Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt,
eine Nutzungsgebühr für Beamer und technischen Anlagen in Höhe von 10 € zu
erheben. Diese Regelung wird als Punkt 18 in der bestehenden Benutzerordnung
des Multifunktionshauses „Uns Dörphus“ und als Punkt 17 in der Hausordnung des
Dorfgemeinschaftshauses in Mandelshagen ergänzt. Die jeweiligen Regelungen sind
als Anlage beigefügt.
Sachverhalt:
Der Bürgermeister schlägt vor, dass eine Nutzungsgebühr für
die Nutzung von Beamern im Multifunktionshaus „Uns Dörphus“ und im
Dorfgemeinschaftshaus in Mandelshagen erhoben wird. Aufgrund der Abnutzung und
zukünftig bevorstehenden Reparaturen wäre es sinnvoll, wenn eine kleine Gebühr
in Höhe von 10,00 Euro für Nutzer der Beamer erhoben wird, damit eine kleine
Rücklage geschaffen wird. Das Entgelt wird zusätzlich bei der Mietpreiszahlung
fällig. Die Regelungen des Mietvertrages bleiben unberührt.
Diese Regelungen werden in der Benutzerordnung des Multifunktionshauses „Uns Dörphus“ als Punkt 18 und in die Hausordnung des Dorfgemeinschaftshauses in Mandelshagen als Punkt 17 ergänzt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung betrachtet die Erhebung einer Nutzungsgebühr
als sinnvoll, da so eine Nutzung der Anlagen nachvollzogen werden kann. Es wird
dadurch eine Rücklage für Reparaturen geschaffen, wie z. B. für den Austausch
der Projektorlampe und für andere Defekte. Außerdem wäre die Nutzung der Beamer
und der Technikanlage kontrollierbar, da nicht jeder diese nutzen könnte,
wodurch die Abnutzung der Beamer verringert wird.
Bei der Nutzungsgebühr handelt es sich um sonstige Erträge und Einnahmen der Gemeinde, welche in den Produktkonten 57300.4411000/6611000 und 57301.4411000/6611000 gebucht werden.
Finanzierung:
Bei der Nutzungsgebühr handelt es sich um sonstige Erträge
und Einnahmen der Gemeinde, welche in den Produktkonten 57300.4411000/6611000
und 57301.4411000/6611000 gebucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen: