Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Abberufung und Ernnenung des wiedergewählten Gemeindewehrleiters der Gemeindefeuerwehr Bentwisch
Vorlage
VOA/3311/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt Herrn Christian Behm als Gemeindewehrleiter der Gemeindefeuerwehr Bentwisch zu entlassen und durch Übergabe einer Abberufungsurkunde aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Und

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch gibt der Wahl der Mitgliederversammlung der Gemeindefeuerwehr Bentwisch vom 16.03.2024 im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen des BrSchG M-V und der Satzung der Gemeindefeuerwehr Bentwisch mit den Ortsfeuerwehren Bentwisch und Klein Kussewitz seine Zustimmung.

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, Herrn Christian Behm, geb. 12.12.1982, wohnhaft in An der Hasenheide 5 in 18182 Bentwisch zum Gemeindewehrleiter der Gemeindefeuerwehr Bentwisch zu ernennen und durch Übergabe einer Ernennungsurkunde in das Ehrenbeamtenverhältnis, bis zur Ernennung seines Nachfolgers, zu berufen.

 

 


Sachverhalt:

Die Mitgliederversammlung der Gemeindefeuerwehr Bentwisch hat entsprechend der Satzung der Gemeindefeuerwehr Bentwisch mit den Ortsfeuerwehren Bentwisch und Klein Kussewitz die Aufgabe den Vorstand zu wählen.

Zum Vorstand gehört unter anderem der Gemeindewehrleiter der Gemeindefeuerwehr.

Zur entsprechenden Veranstaltung lag ein Wahlvorschlag vor. Herr Christian Behm erklärte mit Schreiben vom 01.03.2024, eingegangen am 04.03.2024, seine Kandidatur zur Wahl, entsprechend der Anforderungen der o.g. Satzung. Bis zur Frist (14 Tage vor der Wahl) lagen keine weiteren Kandidaturen vor. In der Jahreshauptversammlung am 16.03.2024 wurde die Wahl durchgeführt und der amtierende Gemeindewehrleiter erneut gewählt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Satzung der Gemeindefeuerwehr Bentwisch beschreibt im § 4 die Aufgaben der Mitgliederversammlung. So beschreibt der § 4 die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung für die Wahl des Gemeindewehrführers.

Im § 6 der gleichen Satzung wird das Wahlprocedere beschrieben. Die Wahl im Rahmen der Jahreshauptversammlung vom 16.03.2024 wurde durchgeführt. Laut Wahlniederschrift wurden, in geheimer Wahl, 32 Stimmen für und zwei gegen den Wahlvorschlag abgegeben. Somit hat die Mitgliederversammlung den amtierenden Gemeindewehrleiter durch erneute Wahl bestätigt.

Gemäß § 12 (1) des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) muss die Gemeindevertretung der Wahl zustimmen, um dann den Gewählten zum Ehrenbeamten zu ernennen.

Zur Wiederwahl von Herrn Christian Behm ist die Bestätigung der Gemeindevertretung notwendig. Obwohl er bereits amtierender Gemeindewehrleiter ist und bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers, zum Ehrenbeamten ernannt wurde, sollte aus formellen Gründen die Abberufung und die neue Ernennung erfolgen.

Der Kamerad muss für eine rechtmäßige Ernennung den Amtseid, mit oder ohne Glaubensformel, sprechen.

 


Finanzierung:

Es fallen keine Veränderungen an. Die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufwandsentschädigung laut Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V ist gesichert. Auf dem Produktkonto 12600.5019000 „Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige“ sind Mittel entsprechend Beschluss VOA/3311/2024/GBE vom 25.01.2024 für den Haushalt 2024 eingestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: