Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die Zuwendungen nach Bürger- und
Gemeindebeteiligungsgesetz (BÜGEM) für die WEA Fienstorf durch die eno energy
GmbH im Jahr 2024 an die den / die Vereine:
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gezahlt werden.
Sachverhalt:
Die eno energy GmbH aus 18230 Ostseebad Rerik,Straße am Zeltplatz 7,
plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (im Folgenden:
„WEA") in Fienstorf und hat dafür am 16.02.2023 von Staatlichen Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg die Genehmigung nach § 4
BImSchG erhalten.
Die Gemeinde Bentwisch liegt im Umkreis von 2,5 km der WEA und würde nach
Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) einen Betrag von 0,2 Cent je kWh ohne
Gegenleistung ausgezahlt bekommen. Die WEA weist eine installierte elektrische
Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt auf (einen jährlichen Betrag von ca. 7.500
€).
Der Gemeinde Bentwisch erhielt den von der eno energy GmbH
unterzeichneten Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen nach § 6 des
EEG. Dieser wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Eine weitere Zuwendung schreibt das Bürger- und
Gemeindebeteiligungsgesetz (BÜGEM) vor. Die eno energy GmbH hat beim
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt eine
Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese sieht vor, dass nicht der Umkreis von 5 km
der WEA Beachtung findet, sondern nur die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km
(Broderstorf, Bentwisch, Thulendorf) entschädigt werden sollen.
Der Betrag ist mit insgesamt 5.000 € jährlich veranschlagt und soll auf
die betroffenen Gemeinden aufgeteilt werden. Ob nach der Flächengröße oder der
Einwohnerzahl muss noch entschieden werden.
Bei den bisherigen Windparks hat die eno energy GmbH das BÜGEM umgesetzt,
indem sie die Vereine in den jeweiligen Gemeinden unterstützt hat.
Diese Unterstützung kann auf einen Verein, als auch auf mehrere Vereine
aufgeteilt werden. Diese Unterstützung könnte auch jährlich wechseln.
Die eno energy GmbH bittet die Gemeindevertretung um Mitteilung, an
welche Vereine die Zuwendung nach Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz
(BÜGEM) ausgezahlt werden soll.
Stellungnahme
Sozialausschuss vom 20.02.2024