Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Nachbesetzung eines Gemeindevertreters in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Vorlage
VZD/3309/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Volker Keller den Gemeindevertreter _____________________________ als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

ODER

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für den zurückgetretenen Herrn Volker Keller kein ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch nach zu wählen und eine Anpassung der Hauptsatzung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertreter Volker Keller hat mit Schreiben vom 27.02.2024 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und ist somit ausgeschieden.

Herr Keller war aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch vom 19.11.2020 (VZD/2739/2020/GBE) Mitglied des Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde. Die Gemeindevertretung muss daher nun ein neues Mitglied in den Ausschuss wählen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 6 Absatz 3 Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch setzt sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus 6 Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist, kann die Neubesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen.

Andernfalls käme noch eine Änderung der Hauptsatzung in Bezug auf die Zusammensetzung des Ausschusses in Betracht. Demnach wäre auch eine Reduzierung (oder Erhöhung) der Ausschussmitgliederzahl durch Änderung der Hauptsatzung möglich. Hierzu wird jedoch eine gesonderte Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung (§ 9) festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.

 


Finanzierung:

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.