Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder für den Amtsausschuss
Vorlage
VZD/3310/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt gemäß § 7a Absatz 2 der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2022 der Gemeinde Bentwisch in folgender Reihenfolge:

 

1. ___________________________

 

2. ___________________________

 

3. ___________________________

 

als stellvertretende Mitglieder für den Amtsausschuss.

 

Der Beschluss 2 (VZD/2988/2022/GBE) vom 09.06.2022 wird, bis auf Satz 2, damit aufgehoben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertreter Volker Keller hat mit Schreiben vom 27.02.2024 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und ist somit aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Gemäß Beschluss 2 (VZD/2988/2022/GBE) vom 09.06.2022 war Herr Keller stellvertretendes Mitglied im Amtsausschuss. Diese Position muss nun neu besetzt werden.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 7a (Entsendung von Vertretern der Gemeinde Bentwisch in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide) Absatz 2 der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2022 der Gemeinde Bentwisch (beschlossen am 09.06.2022) wird der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch im Fall seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im Amtsausschuss vertreten. Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses (Herr Matthies, Herr Albrecht und Herr Will) werden im Fall ihrer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten. Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt hierzu nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl.

 

Aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung hat die Gemeindevertretung Bentwisch am 09.06.2022 mit Beschluss 2 (VZD/2988/2022/GBE) als stellvertretende Mitglieder für den Amtsausschuss folgende Reihenfolge festgelegt:

1. Michael Lau

2. Volker Keller

3. Harald Peithmann.

 

Da Herr Keller aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist, muss dieser Beschluss nun neu gefasst werden.

 


Finanzierung:

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.