Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs-
und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg
der Gemeinde Rövershagen:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung
berührt sind, die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von
Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg werden gemäß
Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der
darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.
Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschließt die
Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
(Anlage 2)
Innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans
Nr. 15 werden die
Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1.2/4 und 1.3 der Gemeinde Rövershagen
aufgehoben.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg wird gebilligt (Anlage 3).
Die Anlage 3 ist Bestandteil des Beschlusses
4. Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 15 ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Am 30.01.2023 fasste die
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen den Beschluss, den B-Plan Nr. 15 Taubenbergweg
aufzustellen.
Das ca. 0,25 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 163/58,
163/59 (tw.), 164/32 sowie 164/12 (tw.), Flur 1, Gemarkung Rövershagen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 werden Teile der
rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1.3 Elsterstrat und Nr.1.2/4 Swager
sin Grund überplant. Die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr.
1.3 Elsterstrat und Nr.1.2/4 Swager sin Grund werden mit
Rechtskraft des Bebauungsplans Nr.15 aufgehoben.
Die Aufstellung der Satzung über
den Bebauungsplans Nr. 15 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 05.06.2023 zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg und der Entwurf der dazugehörenden Begründung haben in der Zeit vom 03.07. bis zum 04.08.2023 öffentlich ausgelegen bzw. waren im Internet einsehbar.
Mit Schreiben vom 20.06.2023 wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
In der Anlage 1 beigefügt erhalten Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den
Abwägungsvorschlägen zu folgen und den Beschluss über die Abwägung der
Stellungnahmen zu fassen sowie die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 nach §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Nach Bekanntmachung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über den B-Plan Nr. 15 in Kraft.
Das Aufstellungsverfahren ist damit abgeschlossen
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den
Abwägungsvorschlägen zu folgen, den B-Plan als Satzung zu beschließen und die
Begründung zu billigen.