Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
zur Finanzierung der zurück zu zahlenden Fördermittel für den nach EKrG § 13 sanierten
Bahnübergang, BÜ Klein Bartelsdorfer Weg der Eisenbahnstrecke 6322 von
Stralsund nach Rostock am km 65,725, finanzielle Mittel in Höhe von 13.600,- €
aus liquiden Mitteln zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Der Bahnübergang BÜ der Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock
am km 65,725 (Klein Bartelsdorfer Weg) entsprach mit einer Halbschrankenanlage
HS 64b mit im Andreaskreuz
integrierten Blinklichtern technisch und in seinem äußeren
Erscheinungsbild nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO).
Im Rahmen des Blinklichtprogramms, beauftragt durch die DB Netz AG und
durchgeführt durch die DB ProjektBau GmbH, wurde der oben genannte BÜ den
Forderungen der EBO angepasst.
Die Realisierung der Maßnahme war für 2009 geplant und es wurde eine
Kreuzungsvereinbarung zwischen Bund, der DB und der Gemeinde Bentwisch Kosten
abgeschlossen. In dieser erfolgt die Ausweisung der fiktiven kreuzungsbedingten
Kosten.
Darin erfolgte entsprechend EKrG § 13 eine Kostendrittelung zwischen der
Deutschen
Bahn AG, dem Bund und dem Straßenbaulastträger, der Gemeinde Bentwisch.
Für die Finanzierung des Anteils der Gemeinde Bentwisch erhielt die
Gemeinde auf Antrag vom IM M-V Sonderbedarfsmittel und Zuwendungen für
Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus aus den Kompensationsmitteln
des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz.
Darüber hinaus hatte sich die 50Hertz Transmission GmbH in einer
Vereinbarung verpflichtet,
50 % des Eigenanteils der Gemeinde Bentwisch für die Sanierung des BÜ der
Eisenbahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock am km 65,725 zu übernehmen.
Am 12.07.2021 wurde die Maßnahme durch die DB schlussgerechnet.
Die Finanzierungsübersicht entnehmen Sie bitte aus Anlage 1.
Auf dieser Grundlage erfolgt mit Schreiben vom 07.10.2021 die Bestätigung
des Schlussverwendungsnachweises des Amtes Rostocker Heide durch das
Straßenbauamt Stralsund.
Nach nochmaliger Prüfung der Schlussrechnung der DB durch eine interne
Revisionsstelle der DB, erfolgte am 15.12.2021 eine Rücküberweisung zu viel
gezahlter nicht kreuzungsbedingter Kosten in Höhe von 22.960,63 € an die
Gemeinde.
Damit betragen die Gesamtkosten der Maßnahme für die Gemeinde Bentwisch
nicht mehr
300.994,30 € sondern nur noch 278.033,69 €.
Am 08.01.2024 erreichte das Amt eine Rückforderung von Fördermitteln
durch das Straßenbauamt Stralsund in Höhe von 13.600,- €. (siehe Anlage 2)
Stellungnahme der Verwaltung zur Gemeindevertretersitzung am 25.01.2024:
Nach Rückzahlung der 22.960,00 € durch die DB
beträgt der Anteil der Gemeinde Bentwisch an den Kosten der Sanierung des BÜ
Klein Bartelsdorfer Weg nur noch 278.033,69 €.
Bei einer Förderquote von 60 % wären 166.800,-
€ Fördermittel zu bewilligen.
An die Gemeinde Bentwisch wurden aber auf Grund
der Schlussrechnung vom 12.07.2021 insgesamt 180.400,00 € ausgezahlt. (Die
Abweichungen zur Finanzierungsübersicht des Amtes resultieren aus den Rundungen
durch das Straßenbauamt Stralsund.)
Deshalb müssen 13.600,- € durch die Gemeinde
Bentwisch an die Landeszentralkasse zurückgezahlt werden.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung zur Gemeindevertretersitzung am
29.02.2024
Die Beschlussvorlage wurde bereits auf der
Gemeindevertretersitzung am 25.01.2024 beraten.
In der Diskussion wurde auf notwendige
Nachbesserungen und Mängel am Bahnübergang hingewiesen.
Es wurde der Antrag gestellt, die Rückzahlung
zurück zu stellen, bis die Nachbesserungen auch tatsächlich erfolgt sind.
Daraufhin fasste die Gemeindevertretung der
Gemeinde Bentwisch nachfolgenden Beschluss:
„Die
Gemeinde Bentwisch wird zum jetzigen Zeitpunkt die Rückzahlung ggf. zu viel
gezahlter Förderung nicht veranlassen. Die Amtsverwaltung wird gebeten, an die
zuständigen Stellen eine formelle Mängelrüge zu übersenden. Nach Beseitigung
aller Beanstandungen wird die Gemeinde Bentwisch ggf. zu viel gezahlte
Förderungen zurückzahlen.“
Bei den ausgereichten Fördermitteln handelt es
sich Zuwendungen des Landes M-V für Maßnahmen im Bereich des kommunalen
Straßenbaus aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem
Entflechtungsgesetz.
Da die Gemeinde Bentwisch durch die
Schlussrechnungskorrektur der Deutschen Bahn ausgezahlte Mittel zurückerhalten
und sich dadurch der Eigenmittelanteil der Gemeinde reduziert hat (siehe Text
oben), müssen auch Fördermittel zurückgezahlt werden.
Der Fördermittelgeber ist das Land M-V.
Deshalb müssen die Mittel auch an das Land
zurücküberwiesen werden. Auf Antrag des Amtes hat das Straßenbauamt Stralsund,
welches im Auftrag des Landes handelt, das Zahlungsziel bis zum 08.03.2024
verlängert.
Eine Rückzahlung an das Land von der
Mängelbeseitigung durch die Deutsche Bahn abhängig zu machen ist rechtlich
nicht möglich.
Die Verwaltung hat bereits versucht sich mit
der Deutschen Bahn zwecks Absprache eines Vor Ort Termins in Verbindung zu
setzen, hatte aber bis jetzt keinen Erfolg.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung den notwendigen Finanzierungsbeschluss zur Rückzahlung der Fördermittel unbedingt zu fassen, um mögliche Zinszahlungen zu verhindern.
Finanzierung:
Für die Finanzierung der 13.600,- € stehen
keine Haushaltsmittel im Jahr 2024 zur Verfügung. Einsparungen sind am Anfang
des Jahres noch nicht erkennbar.
Die Verwaltung schlägt vor, die Rückzahlung aus
den liquiden Mittlen zu finanzieren.