Beschlussvorschlag 1:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch wählt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Volker Keller den Gemeindevertreter _____________________________ als weiteres
Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Bentwisch.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
UND
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch wählt, für Herrn Thomas Becke den sachkundigen
Einwohner / die sachkundige Einwohnerin _____________________________ als
weiteres Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde
Bentwisch.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
ODER
Beschlussvorschlag 3:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für den zurückgetretenen
Gemeindevertreter Herrn Volker Keller und für den ehemaligen sachkundigen
Einwohner Herrn Thomas Becke keine Mitglieder in den Ausschuss für Bau-,
Ordnung und Umwelt der Gemeinde Bentwisch nach zu wählen und eine Anpassung der
Hauptsatzung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Volker Keller hat mit
Schreiben vom 27.02.2024 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und
ist somit ausgeschieden.
Herr Keller war aufgrund des Beschlusses der
Gemeindevertretung Bentwisch vom 27.06.2019 (VZD/767/500/2019/GBE) Mitglied des
Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde. Die Gemeindevertretung
muss daher nun ein neues Gemeindevertretungsmitglied in den Ausschuss wählen.
Mit Beschluss VZD/2586/2020/GBE
vom 06.02.2020 hat die Gemeindevertretung Bentwisch Herrn Thomas Becke als
sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt der
Gemeinde gewählt.
Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Volker Keller ist Herr Thomas
Becke nun in die Gemeindevertretung Bentwisch nachgerückt und somit
Gemeindevertreter geworden.
Dementsprechend kann er nicht mehr sachkundiger Einwohner im Ausschuss
für Bau, Ordnung und Umwelt sein.
Die Gemeindevertretung muss daher einen neuen
sachkundigen Einwohner in den Ausschuss wählen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch setzt sich der Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt aus 7
Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen.
Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist,
kann die Neubesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen. Herr
Becke rückt hier nicht automatisch nach, da jedes Mitglied der
Gemeindevertretung die Position wahrnehmen kann. Für die Nachbesetzung ist
somit eine Wahl erforderlich.
Es ist in der Hauptsatzung festgelegt, dass neben
einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige
Einwohnerinnen und Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Da
Herr Becke Gemeindevertreter geworden ist, ist seine Position als sachkundiger
Einwohner im Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt neu zu besetzen.
Andernfalls käme noch eine Änderung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Zusammensetzung des Ausschusses in Betracht.
Demnach wäre auch eine Reduzierung (oder Erhöhung) der Ausschussmitgliederzahl
durch Änderung der Hauptsatzung möglich. Hierzu wird jedoch eine gesonderte
Beschlussfassung (neue Beschlussvorlage) empfohlen.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
(§ 9) festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des
Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters
muss geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.