Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Neueinbau des Tor II der
FFW Bentwisch (Beschluss: VBE/3299/2024/GBE) auf.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltung:
und
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beauftrag die Verwaltung für die Reparatur der Tor
I und II der FFW Bentwisch für den Einbau neuer Antriebspakete und neuer Federbruchsicherungen
eine Kostenschätzung einzuholen und dann der Gemeindevertretung erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der
gesetzlichen Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltung:
Sachverhalt zur BV VBE/3299/2024/GBE vom 29.02.2024:
Von der FFW Bentwisch wurde bereits im Dezember 2023 ein Defekt an Tor II
der FFW gemeldet. Der elektrische Antrieb funktionierte nicht mehr und das Tor
ließ sich nur noch schwer per Hand öffnen.
Durch den stellv. Bürgermeister wurde am 07.02.2024 ein vor Ort Termin
organisiert, an dem auch ein Vertreter des Amtes und der Firma ASSA ABLOY
teilnahmen.
Der Monteur der Firma ASSA ABLOY versuchte den elektrischen Antrieb des
Tor II wieder in Betrieb zu nehmen. Trotz verschiedener Lösungsansätze gelang
dies nicht.
Der Endschalter Platine ist defekt und arbeitet nicht zuverlässig. Dieser
Zustand ist irreparabel.
Für die Reparatur des Tores wurde durch die Firma ASSA ABLOY wurde mit
Schreiben vom 08.02.2024 ein Angebot unterbreitet. Ein neues Antriebspaket,
eine neue Federbruchsicherung, diverses Kleinmaterial, der Einsatz einer
Hebebühne und die notwendige Arbeitszeit würden Kosten in Höhe von ca. 6.700,-
€ verursachen.
Diese finanziellen Mittel stehen im HHP 2024 nicht zur Verfügung und zum
jetzigen Zeitpunkt kann zu möglichen Minderausgaben und Mehreinnahmen noch
keine Aussage getroffen werden, sodass die Mittel aus den liquiden Mitteln der
Gemeinde finanziert werden müssten.
Stellungnahme der Verwaltung zur BV VBE/3299/2024/GBE vom 29.02.2024:
Durch die Einstellung des Handbetriebes durch
den Servicetechniker der Firma ASSA ABLOY lässt sich der Tor II jetzt leicht
per Hand öffnen um einen erforderlichen Einsatz zu gewährleisten.
Die Verwaltung empfiehlt das Tor
schnellstmöglich reparieren zu lassen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die
Reparatur des Tor II im März 2023 bereits 2.200,- € ausgegeben wurden.
Die Gemeindevertretung sollte an dieser Stelle
wieder darüber nachdenken vielleicht ein komplettes neues Tor einbauen zu
lassen. Ein neues Tor würde ca. 11.000,- € (Angebot vom 08.01.2024) kosten.
Aus Sicht der Fachfirma ASSA ABLOY wäre dies
nicht zwingend erforderlich, da der mechanische Teil des Tores in keiner Weise
zu beanstanden ist und seine Funktion
zuverlässig erfüllt.
Neuer Sachverhalt:
Auf der Gemeindevertretersitzung am 29.02.2024 fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss VBE/3299/2024/GBE:“
Die Gemeindevertretung Bentwisch beauftrag die Verwaltung für den
Neueinbau (11.000,- €) des Tor II der FFW Bentwisch eine Ausschreibung
einzuleiten. Die Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit und
Einsatzbereitschaft der FFW unabweisbar.
Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme keine Mittel im Produktkonto
01.12601.5231300/7231300 eingestellt.
Im Haushaltsjahr 2023 stehen in den Produktkonten
01.12601.5236000/7236000 und 01.12601.5236001/7236001 (jeweils Unterhaltung
Maschinen und techn. Anlagen) noch insgesamt 8.800 € zur Verfügung, hier
erfolgt eine zweckgebundene Übertragung von 2023 nach 2024 zur anteiligen
Finanzierung der Maßnahme. Für den Restbetrag muss die Finanzierung der
Maßnahme aus liquiden Mitteln der Gemeinde erfolgen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt nach
erfolgter
Ausschreibung den Auftrag auszulösen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Vertreter: 14
Davon anwesend: 10
Anzahl Ja-Stimmen: 9
Anzahl Nein-Stimmen: 0
Anzahl Enthaltung: 1
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter informierten die Verwaltung, dass im Nachgang zur Gemeindevertretersitzung einige Gemeindevertreter nochmals über den Sachverhalt diskutiert haben und der Gemeindevertretung deshalb zu bedenken geben wollen, das Tor II doch reparieren zu lassen und auch beim Tor I ein neues Antriebspaket und eine neue Federbruchsicherung einbauen zu lassen. Alle anderen Teile wären noch verwendbar.
Deshalb stellt die Verwaltung die Entscheidung über die Reparatur oder den Neueinbau der Tor I und II nochmals zur Beratung.
Ergänzung vom 26.03.2024:
Die Firma ASSA ABLOY hat mit Datum vom 21.03.2024 ein Angebot für die Reparatur des Tor I nachgereicht. Bei gleichem Leistungsumfang wie bei Tor II belaufen sich die Kosten für ein neues Antriebspaket und eine neue Federbruchsicherung auf ca. 6.300,- €.
Stellungnahme
Bauausschuss vom 20.03.2024:
Der Bauausschuss hat über die Beschlussvorschläge abgestimmt:
Beschlussvorschlag 1
Die
Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss der Gemeindevertretung
Bentwisch über den Neueinbau des Tor II der FFW Bentwisch (Beschluss: VBE/3299/2024/GBE)
auf.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der
gesetzlichen Vertreter: 9
Davon anwesend: 7
Anzahl Ja-Stimmen: 3
Anzahl Nein-Stimmen: 3
Anzahl Enthaltung: 1
und
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beauftrag die Verwaltung für die Reparatur der Tor
I und II der FFW Bentwisch für den Einbau neuer Antriebspakete und neuer
Federbruchsicherungen eine Kostenschätzung einzuholen und dann der
Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der
gesetzlichen Vertreter: 9
Davon anwesend: 7
Anzahl Ja-Stimmen: 3
Anzahl Nein-Stimmen: 3
Anzahl Enthaltung: 1
Damit empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung den Beschluss VBE/3299/2024/GBE
nicht aufzuheben.
Finanzierung:
Wenn sich die Gemeindevertretung für die
Reparatur des Tor II der FFW Bentwisch entscheidet, dann ist die Finanzierung
und die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von max. 7.000,- € zu
sichern. Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme keine Mittel im Produktkonto
01.12601.5231300/7231300 eingestellt.
Da wir uns am Anfang des Haushaltsjahres 2024
befinden, kann über evtl. Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge in anderen
Bereichen noch keine Aussage getroffen werden.
Im Haushaltsjahr 2023 stehen in den
Produktkonten 01.12601.5236000/7236000 und 01.12601.5236001/7236001 (jeweils
Unterhaltung Maschinen und techn. Anlagen) noch insgesamt 8.800 € zur
Verfügung, hier kann eine zweckgebundene Übertragung von 2023 nach 2024 zur
Finanzierung dieser Maßnahme erfolgen.
Die
Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit und Einsatzbereitschaft der FFW
unabweisbar.
Die Gesamtkosten für die Reparatur von Tor I
und II können durch die Verwaltung nicht eingeschätzt werden.
Wenn sich die Gemeindevertretung für den Neueinbau
des Tor II der FFW Bentwisch entscheidet, dann ist die Finanzierung und die
Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von max. 12.000,- € zu sichern.
Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme keine Mittel im Produktkonto
01.12601.5231300/7231300 eingestellt.
Da wir uns am Anfang des Haushaltsjahres 2024
befinden, kann über evtl. Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge in anderen
Bereichen noch keine Aussage getroffen werden.
Im Haushaltsjahr 2023 stehen in den
Produktkonten 01.12601.5236000/7236000 und 01.12601.5236001/7236001 (jeweils
Unterhaltung Maschinen und techn. Anlagen) noch insgesamt 8.800 € zur
Verfügung, hier kann eine zweckgebundene Übertragung von 2023 nach 2024 zur
anteiligen Finanzierung dieser Maßnahme erfolgen.
Für den Restbetrag muss die Finanzierung der
Maßnahme aus liquiden Mitteln der Gemeinde erfolgen.
Die Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit und
Einsatzbereitschaft der FFW unabweisbar.