Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufstellung des B-Planes Nr. 27 *Kommunaler Windpark Volkenshagen*
Vorlage
VBE/3303/2024/GBE
Aktenzeichen
Aufstellung B 27 Wind Volkenshagen
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Aufstellung des

   Bebauungsplans Nr. 27 *Kommunaler Windpark Volkenshagen*

   - als vorzeitigen Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB,

   - mit dem Ziel durch Ausweisung eines Sondergebietes Windenergie

     die Errichtung von Windenergieanlagen auf den Flurstücken 32 tw., 34, 35 tw., 36, 37, 38 tw.,

     63 tw. und 64 tw. der Flur 2, Gemarkung Volkenshagen zu realisieren.

 

2. Die landesplanerische Stellungnahme ist einzuholen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des B-Planes Nr. 27 der Gemeinde Bentwisch ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde beabsichtigt die kommunale Daseinsvorsorge durch erneuerbare Energien zu stärken.

Das Ziel besteht darin, die Möglichkeit zu schaffen, dass die Bürger der Gemeinde über eine gesicherte Stromversorgung verfügen und diese wird auch in der Entwicklung zukünftiger Gewerbegebiete eine wichtige Rolle spielen.

 

Dazu gehört insbesondere auch die Realisierung eines nachhaltigen Gewerbegebietes.

Die Gemeinde hat mit dem Beschluss VBE/3280/2024/GBE am 29.02.2024 beschlossen, den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 20 für das Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters als nachhaltiges Gewerbegebiet zu entwickeln.

 

Ein Faktor für ein nachhaltiges Gewerbegebiet ist die Nutzung erneuerbarer Energien. Um dem gerecht zu werden, plant die Gemeinde einen kommunalen Windpark zu schaffen, wodurch die Gemeinde Bentwisch lokalen, emissionsfrei hergestellten Strom anbieten kann.

 

Um dieses Ziel umzusetzen, soll ein Bebauungsplan für ein Sondergebiet Windenergie aufgestellt werden.

Die dazu vorgesehenen Flächen befinden sich im Außenbereich, in der Nähe des Ortsteils Volkenshagen. Der Geltungsbereich wird derart ausgewiesen, dass die Abstände von mindestens 1.000 m zu den nächstgelegenen Orten (Blankenhagen, Poppendorf, Volkenshagen) gewahrt bleiben. Entsprechend sind die betreffenden Flurstücke 32 tw., 34, 35 tw., 36, 37, 38 tw., 63 tw. und 64 tw.der Flur 2, Gemarkung Volkenshagen eingeschnitten (siehe Übersichtskarte).

 

 

 

Die Gemeinde wird damit insgesamt ihren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auf Basis des „Wind an Land Gesetzes“ sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, schaffen.

 

Die Festsetzung eines Sondergebietes Windenergie steht derzeit noch im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans. In Anbetracht der beabsichtigten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans kann eine Aufstellung gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, als vorzeitiger Bebauungsplan erfolgen.

Darüber hinaus liegt auf der Fläche die Ausweisung eines Vorranggebietes für Industrie aus dem Regionalen Entwicklungsprogramm. Aufgrund der im Verhältnis geringfügigen Ausweisung des Windgebietes ist hier kein planerischer Konflikt erkennbar.

 

Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen.

 

Der Bebauungsplan wird nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und regelt nicht die Anzahl der Windräder. Dies ergibt sich durch die Zulässigkeiten der maximalen Höhen sowie der anlagenspezifischen Abstandsflächen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Um die Ziele der Gemeinde umsetzen zu können, ist das beschriebene Bauleitplanverfahren notwendig.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Aufstellungsbeschluss mit der aufgezeigten Zielsetzung zu fassen und die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

 Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 7 Ja -Stimmen, 0-Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den Aufstellungsbeschluss gem. Beschlussvorschlag zu fassen.