermessungsstelle des Landkreises Rostock mit den Vermessungsarbeiten zur
Herauslösung der mit dem Buswartehäuschen überbauten Fläche aus dem Flurstück
48/1 der Flur 2, Gemarkung Willershagen (Höhe Dorfstraße 10) zu beauftragen.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 2.800,00 € erfolgt aus den
voraussichtlichen außerplanmäßigen Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem
Produktkonto 61200.4715100/6715100.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande hat bereits im Jahr 2020 ein Buswartehäuschen an
der K DBR 20 in der Ortslage Willershagen in Höhe der Dorfstraße 10, auf einer
Teilfläche des Flurstückes 48/1 der Flur 2 Gemarkung Willershagen, errichtet.
Der Grundstückseigentümer, der Landkreis Rostock, hatte seine Zustimmung zur
Inanspruchnahme dieser Teilfläche vorab erteilt.
Gemäß Bauzulassung vom 14.07.2020 soll eine spätere Regelung der
Eigentumsverhältnisse bezüglich des Grund und Bodens erfolgen. Voraussetzung
ist die Grundstücksvermessung zu Lasten der Gemeinde Gelbensande.
Die Grundstücksvermessung ist bislang nicht erfolgt. Der Landkreis fragt
nach dem Stand.
Da im Haushalt 2024 der Gemeinde Gelbensande hierfür keine finanziellen
Mittel eingeplant sind, ist durch die Gemeindevertretung ein Beschluss über die
Finanzierung der Vermessungskosten zu fassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß Bauzulassung ist die Gemeinde
verpflichtet, die Fläche mit dem Buswartehäuschen herausmessen zu lassen.
Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung für
die Vermessungsleistungen von der Vermessungsstelle des Landkreises Rostock
vor. Die Kosten werden ca. 2.800,00 € brutto betragen.
Die Verwaltung schlägt vor, die
Vermessungsstelle des Landkreises Rostock mit der
Vermessung zu beauftragen. Eine Ausschreibung
oder eine Angebotsabfrage sind bei einer
Liegenschaftsvermessung nicht notwendig, da es
sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe
handelt und der Vermessungsingenieur hierzu
verpflichtet werden kann
Finanzierung:
Die Finanzierung der Vermessungskosten in Höhe
von ca. 2.800,00 € könnte aus den voraussichtlichen außerplanmäßigen
Zinserträgen/-einnahmen von Banken auf dem Produktkonto 61200.4715100/6715100
(Stand am 26.03.2024 = 11.265,52 €, Ansatz = 10.000,00 €).
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Eine Stellungnahme des Haupt- und
Finanzausschusses konnte nicht eingeholt werden, da keine Sitzung vor dieser
Gemeindevertretersitzung stattfand.