Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Tesche
Elektroanlagen, eingegangen am 08.03.2024, für die Freiwillige Feuerwehr
Gelbensande in Höhe von 300,00 € anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma Tesche Elektroanlagen GmbH hat am
08.03.2024 durch Überweisungsgutschrift 300,00 € „zur freien Verfügung“ für die
Feuerwehr Gelbensande gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen
und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Gelbensande ist festgelegt, dass bis 100,00€ der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Gelbensande entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 über die Annahme von Spenden ab 100,01
€ bis 1.000,00 €. Der Haupt- und Finanzausschuss ist somit zuständig. Da in der
Zwischenzeit kein Haupt- und Finanzausschuss tagt, wird die Entscheidung in die
Gemeindevertretung gegeben.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: