Betreff
Erneuter Beschluss der Gemeinde Bentwisch über die Finanzierung der Rückforderung von Fördermitteln für die Sanierung des Bahnüberganges Klein Bartelsdorfer Weg
Vorlage
VBE/3298/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, zur Finanzierung der zurück zu zahlenden Fördermittel  für den nach EKrG § 13 sanierten Bahnübergang, BÜ Klein Bartelsdorfer Weg der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725, finanzielle Mittel in Höhe von 13.600,- € aus liquiden Mitteln zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

Der Bahnübergang BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 (Klein Bartelsdorfer Weg) entsprach mit einer Halbschrankenanlage HS 64b mit im Andreaskreuz

integrierten Blinklichtern technisch und in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

Im Rahmen des Blinklichtprogramms, beauftragt durch die DB Netz AG und durchgeführt durch die DB ProjektBau GmbH, wurde der oben genannte BÜ den Forderungen der EBO angepasst.

Die Realisierung der Maßnahme war für 2009 geplant und es wurde eine Kreuzungsvereinbarung zwischen Bund, der DB und der Gemeinde Bentwisch Kosten abgeschlossen. In dieser erfolgt die Ausweisung der fiktiven kreuzungsbedingten Kosten.

Darin erfolgte entsprechend EKrG § 13 eine Kostendrittelung zwischen der Deutschen

Bahn AG, dem Bund und dem Straßenbaulastträger, der Gemeinde Bentwisch.

 

Für die Finanzierung des Anteils der Gemeinde Bentwisch erhielt die Gemeinde auf Antrag vom IM M-V Sonderbedarfsmittel und Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz.

 

Darüber hinaus hatte sich die 50Hertz Transmission GmbH in einer Vereinbarung verpflichtet,

50 % des Eigenanteils der Gemeinde Bentwisch für die Sanierung des BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 zu übernehmen.

Am 12.07.2021 wurde die Maßnahme durch die DB schlussgerechnet.

 

Die Finanzierungsübersicht entnehmen Sie bitte aus Anlage 1.

 

Auf dieser Grundlage erfolgt mit Schreiben vom 07.10.2021 die Bestätigung des Schlussverwendungsnachweises des Amtes Rostocker Heide durch das Straßenbauamt Stralsund.

 

Nach nochmaliger Prüfung der Schlussrechnung der DB durch eine interne Revisionsstelle der DB, erfolgte am 15.12.2021 eine Rücküberweisung zu viel gezahlter nicht kreuzungsbedingter Kosten in Höhe von 22.960,63 € an die Gemeinde.

 

Damit betragen die Gesamtkosten der Maßnahme für die Gemeinde Bentwisch nicht mehr 

300.994,30 € sondern nur noch 278.033,69 €.

 

Am 08.01.2024 erreichte das Amt eine Rückforderung von Fördermitteln durch das Straßenbauamt Stralsund in Höhe von 13.600,- €. (siehe Anlage 2) 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Gemeindevertretersitzung am 25.01.2024:

Nach Rückzahlung der 22.960,00 € durch die DB beträgt der Anteil der Gemeinde Bentwisch an den Kosten der Sanierung des BÜ Klein Bartelsdorfer Weg nur noch 278.033,69 €.

Bei einer Förderquote von 60 % wären 166.800,- € Fördermittel zu bewilligen.

An die Gemeinde Bentwisch wurden aber auf Grund der Schlussrechnung vom 12.07.2021 insgesamt 180.400,00 € ausgezahlt. (Die Abweichungen zur Finanzierungsübersicht des Amtes resultieren aus den Rundungen durch das Straßenbauamt Stralsund.)

Deshalb müssen 13.600,- € durch die Gemeinde Bentwisch an die Landeszentralkasse zurückgezahlt werden.

 

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung zur Gemeindevertretersitzung am 29.02.2024

Die Beschlussvorlage wurde bereits auf der Gemeindevertretersitzung am 25.01.2024 beraten.

 

In der Diskussion wurde auf notwendige Nachbesserungen und Mängel am Bahnübergang hingewiesen.

Es wurde der Antrag gestellt, die Rückzahlung zurück zu stellen, bis die Nachbesserungen auch tatsächlich erfolgt sind.

Daraufhin fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch nachfolgenden Beschluss:

 

 „Die Gemeinde Bentwisch wird zum jetzigen Zeitpunkt die Rückzahlung ggf. zu viel gezahlter Förderung nicht veranlassen. Die Amtsverwaltung wird gebeten, an die zuständigen Stellen eine formelle Mängelrüge zu übersenden. Nach Beseitigung aller Beanstandungen wird die Gemeinde Bentwisch ggf. zu viel gezahlte Förderungen zurückzahlen.“

 

 

Bei den ausgereichten Fördermitteln handelt es sich Zuwendungen des Landes M-V für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz.

Da die Gemeinde Bentwisch durch die Schlussrechnungskorrektur der Deutschen Bahn ausgezahlte Mittel zurückerhalten und sich dadurch der Eigenmittelanteil der Gemeinde reduziert hat (siehe Text oben), müssen auch Fördermittel zurückgezahlt werden.

 

Der Fördermittelgeber ist das Land M-V.

Deshalb müssen die Mittel auch an das Land zurücküberwiesen werden. Auf Antrag des Amtes hat das Straßenbauamt Stralsund, welches im Auftrag des Landes handelt, das Zahlungsziel bis zum 08.03.2024 verlängert.

 

Eine Rückzahlung an das Land von der Mängelbeseitigung durch die Deutsche Bahn abhängig zu machen ist rechtlich nicht möglich.

Die Verwaltung hat bereits versucht sich mit der Deutschen Bahn zwecks Absprache eines Vor Ort Termins in Verbindung zu setzen, hatte aber bis jetzt keinen Erfolg.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung den notwendigen Finanzierungsbeschluss zur Rückzahlung der Fördermittel unbedingt zu fassen, um mögliche Zinszahlungen zu verhindern.


Finanzierung:

Für die Finanzierung der 13.600,- € stehen keine Haushaltsmittel im Jahr 2024 zur Verfügung. Einsparungen sind am Anfang des Jahres noch nicht erkennbar.

Die Verwaltung schlägt vor, die Rückzahlung aus den liquiden Mittlen zu finanzieren.