Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeinde Rövershagen zum Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg
Vorlage
VBE/2691/2024/GRÖ
Aktenzeichen
Abw.+Satzungsb. B 15
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg der Gemeinde Rövershagen:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt sind, die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.    Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

Innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 15 werden die

Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1.2/4 und 1.3 der Gemeinde Rövershagen

aufgehoben.

Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.    Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg wird gebilligt (Anlage 3).

Die Anlage 3 ist Bestandteil des Beschlusses

 

4.    Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 15 ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung

 


Sachverhalt:

Am 30.01.2023 fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen den Beschluss, den B-Plan Nr. 15 Taubenbergweg aufzustellen.

Das ca. 0,25 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 163/58, 163/59 (tw.), 164/32 sowie 164/12 (tw.), Flur 1, Gemarkung Rövershagen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 werden Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1.3 Elsterstrat und Nr.1.2/4 Swager sin Grund überplant. Die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1.3 Elsterstrat und Nr.1.2/4 Swager sin Grund werden mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr.15 aufgehoben.

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 15 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 05.06.2023 zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg und der Entwurf der dazugehörenden Begründung haben in der Zeit vom 03.07. bis zum 04.08.2023 öffentlich ausgelegen bzw. waren im Internet einsehbar.

Mit Schreiben vom 20.06.2023 wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In der Anlage 1 beigefügt erhalten Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und den Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zu fassen sowie die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 

Nach Bekanntmachung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über den B-Plan Nr. 15 in Kraft.

Das Aufstellungsverfahren ist damit abgeschlossen

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den Abwägungsvorschlägen zu folgen, den B-Plan als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.