Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Nachbesetzung eines Gemeindevertreters und eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt
Vorlage
VZD/3308/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Volker Keller den Gemeindevertreter _____________________________ als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Bentwisch.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

UND

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt, für Herrn Thomas Becke den sachkundigen Einwohner / die sachkundige Einwohnerin _____________________________ als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Bentwisch.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

 

ODER

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für den zurückgetretenen Gemeindevertreter Herrn Volker Keller und für den ehemaligen sachkundigen Einwohner Herrn Thomas Becke keine Mitglieder in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Bentwisch nach zu wählen und eine Anpassung der Hauptsatzung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertreter Volker Keller hat mit Schreiben vom 27.02.2024 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und ist somit ausgeschieden.

Herr Keller war aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch vom 27.06.2019 (VZD/767/500/2019/GBE) Mitglied des Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde. Die Gemeindevertretung muss daher nun ein neues Gemeindevertretungsmitglied in den Ausschuss wählen.

 

 

Mit Beschluss VZD/2586/2020/GBE vom 06.02.2020 hat die Gemeindevertretung Bentwisch Herrn Thomas Becke als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt der Gemeinde gewählt.

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Volker Keller ist Herr Thomas Becke nun in die Gemeindevertretung Bentwisch nachgerückt und somit Gemeindevertreter geworden.

Dementsprechend kann er nicht mehr sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt sein.

Die Gemeindevertretung muss daher einen neuen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss wählen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch setzt sich der Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt aus 7 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen.

 

Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist, kann die Neubesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen. Herr Becke rückt hier nicht automatisch nach, da jedes Mitglied der Gemeindevertretung die Position wahrnehmen kann. Für die Nachbesetzung ist somit eine Wahl erforderlich.

 

Es ist in der Hauptsatzung festgelegt, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Da Herr Becke Gemeindevertreter geworden ist, ist seine Position als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt neu zu besetzen.

 

Andernfalls käme noch eine Änderung der Hauptsatzung in Bezug auf die Zusammensetzung des Ausschusses in Betracht. Demnach wäre auch eine Reduzierung (oder Erhöhung) der Ausschussmitgliederzahl durch Änderung der Hauptsatzung möglich. Hierzu wird jedoch eine gesonderte Beschlussfassung (neue Beschlussvorlage) empfohlen.

 

 

Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung (§ 9) festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.

 


Finanzierung:

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.