Betreff
Erneuter Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Reparatur des Tor II der FFW Bentwisch 2024
Vorlage
VBE/3305/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Neueinbau des Tor II der FFW Bentwisch (Beschluss: VBE/3299/2024/GBE) auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltung:

 

und

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beauftrag die Verwaltung für die Reparatur der Tor I und II der FFW Bentwisch für den Einbau neuer Antriebspakete und neuer Federbruchsicherungen eine Kostenschätzung einzuholen und dann der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltung:

 

 

 

 


Sachverhalt zur BV VBE/3299/2024/GBE vom 29.02.2024:

Von der FFW Bentwisch wurde bereits im Dezember 2023 ein Defekt an Tor II der FFW gemeldet. Der elektrische Antrieb funktionierte nicht mehr und das Tor ließ sich nur noch schwer per Hand öffnen.

Durch den stellv. Bürgermeister wurde am 07.02.2024 ein vor Ort Termin organisiert, an dem auch ein Vertreter des Amtes und der Firma ASSA ABLOY teilnahmen.

Der Monteur der Firma ASSA ABLOY versuchte den elektrischen Antrieb des Tor II wieder in Betrieb zu nehmen. Trotz verschiedener Lösungsansätze gelang dies nicht.

Der Endschalter Platine ist defekt und arbeitet nicht zuverlässig. Dieser Zustand ist irreparabel.

 

Für die Reparatur des Tores wurde durch die Firma ASSA ABLOY wurde mit Schreiben vom 08.02.2024 ein Angebot unterbreitet. Ein neues Antriebspaket, eine neue Federbruchsicherung, diverses Kleinmaterial, der Einsatz einer Hebebühne und die notwendige Arbeitszeit würden Kosten in Höhe von ca. 6.700,- € verursachen.

Diese finanziellen Mittel stehen im HHP 2024 nicht zur Verfügung und zum jetzigen Zeitpunkt kann zu möglichen Minderausgaben und Mehreinnahmen noch keine Aussage getroffen werden, sodass die Mittel aus den liquiden Mitteln der Gemeinde finanziert werden müssten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zur BV VBE/3299/2024/GBE vom 29.02.2024:

Durch die Einstellung des Handbetriebes durch den Servicetechniker der Firma ASSA ABLOY lässt sich der Tor II jetzt leicht per Hand öffnen um einen erforderlichen Einsatz zu gewährleisten.

Die Verwaltung empfiehlt das Tor schnellstmöglich reparieren zu lassen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Reparatur des Tor II im März 2023 bereits 2.200,- € ausgegeben wurden.

Die Gemeindevertretung sollte an dieser Stelle wieder darüber nachdenken vielleicht ein komplettes neues Tor einbauen zu lassen. Ein neues Tor würde ca. 11.000,- € (Angebot vom 08.01.2024) kosten.

 

Aus Sicht der Fachfirma ASSA ABLOY wäre dies nicht zwingend erforderlich, da der mechanische Teil des Tores in keiner Weise zu beanstanden ist und seine Funktion 

zuverlässig erfüllt.

 

 

Neuer Sachverhalt:

 

Auf der Gemeindevertretersitzung am 29.02.2024 fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss VBE/3299/2024/GBE:“

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beauftrag die Verwaltung für den Neueinbau (11.000,- €) des Tor II der FFW Bentwisch eine Ausschreibung einzuleiten. Die Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit und Einsatzbereitschaft der FFW unabweisbar.

Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme keine Mittel im Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 eingestellt.

Im Haushaltsjahr 2023 stehen in den Produktkonten 01.12601.5236000/7236000 und 01.12601.5236001/7236001 (jeweils Unterhaltung Maschinen und techn. Anlagen) noch insgesamt 8.800 € zur Verfügung, hier erfolgt eine zweckgebundene Übertragung von 2023 nach 2024 zur anteiligen Finanzierung der Maßnahme. Für den Restbetrag muss die Finanzierung der Maßnahme aus liquiden Mitteln der Gemeinde erfolgen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt nach erfolgter

Ausschreibung den Auftrag auszulösen.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter: 14

Davon anwesend: 10

Anzahl Ja-Stimmen: 9

Anzahl Nein-Stimmen: 0

Anzahl Enthaltung: 1

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter informierten die Verwaltung, dass im Nachgang zur Gemeindevertretersitzung einige Gemeindevertreter nochmals über den Sachverhalt diskutiert haben und der Gemeindevertretung deshalb zu bedenken geben wollen, das Tor II doch reparieren zu lassen und auch beim Tor I ein neues Antriebspaket und eine neue Federbruchsicherung einbauen zu lassen. Alle anderen Teile wären noch verwendbar.

 

Deshalb stellt die Verwaltung die Entscheidung über die Reparatur oder den Neueinbau der Tor I und II nochmals zur Beratung.

 

Ergänzung vom 26.03.2024:

 

Die Firma ASSA ABLOY hat mit Datum vom 21.03.2024 ein Angebot für die Reparatur des Tor I nachgereicht. Bei gleichem Leistungsumfang wie bei Tor II belaufen sich die Kosten für ein neues Antriebspaket und eine neue Federbruchsicherung auf ca. 6.300,- €.

 

 

Stellungnahme Bauausschuss vom 20.03.2024:

Der Bauausschuss hat über die Beschlussvorschläge abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Neueinbau des Tor II der FFW Bentwisch (Beschluss: VBE/3299/2024/GBE) auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:          9

Davon anwesend:                                           7

Anzahl Ja-Stimmen:                                       3

Anzahl Nein-Stimmen:                  3

Anzahl Enthaltung:                                         1

 

und

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beauftrag die Verwaltung für die Reparatur der Tor I und II der FFW Bentwisch für den Einbau neuer Antriebspakete und neuer Federbruchsicherungen eine Kostenschätzung einzuholen und dann der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:          9

Davon anwesend:                                          7

Anzahl Ja-Stimmen:                                       3

Anzahl Nein-Stimmen:                  3

Anzahl Enthaltung:                                         1

 

Damit empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung den Beschluss VBE/3299/2024/GBE

nicht aufzuheben.

 


Finanzierung:

Wenn sich die Gemeindevertretung für die Reparatur des Tor II der FFW Bentwisch entscheidet, dann ist die Finanzierung und die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von max. 7.000,- € zu sichern. Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme keine Mittel im Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 eingestellt.

Da wir uns am Anfang des Haushaltsjahres 2024 befinden, kann über evtl. Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge in anderen Bereichen noch keine Aussage getroffen werden.

 

Im Haushaltsjahr 2023 stehen in den Produktkonten 01.12601.5236000/7236000 und 01.12601.5236001/7236001 (jeweils Unterhaltung Maschinen und techn. Anlagen) noch insgesamt 8.800 € zur Verfügung, hier kann eine zweckgebundene Übertragung von 2023 nach 2024 zur Finanzierung dieser Maßnahme erfolgen. 

 Die Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit und Einsatzbereitschaft der FFW unabweisbar.

 

Die Gesamtkosten für die Reparatur von Tor I und II können durch die Verwaltung nicht eingeschätzt werden.

 

Wenn sich die Gemeindevertretung für den Neueinbau des Tor II der FFW Bentwisch entscheidet, dann ist die Finanzierung und die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von max. 12.000,- € zu sichern. Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme keine Mittel im Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 eingestellt.

Da wir uns am Anfang des Haushaltsjahres 2024 befinden, kann über evtl. Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge in anderen Bereichen noch keine Aussage getroffen werden.

Im Haushaltsjahr 2023 stehen in den Produktkonten 01.12601.5236000/7236000 und 01.12601.5236001/7236001 (jeweils Unterhaltung Maschinen und techn. Anlagen) noch insgesamt 8.800 € zur Verfügung, hier kann eine zweckgebundene Übertragung von 2023 nach 2024 zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahme erfolgen. 

 

Für den Restbetrag muss die Finanzierung der Maßnahme aus liquiden Mitteln der Gemeinde erfolgen.

Die Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit und Einsatzbereitschaft der FFW unabweisbar.