Beschlussvorschlag 1:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch wählt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Volker Keller den Gemeindevertreter _____________________________ als weiteres
Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde
Bentwisch.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
ODER
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für den zurückgetretenen Herrn Volker
Keller kein ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur
und Sport der Gemeinde Bentwisch nach zu wählen und eine Anpassung der
Hauptsatzung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Volker Keller hat mit
Schreiben vom 27.02.2024 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und
ist somit ausgeschieden.
Herr Keller war aufgrund des Beschlusses der
Gemeindevertretung Bentwisch vom 19.11.2020 (VZD/2739/2020/GBE) Mitglied des
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde. Die
Gemeindevertretung muss daher nun ein neues Mitglied in den Ausschuss wählen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 6 Absatz 3 Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch setzt sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus 6
Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. Da ein
Gemeindevertreter ausgeschieden ist, kann die Neubesetzung auch nur durch einen
Gemeindevertreter erfolgen.
Andernfalls käme noch eine Änderung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Zusammensetzung des Ausschusses in Betracht.
Demnach wäre auch eine Reduzierung (oder Erhöhung) der Ausschussmitgliederzahl
durch Änderung der Hauptsatzung möglich. Hierzu wird jedoch eine gesonderte
Beschlussfassung empfohlen.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
(§ 9) festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des
Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines
Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.