Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt gemäß §
7a Absatz 2 der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2022 der
Gemeinde Bentwisch in folgender Reihenfolge:
1. ___________________________
2. ___________________________
3. ___________________________
als stellvertretende
Mitglieder für den Amtsausschuss.
Der Beschluss 2 (VZD/2988/2022/GBE) vom 09.06.2022 wird, bis auf Satz 2,
damit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Volker Keller hat mit
Schreiben vom 27.02.2024 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und
ist somit aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.
Gemäß Beschluss 2 (VZD/2988/2022/GBE) vom
09.06.2022 war Herr Keller stellvertretendes Mitglied im Amtsausschuss. Diese
Position muss nun neu besetzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 7a (Entsendung von Vertretern der
Gemeinde Bentwisch in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide) Absatz 2 der
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2022 der Gemeinde Bentwisch
(beschlossen am 09.06.2022) wird der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch im
Fall seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im
Amtsausschuss vertreten. Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses (Herr Matthies, Herr Albrecht und Herr Will)
werden im Fall ihrer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten. Die
Gemeindevertretung Bentwisch wählt hierzu nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für
jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Reihenfolge der
Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl.
Aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung hat
die Gemeindevertretung Bentwisch am 09.06.2022 mit Beschluss 2
(VZD/2988/2022/GBE) als stellvertretende Mitglieder für den Amtsausschuss
folgende Reihenfolge festgelegt:
1. Michael Lau
2. Volker Keller
3. Harald Peithmann.
Da Herr Keller aus der Gemeindevertretung
ausgeschieden ist, muss dieser Beschluss nun neu gefasst werden.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.