Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Annahme einer Spende gemäß §44 Kommunalverfassung (KV MV)
Vorlage
VOA/2193/2024/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Tesche Elektroanlagen, eingegangen am 08.03.2024, für die Freiwillige Feuerwehr Gelbensande in Höhe von 300,00 € anzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

Die Firma Tesche Elektroanlagen GmbH hat am 08.03.2024 durch Überweisungsgutschrift 300,00 € „zur freien Verfügung“ für die Feuerwehr Gelbensande gespendet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande ist festgelegt, dass bis 100,00€ der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Der Haupt- und Finanzausschuss ist somit zuständig. Da in der Zwischenzeit kein Haupt- und Finanzausschuss tagt, wird die Entscheidung in die Gemeindevertretung gegeben.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: